Verrechnung von „Altverlusten“ mit Kapitalerträgen nur noch 2013 möglich

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

2013 besteht letztmalig die Möglichkeit, sog. „Altverluste“ (insbesondere Verluste aus anlässlich der „Finanzkrise“ erfolgten Wertpapierverkäufen) mit bestimmten positiven Kapitalerträgen zu verrechnen, die im Grundsatz der Abgeltungsteuer unterliegen würden (§ 20 Abs. 2 EStG). Die gegenwärtige Situation an den Märkten wird in vielen Fällen die passende Gelegenheit hierzu bieten.

Insoweit ist ggf. Handlungsbedarf bis zum Jahresende gegeben. Eine erfolgreiche Verlustverrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens wird allerdings nur gelingen, wenn die gezielte Aufdeckung von Gewinnen sorgfältig geplant wird.

Gesondert festgestellte „Altverluste“

„Altverluste“ sind solche Verluste, die der Stpfl. grds. vor 2009 aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat (§ 23 EStG a. F.), d. h. insbesondere Verluste aus Wertpapierverkäufen innerhalb der früher (d. h. vor Einführung der Abgeltungsteuer) geltenden Jahresfrist (diese gilt für vor dem 1. 1. 2009 angeschaffte Kapitalanlagen grds. fort, § 52a Abs. 11 Satz 4 EStG) sowie aus Immobilienveräußerungen innerhalb der 10-Jahres-Frist. » weiterlesen

Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer – Finanzverwaltung will deutsche Besteuerung sichern

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Mit BMF-Schreiben vom 26. 7. 2013 (IV C 1 – S 2410/11/10001 :003 [2013/0710470], DB0605855) reagiert die Finanzverwaltung auf eine für sie missliche Gesetzeslage. Ob das im BMF-Schreiben enthaltene Verständnis von § 20 EStG jedoch vor Gericht Bestand haben wird, ist nicht sicher.

Ausgangslage

Das BMF-Schreiben betrifft folgende Konstellation:

Ein Steuerausländer A hält Aktien an einer deutschen AG. Vor der Hauptversammlung – auf der voraussichtlich wie in den letzten Jahren eine Dividendenausschüttung beschlossen wird – veräußert A die zukünftigen Dividendenansprüche (nicht jedoch die Aktien) an B, der ebenfalls im Ausland steuerlich ansässig ist. B übernimmt dabei die rechtliche bzw. wirtschaftliche Inhaberschaft hinsichtlich des Dividendenanspruchs, insbesondere das Bonitätsrisiko in Bezug auf die Zahlung der Dividende. Der Kaufpreis entspricht der erwarteten Dividende abzüglich eines Abschlags. Wenn die tatsächliche Dividende höher oder niedriger als der erwartete Betrag ist, kommt es ggf. zu einer nachträglichen Kaufpreisanpassung. » weiterlesen

Hase, Igel und die Grunderwerbsteuer

RA/StB/FAStR Dr. Stephan Busch, Partner bei Dentons, Berlin

RA/StB/FAStR Dr. Stephan Busch, Partner bei Dentons, Berlin

Auch nachdem die Vermeidung von GrESt durch sog. „RETT-Blocker“ gesetzlich unterbunden wurde, bleiben steuersparende Gestaltungen für Immobilieninvestoren möglich.

Am 6. 6. 2013 hat der Bundestag eine Änderung des GrEStG beschlossen. Diese sollte gezielt die  steuersparende Nutzung sog. RETT-Blocker für die Zukunft verhindern. Als RETT-Blocker wird eine weitverbreitete Steuergestaltung beim Erwerb von Grundstücksgesellschaften bezeichnet, mit der ein Investor Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft teilweise direkt, teilweise über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft (den „Real Estate Transfer Tax-Blocker“) erwirbt. Dadurch konnte der Investor wirtschaftlich fast gänzlich über das Grundstück verfügen. Steuerlich wurden ihm jedoch die von der Personengesellschaft gehaltenen Anteile nicht zugerechnet. Damit löste der Erwerb der grundstückshaltenden Gesellschaft keine GrESt aus. Heute genügt bereits der Erwerb einer mindestens 95%igen wirtschaftlichen Beteiligung am Kapital oder Vermögen der Gesellschaft für eine Steuerpflicht. Dabei werden auch mittelbare Beteiligungen unter 95% anteilig zugerechnet. » weiterlesen

Keine Ist-Versteuerung für umsatzstarke Freiberufler

RA/StB Ralph Korf, München

RA/StB Ralph Korf, München

Der BFH hatte am 22. 7. 2010 (V R 4/09, DB 2010 S. 2541) entschieden, dass eine Steuerberatungs-GmbH die Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann. Eine GmbH sei kraft Gesetzes zur Buchführung verpflichtet, und Zweck der Ist-Versteuerung sei es, einem nicht buchführungspflichtigen Unternehmer zu ersparen, nur für USt-Zwecke seinen Forderungsbestand zu ermitteln. Das BVerfG beschloss am 20. 3. 2013 (1 BvR 3063/10), die gegen dieses BFH-Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Mit Schreiben vom 31. 7. 2013 (IV D 2 – S 7368/10/10002 [2013/0719183], DB0604428) reagiert das BMF auf diese Entwicklung und ordnet an, dass Freiberufler i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich die USt nach vereinbarten Entgelten ermitteln müssen, wenn sie Bücher führen, auch wenn dies freiwillig geschieht. » weiterlesen

Steuer-Compliance bei ausländischen Fondsbeteiligungen – Vorsorge ist besser als Nachsorge

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Thema „Compliance“ gewinnt bei Unternehmen zunehmend an Bedeutung – auch im Bereich Steuern (Steuer-Compliance). Unter Compliance versteht man das Errichten von unternehmensinternen Strukturen und Verfahrensabläufen zum Einhalten von gesetzlichen Regeln sowie unternehmensinternen Vorgaben. Auch wenn Gesetzestreue und Einhalten von Regeln als Selbstverständlichkeit erscheinen mag, so sehen sich Unternehmen, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend tätig sind, einer immer komplexer werdenden Regelungsdichte ausgesetzt. Dies betrifft nicht nur materiell-rechtliche Vorgaben, sondern auch Verfahrensanforderungen. Am Beispiel der Beteiligung an ausländischen Private Equity Fonds wird nachstehend skizziert, welche Rolle Steuer-Compliance dabei spielt. » weiterlesen

AIFM-Steueranpassungsgesetz: Eine Hängepartie

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Seit dem 22. 7. 2013 gilt für Fonds und ihre Manager das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das vom Bundestag am 16. 5. 2013 beschlossene steuerliche Begleitgesetz, das AIFM-Steueranpassungsgesetz (AIFM-StAnpG), ist dagegen nicht rechtzeitig in Kraft getreten, nachdem der Vermittlungsausschuss die Verhandlungen am 26. 6. 2013 vertagt hatte. Derzeit ist offen, ob das AIFM-StAnpG noch vor der Bundestagswahl im September 2013 verabschiedet wird.

Diese Hängepartie führt zu einer erheblichen Verunsicherung bei Fondsmanagern und Investoren. Hinzu kommt, dass mit der Ablösung des Investmentgesetzes (InvG) durch das KAGB die Grundlage für eine Anwendung der bisherigen steuerlichen Regeln des Investmentsteuergesetzes (InvStG) entfallen ist, da das InvStG seinen Anwendungsbereich vom InvG ableitet. Diese Lücke soll ein kürzlich veröffentlichtes BMF-Schreiben vom  18. 7. 2013 (IV C 1 – S 1980-1/12/10011/IV D 3 – S 7160-h/12/10001 [2013/0657879],  DB 2013 S. 1637) provisorisch schließen. Es sieht vor, dass das bisherige InvStG bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin auf Fonds anzuwenden ist, die nach dem (aufgehobenen) InvG „Investmentvermögen“ darstellen. » weiterlesen

Zur Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs für Rechtsfragen

RA/StB Dipl.-Kfm. Dr. Thomas Curdt, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA/StB Dipl.-Kfm. Dr. Thomas Curdt, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Der Große Senat des BFH hat sich kürzlich mit der grundsätzlichen Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Rechtsfolgen eine Steuerbilanz fehlerhaft ist, beschäftigt. Vor dem Beschluss des Großen Senats galt, dass Bilanzansätze nur unter Berücksichtigung der subjektiven Einschätzung des Stpfl. zu überprüfen sind. Die Entscheidung bricht mit der bisherigen Rspr.

Problematik

Folgende Rechtsfrage hatte der I. Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 7. 4. 2010 (I R 77/08, DB0351580) dem Großen Senat gestellt:

Ist das FA im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung in Bezug auf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzrechtliche Rechtsfragen an die Auffassung gebunden, die der vom Stpfl. aufgestellten Bilanz zugrunde liegt, wenn diese Rechtsauffassung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war? » weiterlesen

Kollision von Vorbehalt der Nachprüfung und gesonderter Feststellung im Veranlagungsverfahren

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Gängige Praxis der FÄ in komplexen Steuerfällen ist es, Steuerbescheide nur unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) zu erlassen und so eine vorzeitige Bestandskraft zulasten des Fiskus zu verhindern. Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Vorbehalt steht grundsätzlich im Ermessen des FA. Mit der zunehmend detailversesseneren Regelung unzähliger Teilbereiche des Steuerrechts nimmt allerdings seit Jahren die Anzahl derjenigen Aspekte eines steuerlichen Sachverhalts zu, für die das Gesetz eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen außerhalb des Veranlagungsverfahrens durch das sachnähere FA vorschreibt. Daher finden sich in der Praxis zunehmend Steuerbescheide, bei deren Erlass sich die FÄ offenbar wenig Gedanken darüber gemacht haben, in welchem Verhältnis die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zum Vorbehalt der Nachprüfung steht. » weiterlesen