Sind hypothetische zukünftige Steuerentlastungen bei der Ermittlung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft zu berücksichtigen?

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

In der Praxis der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Einholen einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 Abs. 2 AO) vor Umsetzung einer Transaktion (z. B. Verschmelzung von Gesellschaften) das übliche Prozedere. Ziel ist, die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Transaktion verbindlich mit der Finanzverwaltung vor Umsetzung der Transaktion abzustimmen. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ab einem Gegenstandswert von 10.000 € gebührenpflichtig, die Gebühr kann bis zu 91.456 € betragen (Gegenstandswert ab 30 Mio. €). Fraglich ist, ob bei der Bestimmung des Gegenstandswerts der verbindlichen Auskunft zukünftige (hypothetische) Steuerentlastungen (z. B. Mehrabschreibungen in Folge einer Buchwertaufstockung von Wirtschaftsgütern aufgrund eines hypothetischen Verschmelzungsgewinns) „gebührenmindernd“ zu berücksichtigen sind. Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 15. 2. 2012 – 12 K 5002/07 AO, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 13/12) dürfte dies der Fall sein. » weiterlesen

Neue Schärfe im Organschaftsrecht: Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags wegen Veräußerung im Konzern kritisch

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Ein Schelm, wer meint, die Besteuerung erfolge in allen Bundesländern gleichmäßig. Bei der Lektüre eines aktuellen FG-Urteils (FG Niedersachsen, Urteil vom 10. 5. 2012 – 6 K 140/10, DB0481541) drängt sich der Verdacht auf, dass manches Mal bereitwillig ein Strohhalm ergriffen wird, selbst wenn man dabei die von der Finanzverwaltung selbst gesetzten Regeln überdehnt, um Organschaften scheitern zu lassen, weil eine steuerliche Verlustverrechnung als zu dreist erscheint. Allerdings dürfte die Hoffnung trügen, dass sich im anhängigen Revisionsverfahren beim BFH (Az. I R 45/12) eine Klärung ergibt. » weiterlesen

Kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzverwaltung stellt ein wichtiges Instrument zur Steuerplanung dar. In einem kürzlich ergangenen Urteil (BFH-Urteil vom 29. 2. 2012 – IX R 11/11, DB 2012 S. 1550) hat der BFH entschieden, dass ein Stpfl. die inhaltliche Richtigkeit einer zu seinen Ungunsten ergangenen verbindlichen Auskunft nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfen kann. Falls das FA im Rahmen der verbindlichen Auskunft zu Ungunsten des Stpfl. entscheidet, so bleibt dem Stpfl. deshalb i. d. R. nur, sein ursprüngliches Vorhaben aufzugeben oder er stellt sich auf eine Auseinandersetzung im Steuerfestsetzungsverfahren ein. Hier ist die Entscheidung des FA einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich. » weiterlesen

Ist das Bankguthaben eines Unternehmens zukünftig „schädliches“ erbschaftsteuerliches Verwaltungsvermögen?

 

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG ) 2013 beschlossen (BR-Drucks. 302/12, vgl. auch DB0483201). Die Stellungnahme sieht u. a. eine Ergänzung des ErbStG vor, durch die eine Nutzung unerwünschter schenkungsteuerlicher Gestaltungsmodelle verhindert werden soll (Stichwort: Cash-GmbH, vgl. auch Renger, DB0483266). Steuertechnisch soll dies durch Aufnahme der Positionen „Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen“ in den gesetzlichen Verwaltungsvermögenskatalog erfolgen. Fraglich ist, ob die mögliche Gesetzesergänzung dazu führt, dass zukünftig das Bankguthaben eines Unternehmens (z. B. Festgeld) stets schädliches Verwaltungsvermögen darstellt. Nach meinem Verständnis ist dies bei Zugrundelegung des Gesetzentwurfs der Länderkammer nicht der Fall. » weiterlesen

Schon im Oktober droht eine Verschärfung der Erbschaftsteuer

 

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Nachdem die Finanzverwaltung Ende letzten Jahres die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien veröffentlicht hatte, ging man davon aus, dass nunmehr Planungssicherheit bei der Vermögensnachfolge bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2013 besteht. Doch diese Hoffnung war zu früh. Denn der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 eine Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen. » weiterlesen

Ausdehnung der korrespondierenden Besteuerung auf sog. hybride Finanzierungsformen

 

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Poellath + Partners, München

Nach den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 22. Juni 2012 wird sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. Juli 2012 mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschäftigen. Ob und inwieweit die Vorschläge aus dem Entwurf Aussicht auf Umsetzung im Jahressteuergesetz 2013 haben, wird sich aller Voraussicht nach Anfang August zeigen.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Ausdehnung des Systems der korrespondierenden Besteuerung auf sog. hybride Finanzierungsformen umgesetzt wird, da dies bereits Gegenstand der „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ war. » weiterlesen

Steuerliche Risiken durch einen unerkannt fortbestehenden Gewinnabführungsvertrag

 

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Ein Federstrich des Gesetzgebers — und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur (nach v. Kirchmann, 1847). Abgewandelt hat sich dies gerade bei der Organschaft ereignet. Dazu genügte diesmal sogar der unterlassene Federstrich, nachdem das BMF die Reform der Gruppenbesteuerung Anfang Juni aus fiskalischen Gründen abgesagt hatte. Zahlreiche Fachbeiträge zur erhofften Reform waren vergeblich. Deshalb kommen die drohenden Fallstricke des geltenden Konzernsteuerrechts wieder verstärkt in den Fokus, insbesondere wenn sie erneut durch die zivilrechtliche Rechtsprechung verursacht werden.

Die meisten Organgesellschaften haben die Rechtsform der GmbH. Beim Abschluss des Gewinnabführungsvertrags (GAV) muss deren Gesellschafterversammlung mit notariell beurkundetem Beschluss zustimmen. Das ist seit Langem bekannt und unstreitig. Wenn es darum geht, den GAV durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag wieder zu beenden, etwa beim beabsichtigten Verkauf der Beteiligung, konnte man bislang mit der überwiegenden Rechtsmeinung und den wenigen bekannt gewordenen OLG-Urteilen davon ausgehen, dass es sich nur um eine Geschäftsführungsmaßnahme handelt, die ohne Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter wirksam werden kann. Eine Abstimmung mit dem Handelsregister hatte genügt. » weiterlesen

Ist die Einbringung eines geerbten Kommanditanteils in eine KapGes. gegen zusätzliche Gewährung einer anderen Gegenleistung innerhalb der erbschaftsteuerlichen Behaltensfrist „nachsteuerschädlich“?

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Vererbung von Betriebsvermögen (z. B. Kommanditanteil an gewerblicher GmbH & Co. KG) ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerlich begünstigt. Eine vollständige Vermeidung von ErbSt ist möglich. Entsprechendes gilt im Fall einer Schenkung von Betriebsvermögen (sog. Vollverschonung). Voraussetzung für die Begünstigung ist u. a., dass der Erbe das von Todes wegen erworbene Betriebsvermögen innerhalb einer (fünf- oder siebenjährigen) Behaltensfrist nicht veräußert (§ 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG). Verstößt der Erbe gegen die Behaltensfrist, kommt es – vereinfacht dargestellt – zu einer (anteiligen) nachträglichen Besteuerung (Nachsteuer). Kein Verstoß gegen die Behaltensfrist liegt vor, wenn der Erbe seinen Kommanditanteil innerhalb der Behaltensfrist nach den Regeln des UmwStG in eine KapGes. (z. B. GmbH) einbringt (vgl. § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG). » weiterlesen