Wann wird der Sport zum Arbeitslohn?

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

– Mögliche steuerliche Folgen einer Ehrenmitgliedschaft im Golfclub –

Jeder Golfer ist für das Spiel auf dem Grün mit Regelkunde und Etikette vertraut. Sein Handicap kann jeder, der sich für das Spiel mit dem kleinen weißen Ball interessiert, sofort benennen. Allerdings sollte man auch die Regeln des Steuerrechts kennen, damit dem erfolgreichen Einlochen nicht die Ernüchterung im Steuerbescheid folgt. » weiterlesen

Abzugsverbot für Bestechungsgelder und damit zusammenhängende Aufwendungen

Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, München

Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, München

In einem Urteil vom 14.05.2014 (X R 23/12, DB0666120) hat sich der BFH zur Reichweite des Abzugsverbots von Bestechungsgeldern gem. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG geäußert. Danach umfasst das Abzugsverbot auch die Kosten des Strafverfahrens und den Verfall von Wertersatz, wenn das Strafgericht bei der Bemessung des Verfallsbetrags die Ertragsteuerbelastung berücksichtigt hat. » weiterlesen

Deutschland steht still – Steuern im Streik

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Reisende haben es in diesen Tagen schwer in Deutschland. Bahn- und Fluggesellschaften werden abwechselnd bestreikt. Frustration stellt sich ein bei Berufspendlern, Geschäftsreisenden sowie Touristen und in der Presse wird von volkswirtschaftlichen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe pro Streiktag berichtet. Dies bietet Anlass genug, um sich dem Thema Streik einmal aus der steuerlichen Perspektive zu nähern. » weiterlesen

EuGH: Pauschalbesteuerung gemäß Investmentsteuergesetz verstößt gegen Unionsrecht

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Erträge aus Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) unterliegen bei den Anlegern der sog. transparenten Besteuerung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Investmentfonds die Besteuerungsgrundlagen rechtzeitig gegenüber den Anlegern bekannt macht und im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 5 Abs. 1 InvStG). Kommt ein Investmentfonds den Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten nicht nach und handelt es sich dabei nicht um einen Spezial-Investmentfonds (sog. intransparenter Fonds), wird der Anleger in Bezug auf seine Investmentanteile pauschal besteuert (§ 6 InvStG). Danach muss der Anleger sämtliche Ausschüttungen, den sog. Zwischengewinn und einen Mehrbetrag von 70 Prozent der Wertsteigerung (d.h. der positiven Differenz zwischen dem letzten und dem ersten Rücknahmepreis des Investmentanteils) versteuern, mindestens jedoch einen Betrag von 6 Prozent des letzten Rücknahmepreises.

Obwohl die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungsplichten sowie die Pauschalbesteueurung formal gleichermaßen für ausländische wie inländische Investmentfonds gelten, wurde die Vereinbarkeit der Pauschalbesteueurung mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) seit Längerem bezweifelt und beschäftigte bereits mehrfach deutsche Gerichte. Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 entschied der EuGH (EuGH vom 9. Oktober 2014 – Rs. C-326/12, van Caster = DB0681342), dass die Pauschalbesteueurung gemäß § 6 InvStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße und folglich europarechtswidrig sei. » weiterlesen

Strafbefreiende Selbstanzeige: Ab 1. Januar 2015 gelten verschärfte Regeln

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt“ (Johannes Tetzel) – diesen Ansatz der Buße nutzte man schon im Mittelalter. Doch auch wenn es heute vielleicht nicht vordergründig um das Reinwaschen der Seele geht, sondern schlicht um Straffreiheit, war das Freikaufen von der Schuld in den letzten Jahren wieder groß im Trend.

Die Zahl der prominenten Fälle nimmt zu, die Präsenz in den Medien ist groß wie nie. Bald könnte ein neuer Rekord bei den Selbstanzeigen erreicht werden, denn die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden voraussichtlich ab 1. Januar 2015 verschärft. Laut einer dpa-Umfrage gingen bei den Finanzämtern bis Ende Juni 2014 rund 22.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehungen ein. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2012 insgesamt gerade einmal rund 8.000 Steuerpflichtige, die Ihre vergangenen steuerlichen Vergehen offen legten. » weiterlesen

Geringerer persönlicher Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibetrag verstößt gegen Unionsrecht

Hans-Christoph Graessner, RA/FAStR/StB, KPMG AG, Köln

Hans-Christoph Graessner, RA/FAStR/StB, KPMG AG, Köln

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (SchenkG/ErbStG) gewährt jedem Erwerber alle zehn Jahre einen persönlichen Freibetrag. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sahen bei unbeschränkter Steuerpflicht einen Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad von 20.000 bis 500.000 Euro vor. Bei beschränkter Steuerpflicht reduzierte sich jedoch der Freibetrag auf einheitlich 2.000 Euro (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Ein solcher Sachverhalt kann z.B. vorliegen, wenn eine in Deutschland belegene Immobilie durch Personen, die sich seit über fünf Jahren im Ausland aufhalten (Gebietsfremde), unentgeltlich erworben wird. So lag es auch im Fall Mattner: Frau Mattner war deutsche Staatsangehörige, die seit 35 Jahren in den Niederlanden lebte. Der niederländische Wohnsitz führte bei Frau Mattner zu einem erheblichen Steuernachteil, als sie von ihrer Mutter (ebenfalls wohnhaft in den Niederlanden) eine Immobilie in Deutschland geschenkt bekam. Denn von der deutschen Finanzverwaltung wurde ihr nur der Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro gewährt. » weiterlesen

Vorzeitiger unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht: Die schenkungsteuerlichen Folgen

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Regelmäßig übertragen Eltern im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte an ihre Kinder unter einem sogenannten Nießbrauchsvorbehalt. Die Eltern sichern sich damit die Erträge aus dem verschenkten Vermögen, typischerweise z.B. die Mieterträge aus einer an die Kinder übertragenen Immobilie oder Dividendenansprüche aus übertragenen Gesellschaftsanteilen. Später kann dieser Nießbrauchsvorbehalt für die Eltern obsolet werden, weil sie feststellen, auch ohne die Erträge finanziell ausreichend abgesichert zu sein, oder er kann für die Kinder lästig sein, weil er sie an einer Veräußerung der erhaltenen Vermögensgegenstände hindert.

Der unentgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch durch die Eltern ist dann naheliegend. Dabei lohnt es sich, die schenkungsteuerlichen Folgen eines solchen Verzichts genau zu prüfen, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des BFH (BFH vom 20.05.2014 – II R 7/13, DB0670564) beweist. » weiterlesen

Betriebsveranstaltungen: Gesetzgeber verschärft die Vorschriften

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

Das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das am 24. September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, enthält zahlreiche Neuregelungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG-E). So soll die Freigrenze von 110 auf 150 Euro steigen. Erst wenn der geldwerte Vorteil pro Teilnehmer diesen Betrag übersteigt, wäre künftig Lohnsteuer fällig. Was auf den ersten Blick nach einer Erleichterung aussieht, entpuppt sich jedoch nach genauer Analyse als Verschärfung der Rechtslage. Die Lohnsteuerbelastung dürfte deshalb ab 2015 in vielen Fällen steigen, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt. » weiterlesen