Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 € durch das Bürokratieentlastungsgesetz II

RA Dr. Matthias Oldiges, Managing Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) zugestimmt. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II hebt der Gesetzgeber die Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € an. Damit bezweckt der Gesetzgeber einen Vereinfachungseffekt vor allem bei Barumsätzen, im Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie bei Abrechnungen durch Automaten. » weiterlesen

Sanierungserlass reloaded! – Die Reaktionen von BMF und Gesetzgeber auf den Beschluss des Großen Senats

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Partner im Bereich Tax & Legal bei PwC, Düsseldorf

Der Große Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15, RS1228847, veröffentlicht am 08.02.2017) für ein Erdbeben in der Restrukturierungslandschaft gesorgt. Mit einem – allerdings ausführlich begründeten – Federstrich wurde der Sanierungserlass (BMF vom 27.03.2003, BStBl. I 2003 S. 240 = DB 2003 S. 796, sowie vom 22.12.2009, BStBl. I 2010 S. 18 = DB 2010 S. 83), bislang der Rettungsanker in vielen gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierungen, beseitigt. Für laufende, aber auch für bereits abgeschlossene Sanierungen ist hierdurch eine große Rechtsunsicherheit entstanden. Dem dringenden Ruf aus der Sanierungspraxis nach einer zügigen Beseitigung dieses Schwebezustands sind die Verwaltung und der Gesetzgeber quasi zeitlich in lobenswertem Rekordtempo gefolgt. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung hat sich das BMF mit Schreiben vom 27.04.2017 (DB 2017 S. 996) zur weiteren Anwendung des bisherigen Sanierungserlasses geäußert. Am selben Tag hat der Bundestag in 2./3. Lesung die Einführung einer gesetzlichen Regelung (§ 3a EStG) beschlossen, die noch der Zustimmung des Bundesrats und der EU-Kommission bedarf (vgl. hierzu Seer, DB1237511). » weiterlesen

Verzichtsgewinn bei ausländischen Immobiliengesellschaften

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Nach dem jüngst veröffentlichten und bemerkenswerten Urteil des BFH vom 07.12.2016 (BFH vom 07.12.2016 – I R 76/14, DB 2017 S. 759) bildet das von einer ausländischen Kapitalgesellschaft aufgenommene Finanzierungsdarlehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus deutschen Immobilien (Vermietung / Verpachtung und Veräußerung) kein Betriebsvermögen. Demzufolge führt auch der Verzicht auf die Darlehensforderung seitens des Gläubigers nicht zu inländischen Einkünften. Die Entscheidung des BFH beseitigt Rechtsunsicherheiten und ermöglicht Investoren eine steuerneutrale Abwicklung von ausländischen Objektgesellschaften. » weiterlesen

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 € beschlossen

Steuerassistentin Christin Weller ist Senior Associate bei Rödl & Partner

Durch den Beschluss des Bundestags vom 26.04.2017 werden künftig kleine und mittelständische Unternehmen bei Steuern und Bürokratie entlastet. Bisher war eine Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG nur möglich, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 € nicht überstiegen. Der Bundestag billigte nun eine entsprechende Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 € ohne Umsatzsteuer. » weiterlesen

Antragsfrist beim Feststellungsverfahren nach § 27 Abs. 8 KStG

RA Isabella Denninger, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Rückgewähr von Einlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet wurden, unterliegt nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich nicht der Ertragsbesteuerung, wenn der Gesellschafter lediglich hingegebene Vermögenssubstanz zurückerhält. Dieser Grundsatz gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2006 auch für Körperschaften oder Personenvereinigungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, § 27 Abs. 8 KStG. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die leistende Körperschaft einen Antrag stellt. Dieser ist nach amtlich vorgeschrieben Vordruck bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Leistung erfolgt ist, zu stellen. In diesem Zusammenhang stellt sich für den deutschen Berater zur Vermeidung der Gewinnausschüttungsfiktion des § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG die Frage, ob die etwaige versäumte Frist des § 27 Abs. 8 Satz 4 nach § 109 AO verlängerbar ist bzw. Widereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist oder, ob jene Frist aufgrund Verstoßes gegen die EU-Grundfreiheiten gar nicht erst einzuhalten ist. Dieser Frage gingen jüngst das FG Köln mit Entscheidung vom 15.02.2017 (2 K 803/15, rechtskräftig) sowie das FG München mit Entscheidung vom 22.11.2016 (6 K 2548/14, rechtskräftig) nach. Das Urteil des FG Köln, das im Sachverhalt dem des FG München ähnlich ist, wird im Folgenden näher betrachtet. » weiterlesen

Brexit als Chance für den Private Equity Standort Deutschland – eine steuerrechtliche Blaupause

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Heute ist Brexit-Day. Das Brexit-Referendum hat die Karten in Europa neu gemischt. Es ist eine politische Herausforderung, aber zugleich eine wirtschaftliche Chance für Deutschland, wie es sie nicht oft geben wird. Deutschland kann diese ergreifen und seiner starken Industrie endlich einen Kapitalmarkt zur Seite stellen, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Landes und dem Finanzierungsbedarf seiner Unternehmen gerecht wird. Dazu bedarf es veränderter Rahmenbedingungen, zu denen auch verbesserte Regeln für außerbörsliche Unternehmensfinanzierungen (Private Equity) und für den Fondsstandort Deutschland gehören. Das Steuerrecht kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. » weiterlesen

EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen

Präzisierung der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Familienwohnungen durch die Kinder des Erblassers

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Mit Urteil vom 05.10.2016 (II R 32/15, DB 2017 S. 228) hat der BFH die Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung des Erwerbs von Familienheimen durch die Kinder des Erblassers präzisiert. Im zu entscheidenden Fall lebte der Vater bis zu seinem Ableben zusammen mit der Mutter in einer beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte gehörenden Eigentumswohnung. Konkret hatte der BFH zu entscheiden, ob die für die Steuerbefreiung erforderliche Selbstnutzung noch gegeben ist, wenn die Tochter als Alleinerbin den geerbten hälftigen Miteigentumsanteil des Vaters unentgeltlich an ihre Mutter überlässt. » weiterlesen