Zur verdeckten Gewinnausschüttung unter Beteiligung von Stiftungen

RA/FAStR John Büttner ist tätig bei FPS Frankfurt/M.

Mit Urteil vom 21.03.2018 (10 K 2146/16, RS1281596; vgl. hierzu Müller, DB 2018 S. 2466) hat das FG Köln entschieden, dass Sachspenden an eine Stiftung steuerlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen können. » weiterlesen

Verluste bei Aktienveräußerung unabhängig von der Höhe der Gegenleistung oder der anfallenden Veräußerungskosten

RA/Attorney-at-law Christoph Beigel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 12.06.2018 hat der VIII. Senat des BFH (BFH vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, DB 2018 S. 2278) über die Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien im Privatvermögen entschieden und sich – wie schon die Vorinstanz (Niedersächsisches FG vom 26.10.2016 – 2 K 12095/15, RS1226857; vgl. hierzu Kreft, StR kompakt, DB1226625) – gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des BFH liegt  eine Veräußerung auch dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Ferner soll die Entscheidung des Steuerpflichtigen, seine Aktien nur gegen einen symbolischen Wert zu veräußern, keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO darstellen. » weiterlesen

Sind Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% noch verfassungsgemäß?

StB Mareike Krämer, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Steuernachzahlungen unterliegen seit mehr als fünf Jahrzehnten einer gesetzlichen Verzinsung von 0,5% pro Monat (§ 233a i.V.m. § 238 AO). Sinn und Zweck der Verzinsung ist es, den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen, der einem Steuerpflichtigen dadurch entsteht, dass eine Steuerfestsetzung erst mehr als 15 Monate nach der Steuerentstehung erfolgt oder geändert wird. Während des Zeitraums der Nichterhebung kann der Steuerpflichtige diesen Steuerbetrag nutzen, der an sich bereits dem Fiskus zusteht. Gleichermaßen soll der Liquiditätsnachteil der Finanzverwaltung durch die Verzinsung ausgeglichen werden. In Anbetracht des aktuell niedrigen Zinsniveaus stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zinssatz in Höhe von 6% pro Jahr noch verhältnismäßig ist. » weiterlesen

Buchwertfortführung trotz taggleicher Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens

RA Jan-Eckhard Wegener, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Werden Mitunternehmeranteile im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich auf den Rechtsnachfolger übertragen, so verhindert § 6 Abs. 3 EStG die Aufdeckung stiller Reserven durch eine zwingende Buchwertfortführung. Ziel der Vorschrift ist, die wirtschaftliche Einheit „Betrieb“ zu erhalten und den unentgeltlichen Betriebsübergang in der Generationennachfolge von steuerlichen Belastungen zu verschonen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen mit übertragen wird. Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.04.2018 (15 K 1187/17, RS1272376; vgl. hierzu Graw, StR kompakt, DB1272323) entschieden, dass die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auch dann zu gewähren sein kann, wenn der Übertragende taggleich eine im Sonderbetriebsvermögen gehaltene wesentliche Betriebsgrundlage veräußert. » weiterlesen

Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

RA/FAfStR Dr. Kai Greve ist Partner bei TaylorWessing, Hamburg

Mit Urteil vom 14.06.2018 (III R 35/15, DB 2018 S. 2024) hat der BFH entschieden, dass die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen nach § 8 GewStG für Schuldentgelte, Miet- und Pachtzinsen und Lizenzentgelte verfassungskonform sind. Zu verstehen ist das schwer, national wie international. Der Versuch, außerhalb Deutschlands den Sinn und Zweck der Gewerbesteuer zu erklären, stößt zumeist auf Unverständnis, ist die Gewerbesteuer im internationalen Kontext doch ein deutsches Unikum. » weiterlesen

Vertrauen in die Grunderwerbsteuer

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Steuerboard-Beitrag vom 13.04.2018 hat Weggenmann ein aktuelles Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 (1 BvR 1236/11, RS1267788) analysiert. Das Urteil enthält bemerkenswerte Aussagen zum Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen. Berater befürchten und Vertreter der Finanzverwaltung behaupten nun vermehrt, dieses Urteil habe eine Trendwende mit sich gebracht und die Möglichkeiten des Gesetzgebers erweitert, z.B. bei den möglichen anstehenden Gesetzesänderungen für Share Deals und Grunderwerbsteuer (vgl. hierzu die Steuerboard-Beiträge von Büttner/Flit vom 25.09.2018 und Evers vom 10.07.2018). Hier ist Vorsicht geboten. Das Urteil des BVerfG betraf eine Sonderkonstellation. Es ist nicht ohne Weiteres übertragbar auf stichtagsbezogene Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer. » weiterlesen

Share-Deals: Änderung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung geplant

John Büttner ist RA/FAStR, Alexander Flit ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei FPS Frankfurt/M.

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer. Seit 2007 haben 14 von 16 Bundesländern den Grunderwerbsteuersatz von ursprünglich 3,5% auf bis zu 6,5% erhöht. Die Steuereinnahmen der Länder liegen demgemäß angesichts der teilweise starken Erhöhungen der Steuersätze in den vergangenen zehn Jahren auf einem historisch sehr hohen Niveau. Bei einem sogenannten Share-Deal kann der Anfall von Grunderwerbsteuer verhindert werden. Dabei werden zum Beispiel bei einer Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft die Anteile durch mindestens zwei Käufer angeschafft. Wenn weniger als 95% von einem Käufer und mehr als 5% von einem weiteren Käufer erworben werden, fällt auf Basis der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an. » weiterlesen

Kein Ende der Diskussionen um finale ausländische Verluste bei Freistellungsbetriebsstätten

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

Seit dem Jahr 2005 und dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Marks & Spencer (EuGH vom 13.12.2005 – Rs. C-446/03, Marks & Spencer) wird über finale Verluste diskutiert. Im angesprochenen Urteil hatte der EuGH jedoch nur über die Finalität von Verlusten einer Tochtergesellschaft und deren Nutzung im Staat der Muttergesellschaft zu entscheiden. Der Gerichtshof sah die Niederlassungsfreiheit als beschränkt, aber die Beschränkung als gerechtfertigt an. Die unterlassene Berücksichtigung ausländischer Verluste diene der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedsstaaten und verhindere eine doppelte Verlustberücksichtigung. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung stellte der EuGH jedoch fest, dass eine fehlende grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, sofern die Verluste final seien. » weiterlesen