BFH beendet Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Bauträger

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, das sog. Reverse-Charge-Verfahren, bereitete bislang besonders im Hinblick auf die Steuerschuldnerschaft von Bauträgern erhebliche Schwierigkeiten. Mit Urteil vom 22.8.2013 (V R 37/10, DB0632187) hat der BFH die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung verworfen. Bei reinen Bauträgern ist nun eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ausgeschlossen. » weiterlesen

Rechtstypenvergleich und Fonds – Neues bei der AIFM-Umsetzung

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Bereits vor einiger Zeit wurde auf die Unzulänglichkeiten des bisher in der Praxis angewendeten Rechtstypenvergleichs in Zeiten einer zunehmenden Internationalisierung hingewiesen (vgl. Buge, Steuerboard DB0474114). Der Gesetzgeber hat dieser Problematik mit dem bereits an anderer Stelle erörterten AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eine neue Facette hinzugefügt. » weiterlesen

Finanzverwaltung beseitigt steuerliche Zweifelsfragen beim Erwerb eigener Anteile

RA/StB Dr. Matthias Scheifele, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

RA/StB Dr. Matthias Scheifele, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

Seit Änderung der handelsbilanziellen Abbildung eigener Anteile durch das (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) BilMoG war unklar, ob sich diese auch auf die steuerliche Behandlung eigener Anteile auswirkt, insbesondere ob die Behandlung als Kapitalmaßnahme auf die steuerliche Behandlung durchschlägt. Diese Unklarheit wurde noch größer, als das BMF 2010 ein älteres Schreiben von 1998, das sich mit der steuerlichen Behandlung eigener Anteile auseinandersetzte, ersatzlos aufgehoben hatte.  » weiterlesen

Neues zu inkongruenten Gewinnausschüttungen von (Familien-)Kapitalgesellschaften

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Senior Manager Tax, KPMG AG

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Senior Manager Tax, KPMG AG

Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2013 (IV C 2 – S 2750-a/11/10001, DB0645271) das bisherige Schreiben zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften aus 2000 ersetzt. Während von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, inkongruente Gewinnausschüttungen nach den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen nur im Ausnahmefall steuerlich anerkannt werden sollten, sollen entsprechende Gestaltungen nunmehr – entsprechend der ständigen Rechtsprechung – im Grundsatz anerkennungsfähig sein. Als Grenze für die steuerliche Anerkennung seien jedoch die Grundsätze des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu beachten. Konkretisierungen diesbezüglich enthält das BMF-Schreiben allerdings nur sehr eingeschränkt, so dass in der Praxis weiterhin Unsicherheiten verbleiben.  » weiterlesen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: rechtliche Verpflichtung und wirtschaftliche Verursachung

StB André Pfeifer, Senior Manager Tax, KPMG AG, Essen

StB André Pfeifer, Senior Manager Tax, KPMG AG, Essen

In der Bilanz sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen (Imparitätsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), d.h. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag stets eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilanzieren ist. Dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 17.10.2013 (IV R 7/11; DB0644956) lag ein solcher Sachverhalt zu Grunde. Ein Luftfahrtunternehmen hatte im Hinblick auf Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Anweisungen an den Luftfahrtgeräten vorzunehmen waren, Rückstellungen gebildet. Am Bilanzstichtag 31.12.2002 war für einen Teil der durchzuführenden Maßnahmen die Umsetzungsfrist abgelaufen und für einen Teil noch nicht. » weiterlesen

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 1 Abs. 7 DBA-USA 2008

Dr. Sebastian Krauß, Steuerberater, FGS Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

Dr. Sebastian Krauß, Steuerberater, FGS Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

In der Literatur wird kontrovers diskutiert, ob hybride Gesellschaften auf Basis von Art. 1 Abs. 7 DBA-USA Anspruch auf den ermäßigten Quellensteuersatz gem. Art. 10 Abs. 2 a) DBA-USA geltend machen können. Das BFH-Urteil vom 26.06.2013 (Az. I R 48/12, DB0628419) schafft Klarheit. » weiterlesen

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz im zweiten Anlauf verabschiedet

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) ist Ende des vergangenen Jahres im zweiten Anlauf verabschiedet und am 24.12.2013 in Kraft getreten. Es entspricht im Wesentlichen dem in der vergangenen Legislaturperiode gescheiteren Entwurf eines AIFM-StAnpG.

Das AIFM-StAnpG ist das steuerliche Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sein Kernstück sind Änderungen im Investmentsteuergesetz (InvStG). » weiterlesen

10 Jahre BMF-Schreiben zu Private Equity Fonds – seltene Kontinuität im Steuerrecht

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

„Zwischen den Jahren“ bietet es sich an, kurz innezuhalten, um einen Blick auf das Gewesene und einen Blick auf das Kommende zu werfen. Im Steuerrecht fällt Innehalten nicht leicht. Schließlich herrscht zum Jahresende allerorten hektische Betriebsamkeit und bald klopft sicher eine neue Gesetzesinitiative an die Tür. Ändern und Nachbessern durch den Gesetzgeber hat Tradition, und die Beraterzunft – soviel Demut sei angebracht – ist nicht ganz unschuldig daran.

 

Umso erfreulicher ist es, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass es auch seltene Fälle von Kontinuität im Steuerrecht gibt. Mit etwas Nachdenken lassen sich Beispiele finden. Aus aktuellem Anlass greifen wir uns das BMF-Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Venture Capital und Private Equity Fonds (kurz: PE-Fonds) vom 16. Dezember 2003 heraus (DB0036298). In diesen Tagen ist es zehn Jahre her, dass es vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht wurde. Darin werden Kriterien für die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zusammengefasst. » weiterlesen