Sind Nichtanwendungserlasse zulässig?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Die obersten Finanzbehörden bedienen sich gelegentlich sog. Nichtanwendungserlasse (NAE) um die Wirkung „missliebiger“ Entscheidungen des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus zu vermeiden. Durch einen solchen Erlass wird die Finanzverwaltung angewiesen, eine Entscheidung des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Diese Form der „Umgehung“ der Rechtsprechung ist seit jeher stark umstritten und wird heftig kritisiert. Interessanterweise gibt es derartige NAE auch fast ausschließlich im Steuerrecht. M .E. ist der zulässige Anwendungsbereich von NAE äußerst beschränkt auf besondere Einzelfälle, jedenfalls ist die heutige Praxis der Finanzverwaltung unzulässig. » weiterlesen

Das Verzögerungsgeld – eine weitere Blüte im bunten Strauß der Zwangsmittel!

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Das Verzögerungsgeld wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 als neue steuerliche Nebenleistung eingeführt und kann zwischen 2.500 und 250.000 € betragen. Es steht im Kontext zu der zum gleichen Zeitpunkt eingeführten Vorschrift des § 146 Abs. 2 a AO, der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland. Nach dem Wortlaut von § 146 Abs. 2 b AO kann das Verzögerungsgeld aber nicht nur dann festgesetzt werden, wenn der Aufforderung zur Rückverlagerung einer elektronischen Buchführung in das Inland nicht nachgekommen wird sondern auch wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. » weiterlesen

Kippt die EU die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuerrecht?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath + Partners, München

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die im Rahmen des Verlustabzugs bei Körperschaften geregelte Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen könnte. Ende Februar 2010 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 8. 4. 2010)  hat die EU-Kommission deshalb ein beihilferechtliches Prüfverfahren eröffnet. Die Sanierungsklausel ist somit bis auf Weiteres nicht mehr anzuwenden. Dies gilt selbst dann, wenn bereits eine verbindliche Auskunft erteilt worden ist. » weiterlesen