Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Notverkauf

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie kann steuerfrei sein oder aber, bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels, der vollen ESt und GewSt unterliegen. Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 27. 9. 2012 – III R 19/11, DB 2013 S. 1152) liegt ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann vor, wenn die Veräußerung der Immobilie nachweislich in einer Notsituation erfolgte.

Der Gewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenden Immobilie ist grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt insbesondere, wenn die Immobilie privaten Wohnzwecken dient. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen: Wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre liegen (und die Immobilie nicht privaten Wohnzwecken dient), handelt es sich um einen voll steuerpflichtigen Spekulationsgewinn nach § 23 EStG. Die zweite Ausnahme, gewerblicher Grundstückshandel, beruht auf Richterrecht. Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, so sind alle Gewinne, die dieser gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind, sowohl einkommensteuer- als auch gewerbesteuerpflichtig. » weiterlesen

AIFM-StAnpG im Vermittlungsausschuss

RA/StB Dr. Martin Klein, Partner bei Hengeler Mueller, Frankfurt/M.

RA/StB Dr. Martin Klein, Partner bei Hengeler Mueller, Frankfurt/M.

Nunmehr nur noch wenige Wochen vor seinem geplanten Inkrafttreten hat es das AIFM-StAnpG am 7. 6. 2013 nicht geschafft, die Hürde „Bundesrat“ zu überspringen; es befindet sich wegen zweier offener Punkte auf dem Weg in den Vermittlungsausschuss.

Hintergrund und Werdegang

Mit dem am 16. 5. 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz“ (AIFM-StAnpG) sollen steuerrechtlich die aufsichtsrechtlichen Änderungen nachvollzogen werden, die durch die Umsetzung der europäischen Alternative Investment Fund Manager-Richtlinie (AIFM-Richtlinie) ausgelöst werden. Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird das bisherige Investmentgesetz (InvG) durch ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt, das erstmals sämtliche Arten von Fonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft. Damit müssen diverse Gesetze, die – wie das Investmentsteuergesetz (InvStG) – bisher Bezug auf das InvG genommen haben, nunmehr ebenfalls geändert werden. » weiterlesen

Keine Abgeltungsteuer auf Zinseinnahmen aus Darlehensverträgen mit Angehörigen

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei Einführung der Abgeltungsteuer prognostizierte der Gesetzgeber eine drastische Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Durch die Einführung eines besonderen Steuertarifs bei gleichzeitiger Verbreitung der Bemessungsgrundlage sollte eine erhebliche steuerliche Entlastung erreicht werden. Ob diese hohen Ziele erreicht wurden, ist zweifelhaft. Solche Zweifel ruft auch die steuerliche Behandlung von Darlehen mit Angehörigen hervor. » weiterlesen

Heilung eines Gewinnabführungsvertrags nicht erleichtert: BFH bestätigt strenge Auffassung zu der nur eingeschränkt möglichen Auslegung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Stuttgart

Im Steuerboard-Beitrag vom 7. 5. 2012 (DB0474106) wurde hoffnungsvoll über das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12. 12. 2011 (6 K 3103/09) berichtet. Dieses Urteil erging zu einem Gewinnabführungsvertrag, dessen fünfjährige Mindestlaufzeit am 30. 12. (statt am 31. 12.) des fünften geplanten Organschaftsjahres endete. Dass es sich dabei um ein Versehen gehandelt hatte, ist außerhalb der filigranen steuerjuristischen Auslegungsdiskussion offenkundig. Kein vernünftiger Mensch würde bei geplanter Organschaft so terminieren. Es kann keinen sachlichen Grund dafür geben, das Ende auf einen Tag vor dem Ablauf eines Geschäftsjahres zu legen, da zivil- und steuerrechtlich ein Gewinnabführungsvertrag ganze (Rumpf-)Geschäftsjahre umfassen muss. Der Fehler tritt vor allem dann auf, wenn als Vorlage ein älteres Vertragsmuster aus Fällen genommen wird, in denen ein abweichendes Geschäftsjahr mit Juni oder September als Geschäftsjahresende vorgelegen hatte. » weiterlesen

Das deutsche Muster-DBA – Verhandlungsgrundlage vom 17. 4. 2013

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Das BMF hat dem Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich und Belgien folgend eine „Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen“ erarbeitet. Diese Verhandlungsgrundlage mit Stand vom 17. 4. 2013 wurde am 18. 4. 2013 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt und zeitgleich auf der Webseite des BMF veröffentlicht. Die Verhandlungsgrundlage ist derzeit nur in deutscher Sprache verfügbar. In Berlin wurde durch Vertreter des BMF angekündigt, dass eine offizielle englische Fassung zeitnah veröffentlicht werden soll.

In der Verhandlungsgrundlage orientiert sich das BMF an dem Aufbau und Inhalt des Musterabkommens der OECD. Analog zum OECD-MA ist beabsichtigt, dass die deutsche Verhandlungsgrundlage in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden soll. » weiterlesen

Erste Entscheidung zu überlangen Finanzgerichtsprozessen – BFH lehnt Geldentschädigung ab

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Seit Dezember 2011 stehen neue Rechtsbehelfe gegen überlange (Finanz-)Gerichtsprozesse zur Verfügung (§ 198 GVG). Mit der Verzögerungsrüge kann der Kläger eine unangemessene Verfahrensdauer beim Finanzgericht rügen. Verzögert sich das Verfahren dennoch weiter, kann der Kläger frühestens sechs Monate nach der Verzögerungsrüge (und spätestens bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens) eine Entschädigung beim BFH einklagen. Bei einer unangemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens hat der Kläger Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen immateriellen und materiellen Schadens. Diese Klage besteht nach Auffassung des BFH parallel zur Amtshaftungsklage, die andere Voraussetzungen hat und stets vor dem Landgericht erhoben werden muss (siehe dazu meinen Beitrag vom 20. 6. 2012, DB0481947). » weiterlesen

Öffentliche Steuerdiskussion und tatsächliche Hintergründe

Prof. Dr. Wolfgang Blumers ist Hochschullehrer und Partner der Kanzlei Blumers & Partner, Stuttgart

Prof. Dr. Wolfgang Blumers ist Hochschullehrer und Partner bei Blumers & Partner, Stuttgart

Steuerfragen sind in der öffentlichen Diskussion derzeit hoch aktuell. Das sieht man an den Talkshows, die sich zu diesen Themen gegenseitig übertreffen. Die Aktualität resultiert dabei nicht aus der Steuerproblematik, sondern aus dem öffentlichen Interesse an den beteiligten Personen wie Hoeneß oder Baselitz. Für den Fachmann eindrucksvoll (aber auch erschreckend) ist dabei der Unverstand der Medien, Politiker und anderen bedeutsamen „öffentlichen“ Personen, die sich zu diesen Themen äußern. Der verantwortungsbewusste Fachmann muss sich fragen, ob hier nicht Aufklärungsarbeit gefordert ist, bevor Trends losgetreten werden, deren Folgen das Gemeinwohl schädigen würden. » weiterlesen

Europarechtskonforme Besteuerung von fiktiven Zinsen auf zinslose Gesell- schafterdarlehen – Revival von § 8a KStG a. F.

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Ein zinsloses Gesellschafterdarlehen zwischen Körperschaften ist aus Sicht des Darlehensgebers steuerlich recht unspektakulär. Regelmäßig handelt es sich um eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, die nicht einlagefähig ist und es kommt nicht zu gewinnerhöhenden Korrekturen, insbesondere findet keine Besteuerung von fiktiven Darlehenszinsen auf Ebene des Gesellschafters statt. Anders kann dies aber bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 Abs. 1 AStG) in grenzüberschreitenden Situationen aussehen, die jedoch wiederum durch das Europarecht überlagert wird. Hierzu hat das Schleswig-Holsteinische FG kürzlich eine interessante Entscheidung getroffen (Urteil vom 29. 11. 2012 – 1 K 118/07, DB0572915 = EFG 2013 S. 279). » weiterlesen