Gibt es den EK 02-Topf wirklich? – Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Besteuerung des EK 02

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Juristen neigen dazu, ihre rechtlichen Konstrukte als wirklich existierend anzusehen. Diese déformation professionnelle kann in einem Urteil des FG Hamburg vom 24. 9. 2012 (2 K 31/11, DB0556552, anhängig beim BFH: I R 76/12) beobachtet werden. Dort ging es um die Frage, ob die durch das JStG 2008 herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 verfassungswidrig sei.

Sachverhalt

In diesem Verfahren hatte die Klägerin Mitte der Neunzigerjahre durch Forderungsverzichte ihrer Gläubiger einen nach damaligem Recht steuerfreien Sanierungsgewinn erzielt, der in das EK 02 eingestellt wurde. Zum 31. 12. 2001 wurde der Bestand des EK 02 auf 13,8 Mio. € festgestellt; dieser Betrag blieb unverändert. Nach der Rechtslage nach Abschaffung des Anrechnungsverfahrens hätte dieses EK 02 im Wesentlichen nur zu einer Nachbesteuerung i. H. von 30% geführt, soweit daraus Ausschüttungen erfolgt wären. Nach Ablauf von 15 Wirtschaftsjahren, später geändert auf 18, hätte diese Nachbesteuerung endgültig entfallen sollen (sog. Moratorium). » weiterlesen

Ist mit der „kleinen Organschaftsreform“ der große Wurf gelungen?

WP/StB Katrin Gänsler, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

WP/StB Katrin Gänsler, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinfachung und Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts durch den Bundesrat am 1. 2. 2013 wurden u. a. zahlreiche Änderungen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft wirksam. Dabei verfolgte der Gesetzgeber allerdings nicht seinen ursprünglichen Plan der Abschaffung der Organschaft zugunsten der Einführung einer Alternative wie beispielsweise das Gruppenbesteuerungsmodell. Das Gesetz enthält vielmehr Modifikationen der bestehenden Regelungen, hier insbesondere der §§ 14 und 17 KStG, die sowohl materiell-rechtlicher als auch verfahrensrechtlicher Natur sind. Die Gesetzesänderung bringt für Unternehmen einerseits eine Reihe von Erleichterungen, da insbesondere die bisher sehr strengen Anforderungen an die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen etwas gelockert wurden. Andererseits sind aber beispielsweise mit der eingeschränkten Verlustnutzung Regelungen eingeführt worden, die überaus kritisch zu beurteilen sind. » weiterlesen

Amtshaftung der Steuerbehörden – Wo verläuft die Grenze der „Kostenfreiheit des Einspruchsverfahrens“?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Einspruchsverfahren gilt der „Grundsatz der Kostenfreiheit“, d. h. selbst im Fall seines  Obsiegens hat der Stpfl. nach den einschlägigen Vorschriften der AO keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm getragenen Kosten seines steuerlichen Beraters. Begründet wird dies allgemein mit dem Argument, dass das Besteuerungsverfahren als „Massenverfahren“ besonders fehleranfällig sei und das Einspruchsverfahren ggf. nur eine Fortsetzung des eigentlichen Festsetzungsverfahrens darstelle.

In der Praxis sehen sich die Stpfl. allerdings leider häufig Steuerbescheiden gegenüber, die – jedenfalls für den steuerlichen Berater erkennbar – auf einer offensichtlich fehlerhaften Rechtsanwendung oder sogar nur auf einer Nachlässigkeit des FA beruhen. » weiterlesen

Keine steuerneutrale Finanzierung von Ausschüttungen durch unterjährige Einlagen

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

Die Frage ist einfach und wird häufig gestellt: Kann die Leistung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter als Einlagenrückgewähr steuerneutral erfolgen oder ist sie als Gewinnausschüttung steuerpflichtig? Die Antwort auf diese Frage ist weniger einfach, wie ein Blick in die komplexe Norm des § 27 KStG zeigt. Kern dieser Regelung ist das steuerliche Einlagekonto, das als reine Rechengröße dazu dient, die nicht steuerpflichtige Einlagenrückgewähr von der steuerpflichtigen Gewinnausschüttung abzugrenzen. Letztlich entscheidet vor allem der Bestand des steuerlichen Einlagekontos darüber, ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft (i) dem KapESt-Abzug unterliegen und (ii) beim vereinnahmenden Gesellschafter steuerpflichtig oder steuerneutral sind. » weiterlesen

Was tun mit dem Cash in der Cash-GmbH?

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

In den letzten Jahren wurde Barvermögen von vermutlich etlichen Milliarden Euro in GmbHs eingelegt und anschließend steuerfrei verschenkt. Die Schenkung war steuerfrei, solange das Barvermögen im Schenkungszeitpunkt als Festgeld angelegt war, da Bankkonten nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 ErbStG zählten.

Dieser steuerlichen Umgehungsmöglichkeit hat der Gesetzgeber nun Einhalt geboten. Nach mehreren erfolglosen gesetzgeberischen Anläufen (vgl. dazu Philipp, Steuerboard DB0556489) wurde das ErbStG unlängst  im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. 6. 2013 (BGBl. I 2013 S. 1809) entsprechend ergänzt. Nach der Änderung gelten Finanzmittel in einer Gesellschaft als schädliches Verwaltungsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie 20% des Wertes der Gesellschaft übersteigen, wobei vorab etwaige betriebliche Schulden abzuziehen sind. Künftig sind Gesellschaften, deren Vermögen ausschließlich oder überwiegend aus Festgeld besteht, somit nicht mehr erbschaftsteuerlich begünstigt. » weiterlesen

Anteilstausch im Privatvermögen – steuerneutral möglich?

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Bei der Übertragung von Unternehmen kommt Umwandlungsvorgängen regelmäßig eine große Bedeutung zu. Dabei spielen die Vorschriften des Umwandlungs- und des Umwandlungssteuergesetzes die entscheidende Rolle. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von unter 1%, die im Privatvermögen gehalten werden, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Regelung des § 20 Abs. 4a EStG eingeführt. Diese Regelung geht den allgemeinen Regelungen des Umwandlungsteuergesetzes vor und bietet insbesondere für sog. Alt-Anteile, also Anteile die vor dem 1. 1. 2009 angeschafft wurden, interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt z. B. für Management-Beteiligungs-Programme, aber auch in klassischen Private-Equity-Konstellationen kann die Vorschrift relevant werden. » weiterlesen

Kann denn Ausland Inland sein?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Inländer sind mit ihren weltweit erzielten in- und ausländischen Einkünften grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Dagegen sind Ausländer nur „beschränkt“ steuerpflichtig. „Beschränkt“ deshalb, weil sich die Steuerpflicht für Ausländer nur auf inländische Einkünfte erstreckt, die einen in § 49 EStG konkretisierten Inlandsbezug haben. Der Katalog der Einkünfte in § 49 EStG ist abschließend. Er umfasst nicht alle Einkünfte aus inländischen Quellen. Warum sollte er ausländische Einkünfte überhaupt umfassen?

„Zunächst sind inländisch alle Einkünfte, die nicht ausländisch i. S. von § 34d EStG sind“. So lautete eine eingängige Definition im Schmidt-Kommentar bis zur Aufl. 30 aus dem Jahr 2011 (dort zuletzt § 49 Rdn. 4). Vermutlich wegen des Auseinanderdriftens der an sich korrespondierenden Regelungen in § 34d EStG einerseits und § 49 EStG andererseits wurde in den Folgeauflagen an dieser „griffigen“ Definition nicht mehr festgehalten. Dennoch gilt nach wie vor: Dividenden von und Anteilsveräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften sind ausländische Einkünfte (§ 34d Nr. 6 und Nr. 4b EStG). Das gilt auch dann, wenn solche Einkünfte nicht direkt, sondern als gewerbliche Einkünfte „durch eine“ ausländische Betriebstätte erzielt werden (§ 34d Nr. 2a EStG). » weiterlesen

Das neue BFH-Urteil TA Luft II

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, KPMG, Köln

Seit Jahren wird im BFH um das Verhältnis rechtlicher zu wirtschaftlicher Verursachung einer rückstellungsbegründenden Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag gerungen. Einvernehmlich gilt: ein „Sonderrecht“ für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen besteht nicht, die rechtli­chen/wirtschaftlichen Konkretisierungserfordernisse sind lediglich eigenständig auf die besonde­ren Belange öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen anzuwenden. Der I. Senat des BFH hat nun in seinem Urteil vom 6. 2. 2013 (I R 8/12, DB 2013 S. 1087) zu einer öffentlich-rechtlichen Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. 7. 2002) eine bemerkens­werte Akzentverschiebung vorgenommen und bewegt sich damit ausdrücklich – durch Nennung im Leitsatz – auf die Sichtweise des IV. Senats zu. Die TA Luft II-Entscheidung des BFH wird in die „Rückstellungsannalen“ eingehen. » weiterlesen