Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers?

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P + P Pöllath+Partners, Berlin

In dem nunmehr anhängigen Verfahren (Az.: II R 15/11) hat der BFH darüber zu entscheiden, ob die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers darstellt. Der überwiegende Teil des Schrifttums kritisiert seit einiger Zeit die mögliche kumulative Besteuerung des mit einer latenten Einkommensteuerschuld belasteten Vermögens sowohl mit Erbschaft- als auch mit Einkommensteuer. Gleichwohl entschied das Niedersächsische FG am 23. 2. 2011, dass die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung abgezogen werden kann, wenn der Erblasser am 31. Dezember um 0:15 Uhr verstirbt (Az.: 3 K 332/10). » weiterlesen

Vorsteuerabzugsberechtigung bei Photovoltaik-Anlagen

RA/StB Ralph Korf, München

Mit drei am 9. 11. 2011 veröffentlichten Urteilen vom 19. 7. 2011 (XI R 21/10, XI R 29/09 und XI R 29/10, DB0461775) hat der XI. Senat die Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit  Photovoltaik-Anlagen sachlich erweitert und eine innovative Aufteilungsmethode vorgestellt. » weiterlesen

Private Equity Fonds – Einkünfte aus Vermögensverwaltung oder gewerbliche Betriebstätten-Einkünfte?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei  P + P Pöllath + Partners, Berlin

Private Equity (PE) Fonds sind regelmäßig Personengesellschaften, die von Investoren Eigenkapital erhalten. Dieses wird zumeist in den Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen investiert. Daraus werden Dividenden, vornehmlich Anteilsveräußerungsgewinne erzielt, selten Zinsen. Steuerbelastung und formelle Steuererklärungspflichten der Anleger hängen davon ab, ob ein PE-Fonds (i) Einkünfte aus „privater Vermögensverwaltung“ bezieht, was regelmäßig angestrebt wird und auch der Fall ist, oder (ii) „gewerbliche Einkünfte“, die einer Betriebstätte zugerechnet werden können. Ein aktuelles BFH-Urteil vom 24. 8. 2011 (I R 46/10, DB 2011 S. 24) befasst sich mit diesen Themen. Es hat jedoch mehr Unruhe gestiftet, als dass es zur Klarheit beigetragen hat. » weiterlesen

Ist der Sphärentheorie endlich der Boden entzogen?

RA/StB Ralph Korf, München

In einer auf den ersten Blick unscheinbaren Entscheidung des BFH (Beschluss vom 7. 9. 2011 – V B 54/11) liest man Erstaunliches: Zumindest nach dem Wortlaut rückt der V. Senat von der Begründung ab, mit welcher er im Jahr 1984 die sog. Sphärentheorie ins Leben rief. Im vorliegenden Fall ging es um einen Verein, dem Finanzamt und Finanzgericht den Vorsteuerabzug versagt hatten. Das FG begründete die Klageabweisung damit, „dass der Kläger als Verein ‚auch nichtwirtschaftliche Zwecke (ideelle Vereinszwecke) verfolgte‘“, wie der BFH zitiert. Der  V. Senat fährt im gleichen Satz fort: „ohne dabei aber zu begründen, woraus sich diese Zweckverfolgung ergibt“. » weiterlesen

Zeitpunkt der Versteuerung von Arbeitnehmeraktien

RA/StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Ist ein Arbeitnehmer gehindert Aktien, die der Arbeitgeber ihm verbilligt überlässt, rechtsgeschäftlich wirksam zu übertragen,  ist der Vorteil aus der Verbilligung erst zu dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Übertragungsbeschränkung entfällt (BFH, Urteil vom 30. 6. 2011 – VI R 37/09, DB 2011 S. 2127). Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer verbilligt Aktien der U.S.-amerikanischen Muttergesellschaft seiner Arbeitgeberin erworben (restricted shares), die innerhalb von zwei Jahren weder handelbar noch lieferbar waren und sich auch nicht zur Beleihung eigneten. Nach einer Haltefrist von einem Jahr konnten sie nur unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Eine der Bedingungen betraf die Einhaltung der Publikationspflichten nach US-Aktienrecht durch die US- Muttergesellschaft, die die „restricted shares“ ausgegeben hatte.  Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr war ein freier Verkauf möglich. » weiterlesen

Auswirkungen der Steuerreform in Frankreich auf deutsche Unternehmen

RA Ulrich Siegemund, Leiter des Tax-Teams bei Luther, Köln

Seit etwa einem Jahr verfolgt der französische Präsident Nicolas Sarkozy das Ziel einer Harmonisierung der Steuersysteme in Deutschland und Frankreich. Im vergangenen August gab es nach dem Gipfeltreffen mit Kanzlerin Angela Merkel gemeinsame Erklärungen dazu. In einem Fernsehinterview am 27. Oktober hat er sich erneut in dieser Richtung geäußert. Einige Regeln des deutschen Steuerrechts sind in diesem Herbst in Frankreich eingeführt worden. Die Neuerungen sind auch für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Frankreich von Bedeutung. » weiterlesen

Stärkere Fokussierung auf Missbrauchsfälle: die neue Anti-Treaty Shopping Regelung

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Dividendenausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Kapitalgesellschaft unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag hierauf (die effektive Steuerlast beträgt somit 26,375%). Unterliegt die die Dividende empfangende Kapitalgesellschaft in Deutschland der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, so werden grundsätzlich zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer erstattet. Die effektive Steuerbelastung beträgt dann 16,375%. » weiterlesen

Wird die Pkw-Privatnutzung zu hoch besteuert?

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Unternehmer, Freiberufler, Landwirte sowie Gesellschafter einer KG, OHG oder GbR dürfen ihre Privatfahrten pauschal beim Finanzamt abrechnen, wenn sie den Pkw mehr als 50% für betriebliche Zwecke verwenden. Ansonsten müssen sie sich die lästige Arbeit machen, ein Fahrtenbuch zu führen. Viele setzen jedoch ohne Mühe pro Monat ein Prozent vom offiziellen Listenpreis des Herstellers ansetzen, wenn sie einen Wagen maximal bis zu 49,9% für Freizeit, Urlaub oder Fahrten durch Familienangehörige verwenden. Dann lassen sich sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgaben absetzen und die hierin erhaltene Vorsteuer wird vom Finanzamt in voller Höhe erstattet. Im Gegenzug muss ein Gewinnzuschlag auf Basis des Autoneupreises erfolgen. Für die Strecke von der Wohnung zur Firma ist ebenfalls der Listenpreis Bemessungsgrundlage und es muss monatlich ein Anteil versteuert werden. » weiterlesen