Ertragsteuerliche Organschaft: Keine Vertragsdurchführung bei unterlassenem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz

StB/Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB/Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Dass die Inanspruchnahme der Vorteile einer ertragsteuerlichen Organschaft an hohe Hürden geknüpft ist, ruft ein aktueller Fall des FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.06.2019 – 1 K 113/17) in Erinnerung. Das klageabweisende Urteil betrifft die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei Nichtbilanzierung des Verlustübernahmeanspruchs. Sollte der BFH die Entscheidung bestätigen, wäre der Klägerin ein unscheinbarer Bilanzierungsfehler zum Verhängnis geworden. » weiterlesen

BFH konkretisiert Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims bei Renovierung

RA/StB Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

In mehreren jüngeren Entscheidungen hat der BFH zu den Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims durch den Ehegatten oder die Kinder des Erblassers von Todes wegen Stellung bezogen und diese restriktiv ausgelegt (vgl. Urteil vom 23.06.2015 – II R 39/13, BStBl. II 2016 S. 225; vom 05.10.2016 – II R 32/15, DB 2017 S. 228; vom 29.11.2017 – II R 14/16, DB 2018 S. 873). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2019 (II R 37/16, NJW 2019 S. 2495) hat der BFH nun zu der Frage Stellung bezogen, wie sich Renovierungsmaßnahmen auf die Frage auswirken, ob eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung noch vorliegt. » weiterlesen

Termfix-Lebensversicherungen und ihre erbschaftsteuerlichen Fallstricke

RA Verena Hang, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Im Rahmen der eigenen Altersversorgung sind Lebensversicherungen ein weitverbreitetes Vorsorgeinstrument, das oftmals zugleich die Absicherung von Angehörigen im Erbfall gewährleisten soll. Zivilrechtlich handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter, der zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung zugunsten des Begünstigten geschlossen wird. Anders als bei klassischen Lebensversicherungen wird der Versicherungsanspruch bei einer Lebensversicherung mit sog. Termfix-Klausel nicht bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (üblicherweise beim Tod des Versicherungsnehmers) fällig, sondern nach Beendigung einer festgelegten Vertragslaufzeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der zugunsten seiner Angehörigen abgeschlossenen Termfix-Lebensversicherung, stellt sich die Frage nach den erbschaftsteuerlichen Folgen. Hiermit hat sich das FG Köln unlängst auseinandergesetzt (Urteil vom 30.01.2019 – 7 K 1364/17). Die Entscheidung offenbart zwei erbschaftsteuerliche Fallsticke, über die Begünstigte von Termfix-Versicherungen im Erbfall stolpern können. » weiterlesen

Zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau: Neuer § 7b EStG

Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm./StB Markus Morawitz ist angestellter Steuerberater in einer Münchner Kanzlei, Lehrbeauftragter an diversen Hochschulen in Bayern und Dozent in der Steuerberater-ausbildung.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus hat der Gesetzgeber eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für neu geschaffene Mietwohnungen eingeführt. Damit erhofft er sich, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu beseitigen bzw. zu verringern und den damit einhergehenden starken Anstieg der Mieten zumindest zu bremsen. Um in den Genuss dieser Sonderabschreibung zu kommen, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden, teilweise auch deutlich über den eigentlichen Begünstigungszeitraum hinaus. Ansonsten wird die Sonderabschreibung nicht gewährt bzw. rückgängig gemacht, sodass es im Fall der Rückgängigmachung dann zu Bescheidänderungen und unter Umständen auch zu Zinsen auf Steuernachzahlungen kommt. Daneben müssen auch noch die Regelungen der sog. De-minimis-Verordnung der EU beachtet werden. » weiterlesen

„Alles beim Alten?“: Neues zur Einlagenrückgewähr von Drittstaatengesellschaften

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

Mit Urteil vom 10.04.2019 – I R 15/16 (DB 2019 S. 2052) hat der BFH in Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung erneut entschieden, dass Gesellschaften, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (sog. „Drittstaatengesellschaften“), nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen steuerneutral an ihre deutschen Anteilseigner zurückzahlen können. Ausgangsgröße für die Ermittlung der Einlagenrückgewähr sei das ausländische Handels- und Gesellschaftsrecht, auf dessen Basis die Berechnung der steuerneutralen Leistung unter Berücksichtigung der Verwendungsreihenfolge (§ 27 Abs. 1 Satz 3 und 5 KStG) zu erfolgen habe. » weiterlesen

Steuerliches Einlagekonto bei Familienstiftungen

RA/StB Dr. Philipp N.W. Weiten, LL.M., Taylor Wessing, Düsseldorf

Das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG) ist ein fester Bestandteil der steuerlichen Diskussionslandschaft und immer wieder Gegenstand der Finanzrechtsprechung. Das FG Münster hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil vom 16.01.2019 (Az. 9 K 1107/17 F) soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht und entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass auch rechtsfähige, privatnützige Stiftungen unter bestimmten Umständen ein steuerliches Einlagekonto zu führen haben. Das Urteil ist als Grundsatzentscheidung für die Bezugsberechtigten (Destinatäre) einer Familienstiftung von besonderem Interesse, da Auskehrungen unter Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steuerfrei vereinnahmt werden können. Aber auch darüber hinaus enthält das Urteil wichtige Hinweise zur Möglichkeit einer steuerfreien „Kapitalrückgewähr“ aus Stiftungen. » weiterlesen

§ 50d Abs. 3 EStG nach den Urteilen des EUGH

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Das FG Köln hat entschieden (Urteil vom 23.01.2019 – 2 K 1315/13, noch nicht amtlich veröffentlicht; Revision zugelassen), dass § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 zwar anwendbar ist, jedoch im Lichte des Gemeinschaftsrechts sowie der EuGH-Entscheidungen vom 20.12.2017 (Rs. C-504/16, C-613/16 und vom 14.06.2018 – Rs. C-440/17) geltungserhaltend einzuschränken ist – d.h., die Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH sind auch auf Zinsen anzuwenden. Im Rahmen der Missbrauchsvermutung muss jedoch ein Gegenbeweis zugelassen werden, wobei eine Substanzzurechnung von nahestehenden Gesellschaften zulässig ist. » weiterlesen

Bauabzugsteuer beim atypischen Forward Asset Deal

RA Elisabeth Märker, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Bei einem Forward Asset Deal ist der Erwerber in der Regel nicht verpflichtet, Bauabzugsteuer auf den Kaufpreis einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei einem Grundstückskaufvertrag mit einer Bauverpflichtung tritt der Verkäufer regelmäßig als Bauträger auf, dessen Leistungen bei fehlender Bauherreneigenschaft des Erwerbers nach den vom BMF entwickelten Grundsätzen nicht als Bauleistungen qualifizieren. Erfolgt jedoch der Erwerb eines vom Verkäufer noch zu bebauenden Grundstücks und wird im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung vereinbart, die erst nach Closing des Grundstückserwerbs fällig wird (atypischer Forward Asset Deal), besteht ein relevantes Risiko, dass der Erwerber für solche Fälle abweichend vom typischen Forward Asset Deal verpflichtet ist, Bauabzugsteuer abzuführen. » weiterlesen