Im Grunde geht es dem Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ (zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Benz/Böhmer, DB 2016 S. 1531) wieder einmal um das Stopfen echter oder vermeintlicher Steuerlücken. Die mögen bei einigen Unternehmen durch Veräußerungsgeschäfte mit Verlust auch genutzt worden sein. Dagegen richtet sich die Gesetzesänderung. Gleichwohl kann sich für eine Holding in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft die vom Bundestag in 2./3. Lesung am 01.12.2016 beschlossene Änderung sehr günstig auswirken. Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich am 16.12.2016 zustimmen. Etwas versteckt findet sich darin eine wichtige Erleichterung für die Kapitalanlage in mittelständischen Holdingstrukturen. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Gastbeiträge
Shopping-Center können gewerbesteuerfrei vermietet werden
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 14.07.2016 (IV R 34/13, DB 2016 S. 2697) für Entspannung bei Vermietern von Einkaufs- und Fachmarktzentren gesorgt. Die Vermietung erfolgt danach auch dann noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung und führt nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn der Vermieter neben der Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb und die Infrastruktur des Einkaufszentrums typischen Nebenleistungen erbringt, insbesondere Parkplätze und Gemeinschaftstoiletten betreibt, die Bewachung des Objekts und die Reinigung der Gemeinschaftsflächen übernimmt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt. » weiterlesen
Änderung des Umwandlungssteuererlasses zu Drittstaatenverschmelzungen: Aufgabe des Kriteriums der beschränkten Steuerpflicht
Durch das am 14.11.2016 veröffentlichte BMF-Schreiben vom 10.11.2016 wird Rn. 13.04 des Umwandlungssteuererlasses (BMF vom 11.11.2011, BStBl. I 2011 S. 1314 = DB0464115) dahingehend geändert, dass für eine Anwendung des § 13 UmwStG auf Ebene eines im Inland ansässigen Anteilseigners im Rahmen einer Drittstaatenverschmelzung keine beschränkte Steuerpflicht des übertragenden Rechtsträgers mehr gefordert wird. Damit beseitigt die Finanzverwaltung einen wesentlichen Streitpunkt im Rahmen von Drittstaatenverschmelzungen. » weiterlesen
„Eigener Grundbesitz“ bei Beteiligungsstrukturen: Der Streit um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung geht in die nächste Runde
Unternehmen, die nur Immobilien verwalten und allein aufgrund ihrer Rechtsform (wie z.B. die GmbH) der Gewerbesteuer unterliegen, können regelmäßig die sog. erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) in Anspruch nehmen. Danach wird auf Antrag jener Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung „eigenen Grundbesitzes“ entfällt, von der Gewerbesteuer ausgenommen. Immobilien werden in der Praxis jedoch oft nicht direkt, sondern über mehrstufige (Personengesellschafts-)Strukturen gehalten, z.B. als sog. Zebragesellschaft: Während die Obergesellschaft aufgrund gewerblicher Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, qualifizieren die Einnahmen der vermögensverwaltenden Untergesellschaft als solche aus Vermietung und Verpachtung. Ob die Obergesellschaft dann kürzungsberechtigt ist, obwohl ihr der Grundbesitz zivilrechtlich nicht gehört, ist umstritten und steht nun auf Vorlage des IV. BFH-Senats vor der Entscheidung durch den Großen Senat des BFH (vgl. BFH vom 21.07.2016 – IV R 26/14, RS1219902). » weiterlesen
Neuer § 8d KStG-E: Spagat zwischen Startup-Förderung, Missbrauchsbekämpfung und Europarecht
Mit dem aktuellen Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ (XQ1216448; vgl. hierzu auch Dreßler/Rogall, DB 2016 S. 2375) nimmt die Bundesregierung erneut einen Anlauf, die restriktive Verlustnutzungsbeschränkung des § 8c KStG zu entschärfen. Bereits rückwirkend ab dem 01.01.2016 soll ein neuer § 8d KStG eingeführt werden, wonach die Verluste in bestimmten Konstellationen trotz eines schädlichen Anteilseignerwechsels auf Antrag nicht untergehen. » weiterlesen
Augen auf bei der Übertragung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt!
Die Unternehmensnachfolge erfolgt oftmals zu Lebzeiten des Unternehmers, um einen geordneten Übergang auf die nächste Generation sicherzustellen. Wesentliches Element für eine solche Unternehmensübertragung ist, dass die lebzeitige Versorgung des Unternehmers sichergestellt ist. In der rechtlichen Umsetzung kann dies durch eine Unternehmensübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Stimmrechte jedoch nicht beim Schenker, sondern gehen bereits auf den neuen Gesellschafter über. Da dies oftmals nicht gewünscht ist, treffen die Parteien häufig zusätzliche Vereinbarungen – z.B., dass die Stimmrechte aus dem geschenkten Kommanditanteil beim Schenker verbleiben sollen. Alternativ oder sogar zusätzlich verlangt der Schenker nicht selten, dass sein Nachfolger ihm eine Stimmrechtsvollmacht erteilt, durch die der Schenker für den Beschenkten an den Abstimmungen in den Gesellschafterversammlungen teilnehmen kann. » weiterlesen
Änderungsbedarf von Gesellschaftsverträgen und Satzungen von Familienunternehmen nach der Erbschaftsteuerreform
Am 14.10.2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zugestimmt. Das BVerfG hatte mit seiner Entscheidung vom 17.12.2014 (Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, RS1046342; vgl. dazu Stalleiken, DB 2015 S. 18 und Lüdicke, DB0689696) den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30.06.2016 zu handeln. Die Neuregelung erfolgt rückwirkend ab dem 01.07.2016. Für Familienunternehmen bedeutet dies, dass sie nicht nur mit dem neuen Gesetz und seinen teils dramatischen Steuerbelastungen zurechtkommen, sondern ggf. auch die Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen anpassen müssen. » weiterlesen
Neue Dokumentationspflichten in der Warteschleife
Das erste Anti-BEPS-Gesetz geht in die Verlängerung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 umfangreiche Ergänzungen zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen angeregt (vgl. DB1217140). Da sich nun der Bundestag mit den Vorschlägen befasst, werden wohl auch die neuen bzw. geänderten Dokumentationsvorschriften für international tätige Unternehmensgruppen frühestens im Dezember in Kraft treten. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind insoweit allerdings nicht zu erwarten (zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Bartelt/Geberth/Heggmair, DB 2016 S. 1335). Wie stark die Unternehmen von den Neuerungen betroffen sind, hängt wesentlich von deren Größe ab. » weiterlesen