Der Ferrari als Dienstwagen

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Das Auto als Fortbewegungsmittel und Statussymbol steht in Deutschland weiterhin hoch im Kurs. Der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehende Dienstwagen ist ein üblicher Vergütungsbestandteil bei Arbeitnehmern. Auch Selbstständige halten regelmäßig Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die einen privaten Nutzungsanteil aufweisen. Bei Betriebsprüfungen ist der Dienstwagen ein Dauerbrenner. Auch die Rechtsprechung ist immer wieder mit diesem Thema befasst.

Grundsätzlich obliegt dem Steuerpflichtigen die Entscheidung, ob und welche Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Es gibt dabei aber auch Grenzen, wie der BFH zuletzt in einem Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12, DB0665748) entschieden hat. » weiterlesen

Steuerliche Fallstricke beim Zweiterwerb geschlossener Fondsbeteiligungen (Fund Secondaries)

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Institutionelle Investoren haben in den letzten Jahren Fund Secondaries als Anlageform entdeckt. Dabei handelt es sich um  den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds am Sekundärmarkt. Damit ein solcher Zweiterwerb erfolgreich wird, sind insbesondere bei ausländischen Fondsbeteiligungen steuerliche Fallstricke zu beachten. » weiterlesen

Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften: Differenzen in der Rechtsprechung

RA/FAStR Dr. Markus Hassa, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Bei Reihengeschäften werden von mehreren Unternehmern in einer Reihe mehrere, aufeinanderfolgende Lieferungen eines Gegenstands bewirkt. Dabei wird der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe transportiert. Die Warenbewegung kann bei Reihengeschäften nur einer der Lieferbeziehungen zugeordnet werden. Diese Grundannahme des § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG wurde durch den EuGH bereits im Jahr 2006 in der Rechtssache EMAG (EuGH vom 06.04.2006 – Rs. C-245/04, EMAG Handel Eder, Slg. 2006, I-3227 = DB0138773) bestätigt.

Lediglich diese eine Lieferung ist als „warenbewegte“ Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG beziehungsweise Art. 32 Abs. 1 MwStSystRL anzusehen. Bei den übrigen Lieferungen handelt es sich um „ruhende“ i.S.d. § 3 Abs. 7 Satz 2 UStG beziehungsweise Art. 31 MwStSystRL. Bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften kann nur die warenbewegte Lieferung eine steuerfreie Ausfuhrlieferung bzw. eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein, die im Bestimmungsland eine Einfuhr beziehungsweise einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach sich zieht. » weiterlesen

Mindestbesteuerung bröckelt

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Jetzt hat es also auch die Mindestbesteuerung erwischt! Geduldig arbeitet der BFH daran, das Unternehmenssteuerrecht wieder in einen rechtsstaatwürdigen Zustand zu bringen. Nachdem verschiedene steuerliche Rückwirkungen vom BVerfG weitgehend „kassiert“ worden sind und die Zinsschranke derzeit auf dem Prüfstand steht, hat der BFH nunmehr die Mindestbesteuerung zur Überprüfung beim BVerfG angemeldet – allerdings, dies vorweg, nicht die Mindestbesteuerung insgesamt, sondern nur ihre schärfste Auswirkung. » weiterlesen

Fallstricke bei privaten Konten in fremder Währung

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Mit Urteil vom 21. Januar 2014 (IX R 11/13, DB 2014 S. 690 = DB0650624) hat der BFH entschieden, dass die Entgegennahme eines Bankguthabens in fremder Währung als Gegenleistung beim Verkauf von Wertpapieren ertragsteuerlich als Tausch zu behandeln ist, bei dem einerseits Wertpapiere veräußert und andererseits das Wirtschaftsgut „Fremdwährungsguthaben“ angeschafft wird. Dies gilt nach Ansicht des BFH sogar dann, wenn bereits der Kauf der verkauften Wertpapiere über ein in der Fremdwährung geführtes Konto erfolgte. Rechtsfolge hiervon ist, dass sich Währungsgewinne oder -verluste des Steuerpflichtigen nicht nach dem Tag der ursprünglichen Anschaffung des Fremdwährungsguthabens richten, sondern nach dem Tag des späteren Verkaufs der in fremder Währung erworbenen Wertpapiere einerseits und dem Umtausch des mit den Wertpapieren realisierten Veräußerungserlöses in Euro andererseits. Diese steuerlichen Folgen sind weder neu noch überraschend – sie werden in der Praxis allerdings oft übersehen oder in ihren Auswirkungen unterschätzt. Das Urteil vom 21. Januar 2014 lädt dazu ein, sich Klarheit über die ertragsteuerlichen Folgen von privaten Fremdwährungsgeschäften zu verschaffen. » weiterlesen

Aufwendungen für verfallene Optionsrechte sind Werbungskosten

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn
StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Optionsgeschäften im Privatvermögen stellt sich als stete Quelle finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen dar. Der am 27.06.2014 (1 K 3740/13 E) vom FG Düsseldorf entschiedene Fall verdeutlicht, dass sich hieran auch in dem System der Abgeltungsteuer nichts geändert hat. Die Bedeutung der Entscheidung besteht darin, dass erstmals ein Finanzgericht für die im System der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 geltende Rechtslage die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für verfallene Optionen als Werbungskosten bestätigt hat. » weiterlesen

Übertragung von Familienheimen: BFH bestätigt restriktive Haltung bei der erbschaftsteuerlichen Begünstigung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die steuerbegünstigte Übertragung von Familienheimen hat sowohl ertragsteuerlich als auch erbschaft- und schenkungsteuerlich eine lange Tradition. Trotz regional unterschiedlicher Immobilienpreise möchte der Gesetzgeber den Erwerb von „Omas kleinem Häuschen“ nicht besteuern. Gerade die erbschaftsteuerlichen Regelungen haben sich aber im Rahmen der Erbschaftsteuererform erheblich verkompliziert und sind streitanfälliger geworden. Bei der Auslegung des Gesetzeswortlauts verfolgt der BFH seit Jahren eine sehr restriktive Linie. Diese wurde jetzt erneut bestätigt: Der BFH versagte die erbschaftsteuerliche Begünstigung für eine Einräumung eines Wohnrechts (BFH vom 3. Juni 2014 – II R 45/12, DB0666121). » weiterlesen

Anwendung des Teilabzugsverbots bei Liquidationsverlusten

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

Nach dem Teileinkünfteverfahren bleiben bei natürlichen Personen 40 Prozent der nicht abgeltungsbesteuerten Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen steuerfrei (Paragraph 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz – EStG). Diese Steuerentlastung korrespondiert mit einer entsprechenden Einschränkung des Steuerabzugs der Beteiligungsausgaben. Ausgaben, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen nach Paragraph 3 Nr. 40 EStG stehen, sind daher gemäß Paragraph 3c Absatz 2 EStG nur zu 60 Prozent steuerlich abziehbar. » weiterlesen