Gewerbesteuerliche Unternehmensidentität im Fall der Betriebseinbringung durch eine Kapitalgesellschaft

RA Delia Maria Palenker, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das gewerbesteuerliche Schicksal vortragsfähiger Gewerbeverluste ist seit Längerem für die Konstellation umstritten, dass eine Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb in eine gewerbliche Personengesellschaft einbringt. Anfang des Jahres hat sich mit dem FG Baden-Württemberg erstmals auch die Rechtsprechung zu der Kontroverse geäußert (Urteil vom 30.01.2017 – 10 K 3703/14, EFG 2017 S. 1604 ff.). Die aktuell gegen die Entscheidung beim BFH anhängige Revision (I R 35/17) verspricht in absehbarer Zeit höchstrichterliche Klärung für den Rechtsanwender. » weiterlesen

„Eigener Grundbesitz“ bei Beteiligungsstrukturen: Der Streit um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung geht in die nächste Runde

RA Delia Maria Matyschok, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Delia Maria Matyschok, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Unternehmen, die nur Immobilien verwalten und allein aufgrund ihrer Rechtsform (wie z.B. die GmbH) der Gewerbesteuer unterliegen, können regelmäßig die sog. erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) in Anspruch nehmen. Danach wird auf Antrag jener Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung „eigenen Grundbesitzes“ entfällt, von der Gewerbesteuer ausgenommen. Immobilien werden in der Praxis jedoch oft nicht direkt, sondern über mehrstufige (Personengesellschafts-)Strukturen gehalten, z.B. als sog. Zebragesellschaft: Während die Obergesellschaft aufgrund gewerblicher Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, qualifizieren die Einnahmen der vermögensverwaltenden Untergesellschaft als solche aus Vermietung und Verpachtung. Ob die Obergesellschaft dann kürzungsberechtigt ist, obwohl ihr der Grundbesitz zivilrechtlich nicht gehört, ist umstritten und steht nun auf Vorlage des IV. BFH-Senats vor der Entscheidung durch den Großen Senat des BFH (vgl. BFH vom 21.07.2016 – IV R 26/14, RS1219902). » weiterlesen