Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 € durch das Bürokratieentlastungsgesetz II

RA Dr. Matthias Oldiges, Managing Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) zugestimmt. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II hebt der Gesetzgeber die Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € an. Damit bezweckt der Gesetzgeber einen Vereinfachungseffekt vor allem bei Barumsätzen, im Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie bei Abrechnungen durch Automaten. » weiterlesen

EuGH präzisiert die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH, München

Der EuGH hatte in der Rechtssache Barlis 06 über die Frage zu entscheiden, ob dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug aus seinen Eingangsrechnungen zusteht (EuGH vom 15.09.2016 – Rs. C-516/14, Barlis 06, RS1216655). Die Eingangsrechnungen enthielten die Angaben „Erbringung juristischer Dienstleistung ab [einem bestimmten Datum] bis zum heutigen Tag“ oder „Erbringung juristischer Dienstleistung bis zum heutigen Tag“. Fraglich war, ob diese Angaben den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) und an die Angabe des Leistungszeitpunkts in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) genügen. » weiterlesen

Überlassung von Parkplätzen durch einen Hotelier an einen Hotelgast unterliegt dem Regelsteuersatz

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

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Der Gesetzgeber hat in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ein Aufteilungsgebot normiert. Danach gilt die Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Der BFH hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 – XI R 11/14 entschieden, dass die Überlassung von Hotelparkplätzen ohne gesondertes Entgelt nicht unmittelbar der Vermietung dient. Deshalb verneint der BFH die Steuerermäßigung für die Parkplatznutzung. » weiterlesen