Rechtsprechungsänderung: Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers!

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Juli hatte der BFH (Urteil vom 4. 7. 2012 – II R 15/11, DB 2012 S. 2204) über die Frage zu entscheiden, ob die ESt des Erblassers für das Todesjahr eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellt. Sowohl das zuständige Finanzamt als auch die Vorinstanz (FG Niedersachsen, Urteil vom 23. 2. 2011 – 3 K 332/10) hatten dies verneint und sich dabei auf die bisherige Rspr. des BFH (zuletzt Urteil vom 17. 2. 2010 – II R 23/09, DB0351545) berufen. Das überwiegende Schrifttum hingegen hatte stets für die Abzugsfähigkeit plädiert; vgl. auch die Stellungnahme im Steuerblog vom 17. 11. 2011.

Der BFH bejaht diese Frage nunmehr mit überzeugenden Argumenten und vollzieht damit zugleich eine Änderung seiner Rspr. » weiterlesen

Die Cash-GmbH geht weiter – aber wie lange noch?

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Empfehlung des Bundesrats zur Beseitigung der ErbSt-Begünstigung sog. Cash-GmbHs wird heftig diskutiert (vgl. dazu etwa Viskorf, Steuerboard DB0492242). Bis zuletzt war unklar, ob der Bundestag diese Regelung (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG-E) in seiner Sitzung vom 25. 10. 2012 beschließen würde.

Der Bundestag hat die Einschränkung der Cash-GmbH bislang nicht beschlossen. Derzeit zählen daher insbesondere Zahlungsmittel und Bankguthaben weiterhin nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Kapitalgesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus „Cash“ besteht, können deshalb weiterhin steuerfrei verschenkt oder vererbt werden. Die Nutzung der Cash-GmbH als Gestaltungsinstrument wurde vom BFH mit Beschluss vom 27.  9.  2012 (II R 9/11, DB0524035) zwischenzeitlich sogar ausdrücklich gebilligt. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich hierbei um eine vom Gesetzgeber geschaffene Gestaltungsmöglichkeit handelt, deren Nutzung nicht als missbräuchlich angesehen werden kann. De lege lata wurde somit hinsichtlich der Cash-GmbH zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. » weiterlesen

Elektronische Rechnung wird praxistauglich – BMF lockert Anforderungen an Prüfung und Aufbewahrung

RA/StB Ralph Korf, München

„Endlich!“ – möchte man sagen. Mit Schreiben vom 2. 7. 2012 über die „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. 7. 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011“ (IV D 2 – S 7287-a/09/10004 :003 [2012/0449475], BStBl. I 2012 S. 726 = DB 2012 S. 1540) hatte das BMF die neuen praxisfreundlichen Regeln zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht erläutert. Mit dem Schreiben vom 14. 9. 2012 (IV A 4 – S 0316/12/10001 [2012/0831628],  BStBl. I 2012 S. 930 = DB 2012 S. 2312)  zur Änderung der GdPdU beseitigt das BMF eine weitere Hürde. » weiterlesen

Begrenzte umsatzsteuerliche Zessionarshaftung bei Insolvenzanfechtung der Abtretung

RA/StB Ralph Korf, München

Das FG Düsseldorf teilt in seinem September-Newsletter eine nicht rechtskräftige Entscheidung vom 6. 6. 2012 mit (5 K 2914/11 H(U), DB0526969), worin es um die Frage geht, in welchem Umfang ein Zessionar für die USt in einer an ihn abgetretenen Forderung haftet, wenn die Abtretung durch den Insolvenzverwalter angefochten wird.

Der (etwas vereinfachte und hinsichtlich der Zahlen veränderte) Sachverhalt war folgender: Eine GmbH (die spätere Gemeinschuldnerin) hatte bei der Liquidation des Geschäftsbetriebs Fahrzeuge steuerpflichtig für 1.190.000 € verkauft und diese Forderung an die Klägerin abgetreten. Die Klägerin schrieb die Forderung dem Kontokorrentkonto der GmbH gut und verrechnete sie vollständig mit ihren bestehenden Kredit- und Zinsforderungen. » weiterlesen

Teilentgeltliche Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG: „Trennungstheorie“ abgelehnt

RA/WP/StB Jens Scharfenberg, Partner bei MDS MÖHRLE, Hamburg

Mit Urteil vom 19. 9. 2012 (IV R 11/12, DB0526792) hat der BFH entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens (SBV) in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft nicht zur Gewinnrealisierung führt, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt. Mit seinem Urteil hat der BFH ein von der Finanzverwaltung in Tz. 15 des BMF-Schreibens vom 8. 12. 2011 (IV C 6 – S 2241/10/10002, BStBl. I 2011 S. 1279 = DB 2011 S. 2880) aufgestelltes Umstrukturierungshindernis beseitigt. » weiterlesen

Verträge zwischen nahen Angehörigen

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen stellen Finanzbehörden und Rspr. hohe Anforderungen für die steuerliche Anerkennung. Diese müssen von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Grds.  sind Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen in der gleichen Weise steuerlich anzuerkennen wie zwischen fremden Dritten. Da es jedoch innerhalb des Familienverbunds typischerweise an einem Interessengegensatz fehlt, besteht nach Auffassung der Finanzverwaltung die Gefahr, dass zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbräuchlich angewandt werden. An die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen stellt der BFH daher generell folgende (erhöhte) Anforderungen: Der Vertrag muss zivilrechtlich wirksam sein, er muss tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten. Die gegen diese erhöhten Anforderungen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG zurückgewiesen. » weiterlesen

Inkonsistente Besteuerung von Verlusten im Privatvermögen

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber bei Kapitalvermögen, das im steuerlichen Privatvermögen gehaltenen wird, die Unterscheidung zwischen den laufenden Erträgen und den Einkünften aus der Veräußerung des Kapitalvermögens selbst aufgegeben. Während nunmehr auch die Gewinne aus den Wertveränderungen des Kapitalvermögens steuerlich verstrickt sind, ist die Behandlung von Verlusten jedoch nicht konsistent. » weiterlesen

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten: Keine Aussetzung der Vollziehung trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit?

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Nach § 8 Nr. 1 GewStG werden u. a. Schuldzinsen (zu 25%) und Miet- und Pachtzinsen für Grundstücke (zu 12,5%) und für bewegliche Wirtschaftsgüter (zu 5%) für Zwecke der GewSt dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Begründet wird dies mit dem (inzwischen) wohl zweifelhaften Charakter der GewSt als Objektsteuer, die den Gewerbebetrieb als solchen und nicht den Gewerbetreibenden besteuern will. » weiterlesen