Option zur Umsatzsteuer beim Asset Deal – Gerichte kommen den Steuerpflichtigen zu Hilfe

 

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Werden Immobilien direkt, d.h. per Asset Deal, veräußert, spielen Umsatzsteuerthemen eine große Rolle. Nachdem die Finanzverwaltung die zeitlichen Regelungen zur Ausübung und zum Widerruf der Option nach § 9 UStG, also des Verzichts auf die Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung, deutlich verschärft hatte, kommen nun die Gerichte den Steuerpflichtigen zu Hilfe und sorgen für Erleichterung. » weiterlesen

Erbschaftsteuerliche Optionsverschonung und Anforderungen an Poolverträge

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

Entscheidungen der Finanzgerichte zum (nicht mehr ganz) neuen und (noch) aktuellen Erbschaftsteuerrecht sind bislang rar gesät. Ein Urteil des FG Münster (vom 9.12.2013 – 3 K 3969 Erb, EFG 2014, 660, rkr.) bestätigt nun die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung zur „Einheitlichkeit des Optionsantrages“, die für die Steuerpflichtigen ggf. eine „Alles oder Nichts-Entscheidung“ bedeuten kann. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Urteil gewisse Unsicherheiten in Bezug auf die Anforderungen an Poolverträge, die durch die ErbStR 2011 eigentlich behoben schienen. » weiterlesen

Erbschaftsteuerfreibetrag für einen beschränkt steuerpflichtigen Erben aus einem Drittstaat

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Dem unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtigen Erwerber steht in Abhängigkeit zu seinem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ein persönlicher Freibetrag zwischen 20.000 und 500.000 Euro zu. Für beschränkt Erbschaftsteuerpflichtige sieht das Gesetz dagegen lediglich einen Freibetrag von 2.000 Euro zu. Als Reaktion auf das Urteil des EuGH vom 22.4.2010 (C-510/08, DB0350150) hat der Gesetzgeber eine Optionsmöglichkeit eingeführt, die es dem Erwerber ermöglicht zur unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht zu optieren. Dem Erwerber steht dann zwar ein höherer Freibetrag zur Verfügung, allerdings muss dieser dann auch seinen gesamten weltweiten Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterwerfen. Diese Optionsmöglichkeit steht aber nur dann zur Verfügung, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers über einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat verfügt. Haben dagegen sowohl Erblasser als auch Erwerber ihren Wohnsitz in einem Drittstaat, so steht ihnen die Option nicht zur Verfügung. » weiterlesen

Liquidation von überschuldeten Gesellschaften – BFH schafft keine Klarheit

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Liquidation von (überschuldeten) Gesellschaften stellt Geschäftsführer und Berater vor erhebliche Anforderungen. Vertragsverhältnisse sind abzuwickeln, Gläubiger zu befriedigen und formale Anforderungen des Registerrechts einzuhalten. In jüngster Zeit kommt eine weitere Baustelle hinzu:Bei überschuldeten Gesellschaften greift vermehrt der Fiskus zu – anders als er es früher getan hat – und entdeckt einen steuerpflichtigen Verzichtsgewinn. Dieser „Gewinn“ kann häufig wegen Umstrukturierungen in der Vergangenheit, Eingreifen von steuerlichen Abzugsbeschränkungen etc. nicht (vollständig) mit Altverlusten verrechnet werden (zur Frage der Anwendung der Mindestbesteuerung in dieser Konstellation: vgl. anhängiges BFH-Verfahren I R 59/12, das dem Vernehmen nach dem BVerfG vorgelegt wird).

Zwar hat in der Vergangenheit der IV. Senat des BFH (inzident) bereits ausgeurteilt, dass ein solcher Verzichtsgewinn durch den bloßen Darlehensausfall nicht entsteht (dazu Töben, DB0579891) Der I. Senat hat aktuell jedoch leider die Möglichkeit vertan, für mehr Klarheit zu sorgen (Urteil vom 5. 2. 2014 – I R 34/12, DB0662183 ). » weiterlesen

Das Finanzamt macht Ernst bei Auslandssachverhalten

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

In neuerer Zeit sehen sich die Steuerpflichtigen und deren Berater immer häufiger Anfragen seitens der Finanzbehörden ausgesetzt, die bei Auslandssachverhalten sehr weitgehende Auskünfte von den Beteiligten einfordern. Für die Praxis bedeutet dies erneut erhöhte Anforderungen an die Sachverhaltsdokumentation. Außerdem muss in Zukunft den sogenannten Außenwirtschaftsmeldungen mehr Beachtung geschenkt werden. » weiterlesen

Verlustabzug bei Körperschaften – Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 8c KStG

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Das BMF hat am 15.4.2014 den Entwurf eines Schreibens zur „Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften“ veröffentlicht, welches das bisherige Schreiben zu § 8c KStG ersetzen soll. Im Entwurf werden die Ausführungen zum unterjährigen Beteiligungserwerb neu gefasst. Erstmalig nimmt die Finanzverwaltung Stellung zur Konzernklausel und zur Stille-Reserven-Klausel. » weiterlesen

Gewerbliche Prägung und Entprägung von geschlossenen Fonds – sticht Aufsichtsrecht das Steuerrecht?

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

In letzter Zeit wurden teilweise Bedenken geäußert, ob (extern verwaltete) geschlossene Fonds weiterhin als vermögensverwaltende Personengesellschaften, d. h. steuerlich neutral, errichtet werden können. Ungemach soll dabei nicht vom Steuer-, sondern vom Aufsichtsrecht drohen. » weiterlesen

Berücksichtigung von Sonderausgaben auch bei ausländischen Einkünften

RA Marc Nathmann, Hof

RA Marc Nathmann, Hof

Ausländische Einkünfte werden künftig steuerlich günstiger behandelt, da Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie alle übrigen steuerrechtlich abzugsfähigen personenbezogenen und familienbezogenen Positionen bei der Anrechnung ausländischer Steuern berücksichtigt werden müssen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. 12. 2013 (I R 71/10, DB0651502) entschieden. Der BFH stellt insbesondere klar, dass das subjektive Nettoprinzip vorrangig im Wohnsitzstaat zu verwirklichen ist. Gegen dieses Prinzip verstößt die bisherige Methode der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach Maßgabe von § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG. Dies wird nach dem Wortlaut des Urteils generell und nicht nur wie im vom BFH entschiedenen Fall  bei Einkünften aus dem EU-Ausland gelten. » weiterlesen