Fundament des § 8c KStG angeschlagen – Flickwerk im „JStG 2018“

StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel, Partner des National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart

Nach dem Kerngedanken der Verlustuntergangsvorschrift des § 8c KStG führen schädliche Anteilseignerwechsel zu einem Verlustuntergang. So wird das ansonsten grundsätzlich für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip durchbrochen und systematisch eigentlich völlig unbeachtliche Änderungen im Gesellschafterbestand können einen quotalen bzw. vollständigen Verlustuntergang auf Ebene der Kapitalgesellschaft bewirken. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des quotalen Verlustuntergangs nach § 8c (Abs. 1) Satz 1 KStG für schädliche Beteiligungserwerbe im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2015 festgestellt hat, hätte der Gesetzgeber über seinen Schatten springen und eine Neukonzeption der Verlustnutzungsbeschränkungen angehen sollen. Was ein mutiger Schritt hätte werden können, ist eine kümmerliche Mindestreaktion geworden. Der Gesetzgeber repariert im „Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)“ nämlich nur die Baustellen des § 8c KStG, deren Reparaturnotwendigkeit durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH unumgänglich wurde – zumindest aber passt die Richtung. » weiterlesen

Gewinn aus dem privaten (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten nicht steuerbar

Dipl.-Fw. Ass. jur. Tobias Völkel ist Regierungsrat bei der Finanzverwaltung Baden-Württemberg. Zuvor war er mehrere Jahre als RA in einer renommierten Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei in München tätig. Er gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.

Der Handel mit (kontingentierten) Eintrittskarten für Großereignisse wie z.B. Fußballspiele, Konzerte oder Festivals auf Sekundärmärkten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Durch den Verkauf zu einem Vielfachen des ursprünglichen Kaufpreises werden mitunter hohe Gewinne erzielt, die auf Seiten der Finanzbehörden Begehrlichkeiten wecken. Das FG Baden-Württemberg hat nun mit Urteil vom 02.03.2018 (5 K 2508/17) entschieden, dass ein Veräußerungsgewinn aus dem privaten (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten nicht der Besteuerung unterliegt. » weiterlesen

Aufwendungen bei geschlossenen Fonds – jetzt wieder abziehbar!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Dass Aufwendungen geschlossener Fonds in der Investitionsphase in weitem Umfang nicht als (sofort abziehbare) Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden dürfen, sondern als Anschaffungskosten der von dem Fonds gehaltenen Wirtschaftsgüter zu behandeln sind, ist eine über Jahrzehnte gefestigte Praxis. Diese von Rechtsprechung und Finanzverwaltung seit den 1970er Jahren entwickelten Grundsätze hat die Finanzverwaltung letztlich auf sämtliche Formen geschlossener Fonds erstreckt und ihre diesbezügliche Auffassung im sog. Fondserlass (BMF vom 20.10.2003, DB 2003 S. 2406), der die sog. Bauherrenerlasse ablöste, niedergelegt. Mit einer Reihe von Urteilen hat der IV. Senat des BFH im Jahr 2011 die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Nunmehr hat derselbe Senat mit Urteil vom 26.04.2018 (IV R 33/15, RS1275138) seine bisherige Auffassung mit einer bemerkenswerten Begründung revidiert. » weiterlesen

BFH: Negative Anschaffungskosten für Anteile sind möglich

StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Associate bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Einbringungen nach § 20 UmwStG sind in letzter Zeit besonders aufgrund der Sperrfrist des § 22 UmwStG diskutiert worden. Durch die Entscheidung des BFH vom 24.01.2018 (I R 48/15, DB 2018 S. 1568; vgl. hierzu Weiss/Brühl, Steuerboard vom 06.07.2018) ist die Verletzung dieser Sperrfrist durch Folgeumwandlungen besonders in den Mittelpunkt gerückt. In einer neuen Entscheidung vom 07.03.2018 beschäftigt sich der BFH nun mit § 20 UmwStG selbst (I R 12/16, DB 2018 S. 1705). Seit Jahren war hier streitig, ob Entnahmen im Rückwirkungszeitraum zu einer Aufstockungsverpflichtung für das eingebrachte Betriebsvermögen führen können. Dies hat der BFH nun verneint – der Ausgleich erfolgt über „negative Anschaffungskosten“ der erhaltenen Anteile. » weiterlesen

Global Tax Compliance und Risk Management: Digitalisierung als Chance

WP/StB/Dipl.-Kfm. Dr. Peter Bömelburg, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Die Einrichtung eines Tax Compliance und Risk Management Systems für international tätige Unternehmen stellt diese vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Die Herausforderungen liegen dabei nicht nur in der Risikobeurteilung, der Aufnahme, Gestaltung und Dokumentation von Prozessen sowie deren Kontrollen, sondern vielmehr in den heterogenen landesspezifischen Anforderungen an Tax Compliance und Risk Management Systeme und die stetig wachsenden digitalen Reportingverpflichtungen. Die nationalen Anforderungen für ein innerbetriebliches Kontrollsystem aus dem Anwendungserlass des BMF zu § 153 AO vom 23.05.2016 (DB 2016 S. 1228) und dem IDW PS 980 sind in Einklang zu bringen mit den Vorschriften anderer Länder zu steuerlichen Kontrollsystemen, welche sich häufig an den Grundsätzen und Modellen von Sarbanes-Oxley und dem Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) orientieren. » weiterlesen

Neue Finanzierungsmethode ICO: Ausgabe von Kryptotoken umsatzsteuerbar?

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Was verbindet den kolumbianischen Fußballnationalspieler James Rodriguez, den Fußballtraditionsclub SG Wattenscheid 09 und das Jahressteuergesetz 2018? Interessante Verbindungslinien laufen zusammen bei sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs). Bei ICOs handelt es sich um eine neue Methode zur Finanzierung eines Unternehmens durch Ausgabe sogenannter Kryptotoken. Die genannten Fußballakteure wollen sich als Vorreiter in Sachen Digitalisierung die Finanzierungsmethode ICO zunutze machen; das Jahressteuergesetz 2018 könnte dabei eine wesentliche Frage determinieren: Fällt bei der Ausgabe dieser Kryptotoken für den Emittenten Umsatzsteuer an? » weiterlesen

§ 50d Abs. 3 EStG endgültig europarechtswidrig

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften wird nach § 50d Abs. 3 EStG die Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) auf Dividendenerträge versagt, wenn sie nicht die erheblichen Substanzerfordernisse der Regelung erfüllen. Zu dieser Regelung hatte der EuGH bereits mit Urteil vom 20.12.2017 (Rs. C-504/16 und C-613/16, RS1261217) entschieden, dass § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 (anwendbar bis 2011) gegen EU-Recht verstößt (vgl. hierzu Sumalvico, Steuerboard vom 17.01.2017). Mit Beschluss vom 14.06.2018 (Rs. C-440/17, RS1275119) hat der EuGH nun auch die Europarechtswidrigkeit des § 50d Abs. 3 EStG in der aktuellen Fassung festgestellt. Entscheidender Grund hierfür ist erneut der unwiderlegbare pauschale Missbrauchsvorwurf der Regelung ohne vorausgehende Einzelfallprüfung. » weiterlesen

BFH: Vormerkungsgesicherter Auflassungsanspruch nicht erbschaftsteuerbefreit

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat sich mit Urteil vom 29.11.2017 (II R 14/16, DB 2018 S. 873) zu der bislang ungeklärten Frage geäußert, ob die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG auch auf einen vormerkungsgesicherten Auflassungsanspruch anwendbar ist. Nach ausführlicher Auseinandersetzung mit Wortlaut, Zweck und Systematik der Norm hat er dies letztlich verneint. Es handele sich allenfalls um einen rechtspolitischen Fehler, zu dessen Korrektur der Rechtsanwender nicht berufen sei. » weiterlesen