Die Finanzbehörden errechnen bei freiwilligen Vorauszahlungen fiktive Zinsen auf der Grundlage eines eigenen Zinslaufes nur für jeweils volle Monate. Dies kann dazu führen, dass Nachzahlungszinsen entstehen obgleich der Steuerpflichtige bereits kurz nach Beginn des Zinslaufs freiwillige Vorauszahlungen geleistet hat. Dies entspricht nicht dem Grundsatz, dass Nachzahlungszinsen nur insoweit zu erheben sind als der Steuerpflichtige einen Vorteil zieht. » weiterlesen
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Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften
Die Unternehmereigenschaft und die Berechtigung einer Holding Vorsteuern aus bezogenen Dienstleistungen geltend zu machen, war lange Zeit Gegenstand von Diskussionen und Rechtsprechung. Viele Fragen hierzu sind inzwischen geklärt. Mit zwei Beschlüssen hat der BFH nun eine weitere Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt. Hierbei geht es um die Zuordnung von Vorsteuern die im Zusammenhang stehen mit Kapitaleinlagen bzw. der Kapitalbeschaffung für Tochtergesellschaften. Damit werden aber auch grundsätzliche Zuordnungsfragen angesprochen. » weiterlesen
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Notverkauf
Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie kann steuerfrei sein oder aber, bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels, der vollen ESt und GewSt unterliegen. Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 27. 9. 2012 – III R 19/11, DB 2013 S. 1152) liegt ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann vor, wenn die Veräußerung der Immobilie nachweislich in einer Notsituation erfolgte.
Der Gewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenden Immobilie ist grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt insbesondere, wenn die Immobilie privaten Wohnzwecken dient. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen: Wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre liegen (und die Immobilie nicht privaten Wohnzwecken dient), handelt es sich um einen voll steuerpflichtigen Spekulationsgewinn nach § 23 EStG. Die zweite Ausnahme, gewerblicher Grundstückshandel, beruht auf Richterrecht. Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, so sind alle Gewinne, die dieser gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind, sowohl einkommensteuer- als auch gewerbesteuerpflichtig. » weiterlesen
Verträge zwischen nahen Angehörigen
Bei Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen stellen Finanzbehörden und Rspr. hohe Anforderungen für die steuerliche Anerkennung. Diese müssen von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Grds. sind Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen in der gleichen Weise steuerlich anzuerkennen wie zwischen fremden Dritten. Da es jedoch innerhalb des Familienverbunds typischerweise an einem Interessengegensatz fehlt, besteht nach Auffassung der Finanzverwaltung die Gefahr, dass zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbräuchlich angewandt werden. An die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen stellt der BFH daher generell folgende (erhöhte) Anforderungen: Der Vertrag muss zivilrechtlich wirksam sein, er muss tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten. Die gegen diese erhöhten Anforderungen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG zurückgewiesen. » weiterlesen
Kein Vorsteuerabzug für Holding-Gesellschaften
Das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 9. 2. 2012 (V R 40/10, DB 2012 S. 614) nochmals in aller Deutlichkeit klargestellt. Auch Konzerndienstleistungen beseitigen diesen Ausschluss i. d. R. nicht.
In Konzernstrukturen, aber auch bei isolierten Unternehmenserwerben werden Tochtergesellschaften bzw. die erworbenen Anteile oftmals durch eigene Holding-Gesellschaften gehalten und verwaltet. Aus dem Erwerb und der Verwaltung dieser Beteiligungen entstehen regelmäßig hohe Aufwendungen, die mit Vorsteuer belastet sind. Da aus dem Halten der Beteiligungen keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (Erzielung von Dividenden, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen sowie Veräußerungserlöse) resultieren, ist ein Vorsteuerabzug grds. ausgeschlossen. Regelmäßig erbringen die Holding-Gesellschaften zugleich aber Dienstleistungen (Beratungsleistung) an die Tochtergesellschaften. Diese unterliegen der USt und berechtigen für sich genommen zum Vorsteuerabzug. Der BFH hatte nun darüber zu entscheiden, wie weit der Vorsteuerabzug in einer solchen Situation reicht. » weiterlesen
Steuerliche Beschränkung des fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs?
Die Regierungskoalition plant den Zinsabzug zu untersagen, wenn Unternehmen mit Fremdkapital erworben werden. Ein nicht nur steuerlich sondern auch volkswirtschaftlich bedenklicher Eingriff in das Steuerrecht. Anfang der Woche wurde ich von einem englischen Kollegen darauf angesprochen, ob es stimme was man hört, dass die deutsche Regierung eine Änderung des Steuerrechtes plant mit der gezielt eine Branche bzw. wirtschaftliche Aktivität verhindert bzw. benachteiligt werden soll. Der Kollege spielte dabei auf den von der Regierungskoalition verabschiedeten Maßnahmenplan (12-Punkte Papier) an der jüngst veröffentlicht wurde und unter anderem vorsieht, dass sogenannte Leveraged Buy-Outs (LBO) unerwünscht seien und deshalb ein hiermit verbundener Betriebsausgabenabzug untersagt werden soll. » weiterlesen
Verlustverrechnung im Todesfall
Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. 12. 2007 (DB0286761) ist eine Verlustübertragung des Erblassers auf den Erben (bis auf Weiteres) nicht mehr möglich (Stichtag 18. 8. 2008). Umso wichtiger erscheint in diesen Fällen die Anwendung der Mindestbesteuerung nach § 10 d Abs. 2 EStG. Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 19. 10. 2011 Stellung genommen und die Behörden angewiesen bei entsprechenden Einsprüchen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. » weiterlesen
Verbilligte Vermietung einer Wohnung wird steuerlich vereinfacht
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 23. 9. 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG) verabschiedet und der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Eine der Neuregelungen betrifft § 21 Abs. 2 EStG. Danach gilt eine dauerhafte Wohnraumvermietung nun stets als vollentgeltlich (d. h. voller Werbungskostenabzug) wenn das Entgelt mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Im Einkommensteuergesetz ist der Fiskus nur an Tätigkeiten interessiert, die zu einem Überschuss führen. Die Geltendmachung von Verlusten ist in vielen Vorschriften eingeschränkt, teilweise so weitgehend, dass sich die Frage stellt, ob der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch abgebildet wird. » weiterlesen