Trotz Zwischenlagerung liegen Direktlieferungen aus dem Ausland nach Deutschland vor und ein Konsignationslager in Deutschland bleibt aus umsatzsteuerlicher Sicht unberücksichtigt, wenn der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung zum Lager feststeht. Zu diesem Ergebnis kommt der BFH in seinem Urteil vom 20.10.2016 zur Behandlung von Lieferungen über Konsignationslager (V R 31/15, RS1227269). Damit bestätigt der BFH die in den letzten beiden Jahren zu diesem Thema ergangenen Finanzgerichtsurteile. Der BFH widerspricht insofern auch der undifferenzierten Auffassung der Finanzverwaltung. So mancher ausländische Lieferant wird dies begrüßen, da er sich dadurch ggf. eine Registrierung und entsprechende Kosten in Deutschland erspart. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Gastbeiträge
Eigene Wohnzwecke ohne eigenes Wohnen? – Zur Steuerfreiheit privater Veräußerungsgeschäfte bei Überlassung einer Wohnung an Kinder
Die Veräußerung von Immobilien im steuerlichen Privatvermögen ist als privates Veräußerungsgeschäft nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Auch innerhalb dieser Zehnjahresfrist bleibt die Veräußerung steuerfrei, wenn der Veräußerer die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Eine Immobilie dient eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Veräußerer selbst tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt wird. Eine eigene Wohnnutzung liegt daher grundsätzlich nicht mehr vor, wenn der Veräußerer die Wohnung Familienangehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlässt, ohne selbst darin zu wohnen. Typische Fälle sind die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an erwachsene Kinder, die allein darin wohnen, oder an minderjährige Kinder, die nach der Trennung des Veräußerers von dem anderen Elternteil nur mit diesem in der Wohnung verbleiben. » weiterlesen
Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung: BFH erkennt rückwirkende Rechnungsberichtigung an
Erst vor wenigen Wochen hat der EuGH sein Urteil in der Rechtssache Senatex (Urteil vom 15.09.2016 – Rs. C-518/14, RS1216976) veröffentlicht (vgl. Streit, Steuerbaord vom 19.09.2016). Darin bestätigt der EuGH, dass eine Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs rückwirkend korrigiert werden kann. Bisherige Praxis war, dass ein Unternehmer den Vorsteuerabzug für von ihm eingekaufte Leistungen erst in dem Besteuerungszeitraum vornehmen kann, in dem ihm eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt. War eine Rechnung zunächst fehlerhaft und musste berichtigt werden, wurde der Vorsteuerabzug von Finanzämtern und Gerichten erst für den Besteuerungszeitraum anerkannt, in dem die berichtigte Rechnung vorlag. Eine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung wurde verneint. Nun hat der BFH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (BFH vom 20.10.2016 – V R 26/15, DB 2016 S. ) die Rechtssicht des EuGH aus der Rechtssache Senatex aufgegriffen. In diesem neuen Urteil ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung und erkennt eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ebenfalls an. Diese ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht möglich. » weiterlesen
Die Neufassung § 50i EStG oder: Zurück auf Start
Kaum eine Vorschrift des deutschen Steuerrechts wurde in den letzten Jahren so intensiv diskutiert und kritisiert wie § 50i EStG. Vor allem der weit überschließende Wortlaut des Absatzes 2 führte dazu, dass geplante Umwandlungen oder Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen mit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft als Obergesellschaft seit 2014 nicht mehr umgesetzt wurden. » weiterlesen
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten auf dem Prüfstand
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten führt in den steuerlichen Betriebsprüfungen von ausstellenden Unternehmen häufig zu Diskussionen. Eine Einbeziehung von Messeaufwendungen in den Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG kann je nach Umfang der angemieteten Messefläche für einen Messestand beträchtliche Gewerbesteuerbelastungen nach sich ziehen. Nun hat der BFH ein für auf Messen ausstellende Unternehmen erfreuliches Urteil veröffentlicht (BFH vom 25.10.2016 – I R 57/15, DB 2017 S. 37) und eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten verneint. » weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur Anwendung der sog. 1%-Regelung bei Firmenwagengestellungen
Am 15.12.2016 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zu der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014 (VI R 75/13, BStBl. II 2015 S. 670 = DB 2015 S. 1082) veröffentlicht (BMF vom 12.12.2016, DB 2016 S. 3011). Die BFH-Entscheidung ist zur lohnsteuerlichen Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten Kraftfahrzeugs beim Arbeitnehmer ergangen. Das Schreiben beseitigt die nach der BFH-Entscheidung entstandene Rechtsunsicherheit, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils im Rahmen von Fahrzeugüberlassungen durch den Arbeitgeber (sog. Dienst- bzw. Firmenwagengestellung) nach der sog. 1%-Regelung erfolgen kann. Die zutreffende lohnsteuerliche Behandlung der Überlassungsverhältnisse (regelmäßig handelt es sich um von dem Arbeitgeber geleaste Fahrzeuge) ist im Hinblick auf die in Unternehmen anzutreffende hohe Anzahl der Überlassungsverhältnisse und vor dem Hintergrund, dass es sich um Dauersachverhalte handelt, zur Vermeidung von Lohnsteuerhaftungstatbeständen von erheblicher praktischer Relevanz. » weiterlesen
Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften: Klarstellung durch den EuGH erforderlich
Die Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften beschäftigt die Finanzrechtsprechung seit Jahren. Leider erweist sich die ergangene Rechtsprechung als uneinheitlich (siehe bereits Hassa, Steuerboard vom 18.09.2014 und vom 21.08.2015). Die Schwierigkeiten bei der umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung dieser häufig vorkommenden Geschäftsvorfälle konnten so bis heute nicht ausgeräumt werden. Rechtssicherheit wird wohl erst eine Entscheidung des EuGH in einem aktuellen Vorlageverfahren bringen. » weiterlesen
Ungeheuer Umsatzsteuer: Effektives Tax Compliance Management System unabdingbar
Jüngste Meldungen über ausländische Online-Händler werfen abermals ein Schlaglicht auf die Umsatzsteuer: Viele Unternehmen verkaufen deutschen Kunden über elektronische Plattformen Waren und Kundengelder, ohne die Umsatzsteuer an den Fiskus abzuführen und vereinnahmen das Entgelt mit Unterstützung von Plattformbetreibern „brutto wie netto“. Die Umsatzsteuer gerät so immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Und das bleibt nicht ohne Folgen: Auch Unternehmer, die versuchen, ihre Steuererklärungen möglichst zeitnah und richtig abzugeben, die aber angesichts der Komplexität dieser Steuerart an dieser Aufgabe bisweilen scheitern, geraten inzwischen eher als in der Vergangenheit in das Visier des Finanzamts. » weiterlesen