Der BFH hat in seinem Beschluss vom 25.04.2018 (IX B 21/18, DB 2018 S. 1190) erstmals erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Nachzahlungszinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO erhoben. Der gesetzlich geregelte Zinssatz von 0,5% pro Monat, d.h. 6% p.a., begegne ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Damit positioniert sich der BFH im Sinne vieler kritischer Stimmen in der Literatur. Ein Zinssatz von 6% p.a. wird in einer über Jahre andauernden Niedrigzinsphase nicht den wirtschaftlichen Realitäten gerecht und verschafft dem Staat eine nicht zu rechtfertigende Einnahmequelle. » weiterlesen