In der am 15.12.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 17.11.2017 (4 K 3523/14 F) hat das FG Münster entschieden, dass Abzinsungserträge aus der erstmaligen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG zu den Zinserträgen i.S.d. des § 4h Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG zählen. Die Entscheidung steht damit in Widerspruch zu Tz. 27 des Anwendungsschreibens der Finanzverwaltung zur Zinsschranke vom 04.07.2008 (BStBl. I 2008 S. 718 = VA0344542). Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen Erträge aus der erstmaligen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten nicht zu den bei der Ermittlung des Zinssaldo des Betriebs zu berücksichtigenden Zinserträgen. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Gastbeiträge
Erbschaftsteuerbefreiung von Unternehmensvermögen – der bayerische Sonderweg
Durch den koordinierten Ländererlass vom 22.06.2017 (BStBl. I 2017 S. 902 = ) haben bis auf Bayern sämtliche Bundesländer einheitlich Stellung zur Anwendung der geänderten Vorschriften für die Erbschaftsteuerbefreiung von Unternehmensvermögen genommen. Mit Verfügung vom 14.11.2017 (DStR 2017 S. 2554) hat sich nun die bayerische Finanzverwaltung den anderen Bundesländern angeschlossen. In zwei Punkten weicht Bayern allerdings (berechtigterweise) ausdrücklich von der Sichtweise der übrigen Bundesländer ab. » weiterlesen
Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen sind steuerlich abzugsfähig
Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hat es einen Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen gegeben. Waren bis dahin grundsätzlich nur laufende Erträge steuerpflichtig, sollte mit der Gesetzesänderung eine vollständige steuerliche Erfassung aller Wertveränderungen erreicht werden. Entsprechend sind Veräußerungsgewinne aus nach dem 31.12.2008 erworbenem Kapitalvermögen grundsätzlich und unabhängig von Haltedauern bzw. Spekulationsfristen zu versteuern. Im Gegenzug sind Verluste abzugsfähig, allerdings insofern nur eingeschränkt verwertbar, als sie lediglich mit bestimmten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen (§ 20 Abs. 6 EStG). Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch die Rückzahlung (z.B. eines Darlehens) als „Veräußerung“. Umstritten war, ob auch dann eine (verlustrealisierende) Veräußerung anzunehmen ist, wenn ein Darlehensgeber mit seiner Forderung ausfällt, also eine Rückzahlung von Null vorliegt. Die Finanzverwaltung hat dies abgelehnt. Der BFH hat nun anders entschieden (BFH vom 24.10.2017 – VIII R 13/15, DB 2017 S. 3035). » weiterlesen
Abwicklung von Gesellschaften mit Darlehensverbindlichkeiten gegenüber ihren Gesellschaftern – Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung oder verbleibende Restunsicherheit?
Liquidiert eine Muttergesellschaft ihre vermögenslose Tochtergesellschaft oder stimmt sie einer Liquidation zu, obwohl bei der Tochtergesellschaft noch eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Muttergesellschaft besteht, stellt sich die Frage, ob es zu einem steuerpflichtigen Ertrag kommt. Aufgrund der unklaren Rechtslage ist diese Vorgehensweise mit dem Risiko der ertragswirksamen Auflösung von Darlehensverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Steuerfolgen verbunden. Die OFD Frankfurt/M. hat sich in ihrer auf Bund-Länder-Ebene abgestimmten Verfügung (Verfügung vom 07.09.2017 – S 2743 A-12-St 525, DB1253544) zu dieser Frage geäußert. Zwar kann die Verfügung der OFD Frankfurt/M. grundsätzlich als positives Signal für den Fortbestand der wirtschaftlichen Belastung bei der Tochtergesellschaft und damit gegen die Entstehung eines steuerpflichtigen Wegfalls der Darlehensverbindlichkeit angesehen werden, endgültig scheint man sich bei der Finanzverwaltung jedoch nicht festlegen zu wollen. Denn die ertragswirksame Auflösung einer Darlehensverbindlichkeit wird – zumindest bei Beendigung der Liquidation – auch durch die Verfügung nicht ganz ausgeschlossen. » weiterlesen
Ferienwohnungen werden doch zu eigenen Wohnzwecken genutzt – Verkauf der selbst genutzten Ferienwohnung bleibt steuerfrei
Eigentümer von Ferien- und Zweitwohnungen mit Verkaufsabsichten können aufatmen. Die Veräußerung einer Immobilie, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, bleibt einkommensteuerfrei (BFH vom 27.06.2017 – IX R 37/16, DB 2017 S. 2461). Dies gilt auch, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert wird. Denn eine Wohnung wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken verwendet, wenn sie nur zeitweilig benutzt wird, sofern sie dem Eigentümer auch in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Allerdings muss die Wohnung entweder zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder – falls dies nicht der Fall ist – zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren. » weiterlesen
Mitarbeiteroption, aber kein Arbeitslohn?!
Nach der spätestens ab 2005 etablierten ständigen Rechtsprechung (z.B. BFH vom 23.06.2005 – VI R 124/99, DB 2005 S. 1718) ist bei verbilligt oder gratis eingeräumten Optionen auf den Erwerb von Aktien an Mitarbeiter davon auszugehen, dass zwar nicht der Erwerb der Option, aber deren Ausübung (oder anderweitige Verwertung) zum Zufluss von Arbeitslohn führt. Das FG Köln (Urteil vom 24.03.2017 – 7 K 2603/14, EFG 2017 S. 1646) hat nun rechtskräftig klargestellt, dass nicht jede an Mitarbeiter ausgegebene Option bei Ausübung zu Arbeitslohn führt, sondern nur solche Optionen, die auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. » weiterlesen
Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Verstreichenlassen steuerlicher Erklärungsfristen
Dass die Nichtabgabe sowie die nicht-rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen zu steuerstrafrechtlichen Problemen führt, ist in der Öffentlichkeit jüngst anhand des Falles des Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes breiter diskutiert worden. Der BGH hat ebenfalls vor kurzem zur Konstellation der Nichtabgabe von Steuererklärungen Stellung genommen und dabei sowohl Grundsätzliches klargestellt sowie den Sonderfall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens behandelt. In seinem Beschluss vom 10.08.2017 (1 StR 573/16, RS1253730) hatte der BGH den Fall zu entscheiden, dass der Angeklagte für die Veranlagungszeiträume 2011 und 2012 keine Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben hatte. » weiterlesen
Herausforderung und Entwicklung der Steuerabteilung 4.0
Die Steuerabteilung 4.0 ist bereits jetzt gelebte Realität in vielen Unternehmensgruppen. Die Entwicklung verlief rasend schnell – von dem vergangenheitsorientierten Ansatz Mitte der achtziger Jahre, über die zukunftsorientiertere Steuerabteilung in den Neunzigern bis zur Echtzeit-Steuerabteilung von morgen. Die Digitalisierung befördert diesen Wandel, bringt neue Chancen, generiert zugleich aber auch neue Risiken. » weiterlesen