Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

WP StB Dipl. Kfm. Michael Koch, Counsel bei der INVRA Treuhand AG, Köln

Personen, die sonst nicht unternehmerisch tätig sind, werden Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG, wenn sie den in ihrer Photovoltaikanlage (im Folgenden: PVA) erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (A 2.5 (1) UStAE). Nach dem BFH kommt es dabei  nicht auf die Höhe der erzielten Umsätze an (BFH-Urteil vom 18. 12. 2008 – V R 80/07, BFH/NV 2009 S. 860 = DB0322301). Selbst bei geringen Umsätzen werden Betreiber von PV-Anlagen daher zu Unternehmern. » weiterlesen

Mindestbesteuerung: „recht und billig“

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Urteile des I. und des IV. BFH-Senats zur Mindestbesteuerung im Spätsommer 2012 (Urteil vom 22. 8. 2012 – I R 9/11, DB 2012 S. 2785, zu § 10d EStG; vom 20. 9. 2012 – IV R 29/10, DB 2012 S. 2789; IV R 36/10, DB0560515, beide zu § 10a GewStG)  mögen für viele enttäuschend gewesen sein. Der BFH hält die Mindestbesteuerung nicht für verfassungswidrig. Dennoch lassen beide BFH-Senate Raum für eine vollständige Verlustverrechnung in Einzelfällen. Welche Fälle sind es, in denen Stpfl. bei der ESt bzw. KSt und/oder bei der GewSt weiter auf eine vollständige Verlustverrechnung dringen können? Wie können Nachteile vermieden werden – praktisch und verfahrensrechtlich? » weiterlesen

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer oder „Warten auf Godot“

RA Axel Wagner, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Vor ca. 60 Jahren fand in Paris die Uraufführung von Samuel Becketts Tragikomödie „Warten auf Godot“ statt und verhalf dem sog. absurden Theater zum Durchbruch. Seither wird mit „Warten auf Godot“ im allgemeinen Sprachgebrauch vergebliches Warten verbunden.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-IdNr.) soll als Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige (z. B. Unternehmen) eingeführt werden. Obwohl bislang noch keine Wirtschafts-IdNr. zugeteilt wurden, gibt es bereits gesetzliche Pflichten, die Wirtschafts-IdNr. in bestimmten Fällen anzugeben. Das Warten auf die erstmalige Vergabe der Wirtschafts-IdNr. gleicht dem „Warten auf Godot“. » weiterlesen

Probezeit bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Anforderungen der Rspr. bzw. Verwaltungspraxis an die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter-Geschäftsführer sind äußerst vielschichtig und kompliziert. Schon der kleinste Fehler in der vertraglichen Ausgestaltung der Pensionszusage kann zu einer Versagung der Anerkennung und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer führen. Rückwirkende Änderungen der vertraglichen Ausgestaltung werden steuerlich regelmäßig nicht anerkannt. Daher gilt es bereits bei der Vereinbarung einer solchen Pensionszusage auf eine entsprechende Vertragsgestaltung zu achten. » weiterlesen

Private Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist regelmäßig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung. Dabei geht es i. d. R. um Fälle des Grundstücks- und Wertpapierhandels. In einem etwas exotischeren Fall hatte der BFH kürzlich über die steuerliche Einordnung des Erwerbs von gebrauchten Lebensversicherungen zu entscheiden.  In seiner Entscheidung über diesen Sonderfall hat der BFH die Bedeutung der qualitativen Kriterien für die Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bekräftigt und das Abstellen auf bloß quantitative Merkmale abgelehnt. Gleichzeitig hat er eine Streitfrage bezüglich der gewerblichen Prägung en passant geklärt. » weiterlesen

Die Begehrlichkeit kennt keine Schranke, aber die Zinsschranke

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Frei nach dem römischen Dichter und Philosoph Seneca kann mit Blick auf die seit gut fünf Jahren anzuwendende Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG) festgestellt werden, dass die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung erheblich sind. Das fünfjährige Jubiläum ist Anlass, mal zurückzuschauen.

Die Finanzverwaltung hat sehr zügig mit dem BMF-Schreiben vom 4. 7. 2008 (IV C 7 – S 2742-a/07/10001 [2008/0336202], BStBl. I 2008 S. 718) Erläuterungen zur Zinsschranke gegeben. Dem Vernehmen nach sollte ein weiteres BMF-Schreiben zur Escapeklausel des Eigenkapitalvergleichs (§§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG, 8a Abs. 3 KStG) ergehen. Dies ist bislang noch nicht erfolgt. » weiterlesen

Erbschaftsteuerprozesse: Bei Erledigungserklärung droht der Verlust von Prozesszinsen

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das ErbStG steht bekanntlich wieder einmal auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Der BFH ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt und hat daher – wie allgemein erwartet – das BVerfG angerufen (BFH-Beschluss vom 27. 9. 2012 – II R 9/11, DB0524035). Davon sind alle Steuerfestsetzungen seit 2009 betroffen. Denn der mögliche Verfassungsverstoß erfasst über die Tarifvorschrift des § 19 ErbStG sämtliche Steuerfälle. Die Finanzverwaltung hat bereits darauf reagiert und versieht alle Steuerfestsetzungen mit einem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG (Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 14. 11. 2012 – 2012/0987650, DB 2012 S. 2661). Soweit sie dies auch in Steuerbescheiden nachholt, gegen die bereits finanzgerichtliche Klagen anhängig sind, stellt sich die Frage, ob der Kläger sich einer vom Finanzamt ausgesprochenen Erledigungserklärung anschließen soll. » weiterlesen

Gesetzgeberische Maßnahmen seit 2009 – Rückblick auf den Koalitionsvertrag

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Jahr 2013 wird ein Wahlkampfjahr. Gesetzgeberische Maßnahmen im Steuerrecht sind in solchen Jahren nicht oder nur sehr begrenzt konsensfähig, insbesondere wenn wie derzeit unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat bestehen. Einen ersten Vorgeschmack dieses Schauspiels bot bereits das JStG 2013, das kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss zum Spielball der verschiedenen politischen Interessen wurde. » weiterlesen