Seit über einem Jahr beschäftigen sog. extraterritoriale Lizenzen Finanzbehörden und Unternehmen. Bei der Frage, ob bestimmte Lizenzzahlungen zwischen ausländischen Gesellschaften der deutschen Besteuerung unterliegen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine erstaunliche Achterbahnfahrt hinter sich und ist kürzlich mit einem Erlass auf ein wackeliges Gleis gewechselt. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Gastbeiträge
Organschaft bei unterjährigen Umwandlungen
Die ertragsteuerliche Organschaft hat eine große Bedeutung für das deutsche Konzernsteuerrecht und findet sich in vielen deutschen Gesellschaftsstrukturen wieder. Dabei sind die restriktiven Voraussetzungen für eine solche Organschaft häufig Grundlage für Streitigkeiten zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Insbesondere die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Zusammenhang mit unterjährigen Umwandlungen auf Ebene des Organträgers war im vergangenen Kalenderjahr häufig Anlass für Verfahren vor den Finanzgerichten. Für eine finanzielle Eingliederung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn deren Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maß beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Wird der Organträger im Rahmen einer Umwandlung ausgetauscht oder verschmolzen, ist diese Voraussetzung nach Auffassung der Finanzverwaltung im Jahr der Umwandlung in der Regel nicht erfüllt. Einige Finanzgerichte haben diese Auffassung bereits in mehreren Fällen verworfen und sich stattdessen der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen. Diese begründet das Fortbestehen, bzw. eine erstmalige Begründung der finanziellen Eingliederung mit der durch die Umwandlung geltenden Rechtsnachfolge (Fußstapfentheorie). Ein Beispiel hierfür stellt das nachfolgend erläuterte Urteil des FG Düsseldorf vom 29.09.2020 (6 K 2704/17 K) dar. » weiterlesen
Neues (Steuer-)Recht für Personengesellschaften? – Die Reform des Personengesellschaftsrechts steht unmittelbar bevor
Mit dem am 20.01.2021 beschlossenen Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kann der großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode ein Mammutprojekt gelingen. In Kraft treten sollen die umfangreichen Neuregelungen hauptsächlich zum 01.01.2023. Abzuwarten bleibt, ob das durch das BMJV – ohne Mitwirkung des BMF – auf den Weg gebrachte Reformvorhaben auch zu steuerrechtlichen Auswirkungen führen wird oder solche im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch abgewendet werden (vgl. hierzu auch Prinz, HB Steuerboard vom 10.06.2020). » weiterlesen
Die EU-Blacklist hält Einzug in das deutsche Steuerrecht – Werden Steueroasen jetzt ausgetrocknet?
Am 15.02.2021 hat das BMF den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht. Kernstück ist ein neues Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG). Ziel ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich anzuhalten. Ob Steueroasen damit langsam ausgetrocknet werden, muss die Zukunft zeigen. » weiterlesen
Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung: Pflichtteilsanspruch ist zu berücksichtigen
Erwirbt ein Ehegatte durch den Tod seines Ehegatten Vermögen von Todes wegen, so gilt der Betrag, der dem Überlebenden als Zugewinnausgleich zusteht, nicht als erbschaftsteuerlich relevanter Erwerb (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Auch wenn zivilrechtlich der Zugewinn nicht ausgeglichen wird, fingiert das Gesetz für die Berechnung der Erbschaftsteuer eine zivilrechtliche Ausgleichsforderung, die vom Wert des Erwerbs des überlebenden Ehegatten abgezogen wird. Dem überlebenden Ehegatten wird dadurch – vereinfacht gesprochen – ein zweiter Freibetrag in Höhe des ihm zustehenden Zugewinnausgleichs gewährt. Im Urteil vom 22.07.2020 – II R 42/18 hatte sich der BFH mit der Berechnung eines solchen Zugewinnausgleichs zu beschäftigen. Es ging um die Frage, wie ein Pflichtteilsanspruch, der dem Verstorbenen aus einem früheren Erbfall – dem Tod seiner Mutter – zustand, im Rahmen der Berechnung des Zugewinns zu berücksichtigen ist. » weiterlesen
Folgen der Corona-Maßnahmen für ererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen
Die Corona-Pandemie kann sich mittelbar auch auf die Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigung im Erb- oder Schenkungsfall auswirken. Dann nämlich, wenn die vorausgesetzten Haltefristen oder die Lohnsummen nicht erreicht werden. Die Finanzbehörden haben sich bisher nur unzureichend dazu positioniert. » weiterlesen
Der lange Schatten von „Cum-Ex“ – Zur Verlängerung der Verfolgungsfrist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber die strafrechtliche Verfolgungsfrist für alle besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre verlängert (§ 376 Abs. 1 Hs. 1 AO n.F.). Die verlängerte Verjährungsfrist gilt nicht nur für künftige Fälle, sondern auch für alle Taten der Vergangenheit, für die am 29.12.2020 die bisherige zehnjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war. Obwohl die Gesetzesbegründung diese Gesetzesänderung nebulös mit „Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung, die mitunter hochkomplex sind und oftmals internationale Bezüge haben“ begründet (BT-Drucks. 19/25160, S. 209), lässt sich schnell erschließen, dass der Gesetzgeber mit der verlängerten Frist ein Sondergesetz für die sogenannten „Cum-Ex“-Fälle geschaffen hat. Da die Neuregelung allerdings sachlich nicht auf „Cum-Ex“-Fälle beschränkt ist, kann sie künftig auch Steuerpflichtige in einer Vielzahl anderer Situationen betreffen und teils erhebliche Fernwirkungen entfalten. » weiterlesen
Überlängen beim Bundesverfassungsgericht
Am 03.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten – kurz: das „ÜVerfdG“. Das Gesetz betrifft alle Gerichte und somit – das aber erst nach langer, kontroverser Diskussion im Gesetzgebungsverfahren – auch das BVerfG. Der Gesetzgeber hat für diese Einbeziehung eine von anderen Gerichten abweichende Sonderbehandlung in § 97a bis § 97e BVerfGG geschaffen: § 97a Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gebietet beim Bundesverfassungsgericht die „Ahndung“ durch Entschädigung „infolge unangemessener Dauer eines Verfahrens“. Konkrete Folgen ergeben sich aus der Einbeziehung des BVerfG in den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren allerdings praktisch nicht. Die Einbeziehung des BVerfG ist eher Kosmetik denn Inhalt, mehr Schein als Sein. Die mit etlichen Verfahrenshindernissen ausgelobte Entschädigung von 1.200 Euro pro Jahr der Verzögerung ist maximal ein Tropfen auf dem heißen Stein, und die ansonsten grundsätzlich noch mögliche Anrufung des EGMR ein stumpfes Schwert. Doch immerhin: Dass man beim BVerfG anhängige Verfahren überhaupt einbezogen hat, bezeugt im Ergebnis eine gute Absicht, ein Bekenntnis zur Gleichbehandlung vor dem Gesetz, das eben auch vor dem höchsten Gericht nicht haltmacht. » weiterlesen