Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin
Regelmäßig übertragen Eltern im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte an ihre Kinder unter einem sogenannten Nießbrauchsvorbehalt. Die Eltern sichern sich damit die Erträge aus dem verschenkten Vermögen, typischerweise z.B. die Mieterträge aus einer an die Kinder übertragenen Immobilie oder Dividendenansprüche aus übertragenen Gesellschaftsanteilen. Später kann dieser Nießbrauchsvorbehalt für die Eltern obsolet werden, weil sie feststellen, auch ohne die Erträge finanziell ausreichend abgesichert zu sein, oder er kann für die Kinder lästig sein, weil er sie an einer Veräußerung der erhaltenen Vermögensgegenstände hindert.
Der unentgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch durch die Eltern ist dann naheliegend. Dabei lohnt es sich, die schenkungsteuerlichen Folgen eines solchen Verzichts genau zu prüfen, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des BFH (BFH vom 20.05.2014 – II R 7/13, DB0670564) beweist. » weiterlesen