Outsourcing bei Banken – Wie weit reicht die Umsatzsteuerbefreiung für den Zahlungs- und Überweisungsverkehr?

RA/FAStR Dr. Sandro Nücken, LL.B., Managing Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER, München

Der BFH hat Zweifel an der Umsatzsteuerfreiheit beim Outsourcing im Bankbereich und hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind (BFH vom 28.09.2017 – V R 6/15, DB 2018 S. 165). Der Vorlagebeschluss ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten. » weiterlesen

#MeToo – auch Bestandteil der US-Steuerreform

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Am 22.12.2017 hat US-Präsident Donald Trump den Tax Cuts and Jobs Act unterschrieben, eine Reform des US-Steuerrechts, die aufgrund ihrer weitreichenden Steuererleichterungen für Unternehmen bisher große Aufmerksamkeit erfahren hat (vgl. hierzu bereits Spengel/Heinemann, Steuerboard vom 20.12.2017 und Weggenmann, Steuerboard vom 30.01.2018). Neben den medial viel diskutierten Steuerkürzungen ist in dem Änderungsgesetz eine bisher wenig aufgegriffene, gesellschaftlich jedoch höchst bemerkenswerte Neuregelung versteckt. Sie betrifft den steuerlichen Betriebsausgabenabzug für Vergleichszahlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung. In dem eilig durch den US-Kongress getriebenen Reformprozess fand im Finanzausschuss des Senats ein Vorschlag des Senators Robert Menendez (Demokratische Partei) Eingang in den finalen Gesetzestext, der in Zeiten der #MeToo-Bewegung augenscheinlich auch das Steuerrecht als Hebel für einen gesellschaftlichen Wandel nutzen will. » weiterlesen

Der Koalitionsvertrag und seine Auswirkungen auf den Mittelstand

RA/StB/FBIntStR Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M., Vorsitzender der Geschäftsleitung und Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner

In ihrem Koalitionsvertrag legen Union und SPD ihre Vorstellung guter Regierungsarbeit für die nächsten vier Jahre nieder. Neuer Aufbruch, neue Dynamik heißt es dort – doch der Inhalt des Regierungsprogramms bleibt hinter den Erwartungen, die seine Überschrift weckt, weit zurück. Natürlich werden die aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen aufgegriffen – wie Digitalisierung oder die Zukunft der Europäischen Union. Aber die Konzepte und Lösungen bleiben vage. Manches liest sich wie alter Tobak, nicht als Antwort und Gestaltungswille für die Anforderungen der Welt von morgen: ein Rechtsanspruch auf einen Gigabit-Netzzugang ab 2025 wird dem Unternehmer auf dem Land, der sich jetzt der Digitalisierung stellen muss, wenig nützen. Zudem weist die Zeitschiene zu häufig über die kommenden vier Jahre hinaus. Das ist in einer schnelllebigen Welt zu wenig ambitioniert und verschiebt die Verantwortung auf eine kommende (Politiker-)Generation. Politische Impulse zur Stärkung von Mittelstand und Familienunternehmen machen sich im Koalitionspapier rar. Stattdessen stehen Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit durch von der SPD durchgesetzte soziale Komponenten ins Haus: von der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge über den Anspruch auf befristete Teilzeit bis hin zu Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen. » weiterlesen

Auch nach 10 Jahren keine Unternehmenssteuerreform für Deutschland

StB Solveig Wickinger, Partnerin bei der Berliner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Crowe Horwath Trinavis. Sie berät regelmäßig Mandanten aus der Immobilien- und Energiewirtschaft in allen Fragen des Steuerrechts.

Über vier Monate nach der Bundestagswahl und vier Wochen nach den Sondierungsgesprächen haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der vorliegende Entwurf (Stand: 07.02.2018) enthält auch einige Passagen mit konkreten Hinweisen auf steuerliche Entlastungen und Förderungen für Bürger und Unternehmen. Vieles bleibt jedoch abstrakt und wird in wagen Prüfaufträgen dargestellt. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform zur Förderung der deutschen Wirtschaft ist leider nicht zu erwarten. » weiterlesen

Neues zu verdeckten Gewinnausschüttungen: Steuerbarkeit von zurückbezahlten Einlagen?

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Kann die Rückzahlung einer Einlage an einen Gesellschafter Kapitalertragsteuer auslösen? Ja, meint zumindest das FG Sachsen in einem Urteil vom 08.06.2016 – 2 K 1860/15. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen offenen und verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn gleichzeitig mit ihnen Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt werden. » weiterlesen

Ergebnisverteilung bei sog. unterjährigem Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften

RA/Attorney-at-law André Blischke, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften wird in der Praxis häufig vereinbart, dass der Erwerber am Gesellschaftsergebnis bereits mit Wirkung vom Tag des Vertragsschlusses oder dem Beginn des Wirtschaftsjahres, in das der Vertragsschluss fällt, beteiligt sein soll. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob derartige Abreden über die Ergebnisverteilung auch dann steuerrechtlich anzuerkennen sind, wenn der Gesellschafterwechsel tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (z.B. mit vollständiger Kaufpreiszahlung). Das FG Rheinland-Pfalz hat hierzu mit Urteil vom 24.10.2017 (3 K 1565/15, EFG 2017 S. 1927) entschieden, dass während eines Wirtschaftsjahres eintretende Gesellschafter auch an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt werden können, wenn dies vor Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres wirksam vereinbart wurde und wendet sich damit gegen die Auffassung des beklagten FA und die (wohl) herrschende Meinung im Schrifttum (vgl. Schmidt/Wacker, 36. Aufl. 2017, EStG, § 15 Rn. 453; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff/Desens/Blischke, § 15 EStG, Rn. F 215 ff. m.w.N.). » weiterlesen

Wie deutsche Unternehmen von der US-Steuerreform profitieren können

StB/Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann, Geschäfts-führender Partner bei Rödl & Partner

US-Unternehmen erfreuen sich seit Anfang 2018 unter anderem an der Senkung des US-Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent und an der US-Steuerbefreiung von Dividenden aus ihren Tochtergesellschaften im US-Ausland. Die USA, größte Volkswirtschaft der Welt, ist nach den Wertungen des deutschen Außensteuerrechts nun ein potentielles Niedrigsteuerland. Dagegen kann dem ersten Anschein nach ein deutsches Unternehmen nicht mithalten. Denn die deutsche Ertragsteuerbelastung einer AG oder GmbH liegt inklusive der Gewerbesteuer bei circa 30 Prozent und bei einem mittelständischen Unternehmen – zum Beispiel in der Rechtsform der GmbH & Co. KG – werden im Spitzentarifbereich je nach Gewerbesteuerhebesatz sogar circa 55 Prozent erreicht. Die weiteren Unwägbarkeiten bei der Besteuerung von Zinsen, Mieten und Pachten im Bereich der Gewerbesteuer noch nicht einmal mit einbezogen. » weiterlesen

EuGH: Substanzerfordernisse des § 50d Abs. 3 EStG europarechtswidrig

RA Dr. Sebastian Sumalvico, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Der EuGH hat mit Urteil vom 20.12.2017 (Rs. C-504/16 und C-613/16, RS1260132) entschieden, dass § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 gegen EU-Recht verstößt. Die Analyse der Entscheidungsgründe führt zu der Schlussfolgerung, dass auch die aktuelle, mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft getretene Fassung des § 50d Abs. 3 EStG europarechtswidrig sein muss. » weiterlesen