BFH klärt Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit insgesamt vier Entscheidungen vom 02. und 03.12.2015 hat der V. Senat des BFH Stellung bezogen zu Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Im Wesentlichen hat er dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Eine Organschaft setzt unter anderem eine Mehrheitsbeteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft sowie die Unternehmereigenschaft des Organträgers voraus. Die diesbezüglichen Ausführungen des BFH sind dennoch von Bedeutung, weil die Voraussetzungen für die Annahme einer Organschaft im deutschen Recht strenger sind als die unionsrechtlichen Anforderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die aus diesem Grund im rechtswissenschaftlichen Schrifttum aufgekommenen Zweifel, ob die nationalen Voraussetzungen unionsrechtskonform sind, hat der BFH nunmehr vorerst beseitigt. Darüber hinaus hat der BFH seine Rechtsprechung in einem für die Praxis interessanten Punkt geändert: Auch eine Personengesellschaft soll nun Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein können. » weiterlesen

Fallstrick Kirchensteuer: Auch Kapitalgesellschaften, Versicherungen und Genossenschaften sind vom neuen Abzugsverfahren betroffen

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Für alle Kapitaleinkünfte, die an im Inland kirchensteuerpflichtige Personen fließen, gilt seit dem 1. Januar 2015 das neue Kirchensteuerabzugsverfahren. Damit wird das bis dahin geltende Antragsverfahren, das lediglich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute betroffen hatte, durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt, das zwingend für alle Stellen gilt, die kapitalertragsteuerpflichtige Leistungen erbringen – insbesondere auch für Kapitalgesellschaften (Änderung des § 51a Abs. 2c EStG). » weiterlesen

Strafbefreiende Selbstanzeige: Ab 1. Januar 2015 gelten verschärfte Regeln

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt“ (Johannes Tetzel) – diesen Ansatz der Buße nutzte man schon im Mittelalter. Doch auch wenn es heute vielleicht nicht vordergründig um das Reinwaschen der Seele geht, sondern schlicht um Straffreiheit, war das Freikaufen von der Schuld in den letzten Jahren wieder groß im Trend.

Die Zahl der prominenten Fälle nimmt zu, die Präsenz in den Medien ist groß wie nie. Bald könnte ein neuer Rekord bei den Selbstanzeigen erreicht werden, denn die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden voraussichtlich ab 1. Januar 2015 verschärft. Laut einer dpa-Umfrage gingen bei den Finanzämtern bis Ende Juni 2014 rund 22.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehungen ein. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2012 insgesamt gerade einmal rund 8.000 Steuerpflichtige, die Ihre vergangenen steuerlichen Vergehen offen legten. » weiterlesen

Das Finanzamt macht Ernst bei Auslandssachverhalten

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

In neuerer Zeit sehen sich die Steuerpflichtigen und deren Berater immer häufiger Anfragen seitens der Finanzbehörden ausgesetzt, die bei Auslandssachverhalten sehr weitgehende Auskünfte von den Beteiligten einfordern. Für die Praxis bedeutet dies erneut erhöhte Anforderungen an die Sachverhaltsdokumentation. Außerdem muss in Zukunft den sogenannten Außenwirtschaftsmeldungen mehr Beachtung geschenkt werden. » weiterlesen

Hinterher ist man immer schlauer – Die Tücken der Unternehmensnachfolge in der Praxis

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 16. 5. 2013 (IV R 15/10, DB 2013 S. 2485) hat sich der BFH nochmals zur Behandlung der Zahlungen von Abfindungen an Erbprätendenten geäußert, die vergleichsweise gegen Zahlung dieser Abfindung auf die weitere Geltendmachung ihrer Rechte verzichten,. Hiernach müssen Steuerpflichtige, die ein angebliches Erbrecht geltend machen, um als Miterbe oder Mitgesellschafter anerkannt zu werden, der Streit aber vergleichsweise gegen Zahlung eines Geldbetrags beigelegt wird, diesen Geldbetrag als Veräußerungsgewinn wie bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils versteuern und in der einheitlichen und gesonderten Feststellung bei der Personengesellschaft feststellen lassen. Zwar hat es speziell zu diesem Aspekt schon eine Entscheidung (BFH vom 14.03.1996 – IV R 9/95, DB 1996 S. 1263) aus dem Jahr 1996 und ein entsprechendes BMF-Schreiben aus dem Jahr 2006 gegeben (11. 1. 2006 –  IV B 2 – S 2242 – 2/04), sodass das Urteil dementsprechend nicht als bahnbrechende Neuigkeit zu werten ist. Die Entscheidung gibt jedoch Anlass, sich noch einmal mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Zum einen zeigt sie die Abhängigkeit des Steuerrechts von den zivilrechtlichen Wertungen, hier insbesondere des Erb- und Gesellschaftsrechts. Zum anderen zeigt sie, hierauf aufbauend, wie wichtig eine rechtlich geordnete Nachfolgeplanung auch für die steuerliche Abwicklung eines Erbfalls ist. » weiterlesen

Anteilstausch im Privatvermögen – steuerneutral möglich?

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Bei der Übertragung von Unternehmen kommt Umwandlungsvorgängen regelmäßig eine große Bedeutung zu. Dabei spielen die Vorschriften des Umwandlungs- und des Umwandlungssteuergesetzes die entscheidende Rolle. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von unter 1%, die im Privatvermögen gehalten werden, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Regelung des § 20 Abs. 4a EStG eingeführt. Diese Regelung geht den allgemeinen Regelungen des Umwandlungsteuergesetzes vor und bietet insbesondere für sog. Alt-Anteile, also Anteile die vor dem 1. 1. 2009 angeschafft wurden, interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt z. B. für Management-Beteiligungs-Programme, aber auch in klassischen Private-Equity-Konstellationen kann die Vorschrift relevant werden. » weiterlesen

Das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit – eine unendliche Geschichte?

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Alle Jahre wieder: Der BFH hat in seinem Beschluss vom 14. 12. 2012 (VI B 134/12, online veröffentlicht am 20. 2. 2013) den Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors versagt. Demnach bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, in der Universität stattfinden müsse. Damit hat der BFH sein Urteil vom 27. 10. 2011 (VI R 71/10, BFHE 235 S. 448 = DB 2012 S. 263) für die Berufsgruppe der Hochschullehrer bestätigt. » weiterlesen

Ausdehnung der korrespondierenden Besteuerung auf sog. hybride Finanzierungsformen

 

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Poellath + Partners, München

Nach den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 22. Juni 2012 wird sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. Juli 2012 mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschäftigen. Ob und inwieweit die Vorschläge aus dem Entwurf Aussicht auf Umsetzung im Jahressteuergesetz 2013 haben, wird sich aller Voraussicht nach Anfang August zeigen.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Ausdehnung des Systems der korrespondierenden Besteuerung auf sog. hybride Finanzierungsformen umgesetzt wird, da dies bereits Gegenstand der „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ war. » weiterlesen