Ausscheiden von Gesellschaftern durch Anteilsveräußerung an die Gesellschaft

RA Dipl.-Fw. (FH) Tobias Völkel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Scheiden Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus, ergeben sich diverse steuerliche Folgen und Risiken. Von der ertragsteuerlichen Realisierung beim Gesellschafter, über einen möglichen Untergang von Verlustvorträgen bis zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich kann das Ausscheiden sehr unterschiedlich gestaltet werden, mit ganz verschiedenen steuerlichen Folgen. In einer interessanten Entscheidung (BFH vom 06.12.2016 – IX R 7/16, RS1235938 = DStR 2017 S. 1315) bezüglich des Ausscheidens eines Gesellschafters durch Veräußerung seiner Anteile an die Gesellschaft diskutierte der BFH die Rechtsfolgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile. Die Ausführungen zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters erscheinen kritikwürdig und bieten Anlass, die weiteren steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile darzustellen. » weiterlesen

Jetzt für Alle: Die Sachwertabfindung ist eine Realteilung!

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal geht es schneller als man denkt. In zwei Urteilen hat der BFH entschieden, dass auch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern eine Realteilung ist. Damit sollte das Thema (fast) erledigt sein. Der erst Ende des Jahres 2016 veröffentlichte neue (oder besser: modifizierte) Realteilungserlass ist damit schon wieder überholt. » weiterlesen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist umsatzsteuerpflichtig

RA/FAStR Thomas Streit, LL.M. Eur., Partner bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH, München

Abmahnungen sind meist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. In der Vergangenheit hat der Abmahnende vom Abgemahnten meist den Ersatz des Nettobetrags der aufgewandten Anwaltskosten verlangt. Diese Zahlung hat der Abmahnende als nicht steuerbar eingestuft. Entsprechend hat er keine Umsatzsteuer abgeführt. Dies ändert sich nun. Wie aus einer aktuellen BFH-Entscheidung hervorgeht (BFH vom 21.12.2016 – XI R 27/14, DB 2017 S. 946; vgl. dazu auch Werth, StR kompakt, DB1237374), sieht der BFH in diesem Aufwendungsersatz ein Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung: Die Leistung besteht aus Sicht des BFH darin, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Der Aufwendungsersatz, den der Abgemahnte an einen Mitbewerber zahlt, sei insbesondere kein nicht steuerbarer Schadensersatz. Unternehmer, die Mitbewerber auf Basis des UWG abmahnen, müssen nunmehr die umsatzsteuerrechtlichen Folgen beachten. » weiterlesen

Steuer ohne Steuerertrag – das teure Ende der Kernbrennstoffsteuer

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Als „schwere Niederlage für die Regierung“ und „späten Sieg der Atomkonzerne“ (handelsblatt.de vom 07.06.2017), „Milliardenerfolg für die Atomkonzerne“ (süddeutsche.de vom 07.06.2017) oder „Schäubles Steuer-GAU“ (faz.net vom 08.06.2017) bezeichnete die Presse den kürzlich veröffentlichten Beschluss des BVerfG vom 13.04.2017 (2 BvL 6/13, RS1241165; vgl. dazu Müller, DB 2017 S. 1417). Damit beurteilte das Verfassungsgericht die Kernbrennstoffsteuer – häufig als Brennelementesteuer bezeichnet – mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes als verfassungswidrig. Das Gericht erklärte die Steuer nicht nur für mit dem Grundgesetz unvereinbar, sondern zugleich auch für nichtig. Die Erhebung der Steuer erfolgte damit von Anfang an ohne eine wirksame gesetzliche Grundlage. Für den Bund ist diese Entscheidung deshalb teuer; die wenigen Betreibergesellschaften von bundesweit zuletzt acht Kernkraftwerken freuen sich über die Rückzahlung der Steuer (das Steueraufkommen betrug insgesamt 6,285 Mrd. €) sowie über Erstattungszinsen in Höhe von 6% jährlich. Der Bundesfinanzminister ließ bereits verlauten, den Betrag aus dem laufenden Haushalt zurückzahlen zu können, die schwarze Null sei nicht in Gefahr (deutschlandfunk.de vom 07.06.2017). » weiterlesen

Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Das Erbschaftsteuerrecht ist weitgehend zivilrechtlich geprägt. Bei der Besteuerung von Pflichtteilsansprüchen weicht das Erbschaftsteuerrecht jedoch bewusst vom Zivilrecht ab. Nach einer Entscheidung des BFH vom 07.12.2016 (II R 21/14, RS1233198) kann ein geerbter Pflichtteilsanspruch selbst dann der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn er nicht geltend gemacht wird. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt. Daher sollten Erben überprüfen, ob im Nachlass des Erblassers auch nicht geltend gemachte Pflichtteilsansprüche enthalten sind. » weiterlesen

BFH legt konkrete Grenzen des sogenannten „einheitlichen Erwerbsgegenstands“ fest

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Höhe der Bemessungsgrundlage und damit der Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Grundstücks wird grundsätzlich durch das zivilrechtliche Erwerbsgeschäft bestimmt. Werden getrennte Verträge über den Erwerb des Grundstücks und über dessen Bebauung geschlossen, so stellt sich die Frage, in welchem Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist. Liegt ein sogenannter „einheitlicher Erwerbsgegenstand“ vor, ist das (fertig) bebaute Grundstück bereits als Gegenstand des Erwerbs anzusehen und somit unterliegen die Aufwendungen für den Bebauungsvorgang (neben der Umsatzsteuer auch) der Grunderwerbsteuer. Deshalb sollte bei Projektentwicklungen besonderes Augenmerk auf den Anwendungsbereich des einheitlichen Erwerbsgegenstands gelegt werden. Mit Urteil vom 08.03.2017 (II R 38/14, RS1239917) hat der BFH nun konkrete Abgrenzungskriterien aufgestellt. » weiterlesen

Steuerliche Förderung im Rahmen der E-Mobilität von Fahrzeugen

StB Lukas Bien, Manager bei PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg

Der Gesetzgeber verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40% zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen. Flankierend zur E-Mobilität hat der Gesetzgeber ein insgesamt 300 Mio. Euro schweres Förderprogramm zum Auf- bzw. Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur aufgelegt. Zu den steuerlichen Anreizen zählen zum einen Zuschüsse bei der Anschaffung, wie auch eine Kfz-Steuerbefreiung und Erleichterungen bei der Sachbezugsversteuerung im Falle der Privatnutzung eines zum Firmenvermögen zugeordneten Fahrzeugs. » weiterlesen

Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften: Bestimmung eines missbräuchlichen Mantelkaufs anhand der 25%-Grenze ist verfassungswidrig

StB/Dipl.-Kfm.  Dr. Hans Weggenmann, Geschäfts-führender Partner bei Rödl & Partner

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.03.2017 (2 BvL 6/11, RS1239057) die Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG zum Verlustabzug bzw. -untergang bei Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2018 eine rückwirkende Neuregelung für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 vorzunehmen. Die Entscheidung unterstreicht zwei wesentliche Grundsätze der Besteuerung: das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sowie das Willkürverbot. » weiterlesen