Rabattierungsaktionen der verschiedensten Art – sei es als Bonusprogramme, sei es als Ausgabe von Gutscheinen – haben als verkaufsförderndes Marketinginstrument in der betrieblichen Praxis große Bedeutung. Handels- und Dienstleistungsunternehmen setzen derartige Kundenbindungsprogramme in intensiver Form ein. Neben „Gutscheinen in Papierform“ finden sich in jüngerer Zeit vermehrt „digitale Gutscheinvarianten“. Auch in der Corona-Pandemie haben Gutscheine als „Überbrückungshilfen“ bei vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen „hohe Konjunktur“; der erfolgsneutrale Ausweis als „erhaltene Anzahlung“ dürfte insoweit klar sein. Entsprechendes gilt für schlichte „Geschenkgutscheine“. Die steuerbilanziellen Folgen der verschiedenartigen Rabattierungsaktionen bei den Unternehmen sind dagegen in Teilen streitig. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Prinz, Ulrich
Optierende Personenhandelsgesellschaft und ertragsteuerliche Organschaft
Die ab dem 01.01.2022 durch das KöMoG vom 25.06.2021 eingeführte Optionsmöglichkeit für Personen-handelsgesellschaften und vergleichbare ausländische Gesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung bietet der Praxis eine Fülle von neuartigen Gestaltungsmöglichkeiten, die stets genauer Einzelfallanalyse bedürfen. Die Option muss im Vorfeld des relevanten Wirtschaftsjahres ausgeübt werden, ist unwiderruflich, löst aber – rechtlich betrachtet – keine zeitlichen Bindungswirkungen aus. Wer – im Nachhinein– „falsch“ optiert hat, kann die ausgelösten Rechtsfolgen – jedenfalls im Grundsatz – nicht wieder „ungeschehen machen“. » weiterlesen
Ertragsteuerliche Organgesellschaftsfähigkeit einer GmbH & Still?
Seit längerem wird in der „Steuercommunity“ darüber diskutiert, ob und unter welchen Umständen die stille Beteiligung an einer finanziell eingegliederten und einer unternehmensvertraglichen Gewinnabführungsverpflichtung unterworfenen Kapitalgesellschaft deren Einbindung in eine ertragsteuerliche Organschaft (§§ 14–19 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG) ausschließt (vgl. als Überblick Prinz, in: Festschrift Wolfgang Kessler, 2021 S. 476–478). Organschaftsrelevante Grundfrage dabei ist, ob in einer solchen Konstellation der „ganze Gewinn“ der abhängigen Kapitalgesellschaft – eine inländische Geschäftsleitung reicht bei EU/EWR-Kapitalgesellschaften aus – an ein „einziges anderes gewerbliches Unternehmen“ abgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Während die typisch stille Beteiligung als besondere Form der Fremdfinanzierung organschaftsunschädlich ist, sieht die Finanzverwaltung die Begründung einer Mitunternehmerschaft in Gestalt einer Kapitalgesellschaft & atypisch Still als organschaftsschädlich an (vgl. BMF vom 20.08.2015, BStBl. I 2015 S. 649 = DB 2015 S. 1994). Die Mitunternehmerschaft überlagere die Abführungsverpflichtung der Kapitalgesellschaft und führe zur Zurechnung eines „Teilgewinns“ an den atypisch still Beteiligten. Im Übrigen ist die Abgrenzung der typischen von der atypisch stillen Beteiligung in der Praxis nicht immer ganz leicht. In einer nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung hatte der BFH (BFH vom 15.07.2020 – I R 33/18) über die Organgesellschaftsfähigkeit einer GmbH & Still zu entscheiden. Auch wenn sich die Entscheidung letztlich nur auf verfahrensrechtliche Aspekte beschränkt, ist sie unter mehreren Aspekten bemerkenswert. » weiterlesen
DAC 7: Neuer „Rechtsschub“ für Joint Audits
Der Rat der Europäischen Union hat am 22.03.2021 die sog. DAC 7-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) verabschiedet. Im Kern geht es in der Richtlinie um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Verwaltungsbehörden zur umfangreichen informationellen Erfassung von Betreibern / Teilnehmern digitaler Plattformen. DAC 7 ändert die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011); letztere wurde durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) vom 26.06.2013 (mit Aktualisierungen) in nationales Recht umgesetzt. Ein für die aktuelle Betriebsprüfungspraxis wichtiger Bereich erfolgt durch die in DAC 7 vorgenommene „Weiterentwicklung“ sog. Joint Audits, die gerade bei EU/EWR grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zunehmend Bedeutung erlangen und zeitnahe Prüfungen voraussetzen. Zu diesem Zweck wird in DAC 7 ein neuer Artikel 12a mit der Überschrift „gemeinsame Prüfungen“ eingeführt, der bis spätestens ab dem 01.01.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Deshalb ist eine Anpassung des EUAHiG vermutlich im Laufe der nächsten Legislaturperiode zu erwarten. » weiterlesen
Fondsetablierungskosten im „Verfassungsstreit“
In der Steuerpraxis sind derzeit etliche „Altfälle“ unterwegs, in denen die Finanzverwaltung den durch das „JStG 2019“ vom 12.12.2019 neu eingeführten § 6e EStG in Umsetzung des zeitlichen Ingangsetzungsbefehls gem. § 52 Abs. 14a EStG rückwirkend in allen offenen Fällen anwenden will. Betroffen sind vor allem Venture Capital- und Private Equity-Fonds, die sich noch in Betriebsprüfungen oder in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren befinden. Es geht um Investoren – das Gesetz spricht von Anlegern in gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit –, deren Erwerbsgeschäft gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk erfolgt. Sämtliche für investitionsbezogene Dienstleistungen getätigten „Fondsetablierungskosten“ sind in Anlehnung an den früheren Bauherren- und Fondserlass als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts zu aktivieren. Insoweit wird der Anschaffungskostenbegriff steuerlich für Fondsstrukturen konstitutiv erweitert. » weiterlesen
Geplante Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ‒ Wo bleibt das Steuerrecht?
Das Recht der Personengesellschaften ‒ insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als deren Grundform ‒ soll modernisiert werden. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im April 2018 eine Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis beauftragt, einen ausformulierten Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Grundlage für ein noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzendes Gesetzgebungsverfahren bilden soll. Entstanden ist der nach dem Ort der abschließenden Klausurtagung benannte sog. Mauracher Entwurf (39 Artikel mit rund 180 Seiten Umfang), der Mitte April 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und nunmehr intensiv in der gesellschaftsrechtlichen Community durchleuchtet und diskutiert wird (siehe etwa Bergmann, DB 2020 S. 994, Fleischer, DB 2020 S. 1107 sowie Noack, Handelsblatt Rechtsboard vom 04.05.2020). Ob die Umsetzung des Entwurfs durch den Gesetzgeber in Anbetracht der Corona-Pandemie tatsächlich in dieser Legislaturperiode noch gelingt, bleibt abzuwarten. Ungeachtet dessen ist es aber an der Zeit, dass sich auch Steuer- und Bilanzrechtler mit den Folgen der Personengesellschaftsmodernisierung befassen sollten. Bislang sind lediglich in den Zuständigkeitsbereich des BMJV fallende Rechtsaspekte berücksichtigt worden. Das BMF ist an der Modernisierungsdiskussion im Personengesellschaftsrecht bislang wohl nicht aktiv beteiligt. » weiterlesen
Sozio-ökonomische Ungleichheit und progressive Besteuerung ‒ „Steuerirrtümer“ des Ökonomen Thomas Piketty
Rund sechs Jahre nach dem Erscheinen seines Wissenschaftsbestsellers „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ im Jahre 2013 hat der französische Ökonom Thomas Piketty sein zweites monumentales Grundlagenwerk „Kapital und Ideologie“ veröffentlicht. Es liegt seit Anfang 2020 in deutscher Übersetzung vor. Auf rund 1.300 Seiten ‒ damit deutlich voluminöser als sein Erstwerk und gedacht als dessen Fortsetzung ‒ entfaltet Piketty in vier Teilen mit insgesamt 17 Kapiteln seine Analyse ideologiegestützter, sozio-ökonomischer Ungleichheiten in der Menschheitsgeschichte über alle Teile der Welt. Er sucht nach den zeitgeschichtlichen, ideologischen Rechtfertigungen für Ungleichheitsregime und stellt dabei die Möglichkeiten und Grenzen des Eigentums als Quelle der „Gewinner/Verlierer einer Gesellschaft“ in den Mittelpunkt. » weiterlesen
Das Steuerkonzept von Thomas Piketty – ein großer Irrtum!
Das neue hoch gerühmte Grundlagenwerk des französischen Ökonomen Thomas Piketty, Das Kapital im 21. Jahrhundert, gilt als „Wissenschaftsbestseller“. Viele werden das Buch gekauft, deutlich weniger werden es gelesen haben. Auf rund 800 Seiten entwickelt Piketty in analytischer Form seine Theorie von der im Zeitablauf zunehmend ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen, dessen wichtigster Treiber eine dauerhaft über der Wachstumsrate von Produktion und Einkommen liegende Kapitalrendite sein soll (versinnbildlicht in der Formel: r > g). Mehr als 20 Länder bezieht Piketty in seine äußerst vielschichtig und historisch angelegten Untersuchung ein. Sozialer Friede, allgemeiner Wohlstand der Bevölkerung und akzeptierte demokratische Werte können nach Meinung von Piketty durch diesen Wirkungsmechanismus – sofern er unreguliert bleibt – gefährdet werden. Von einer werturteilsfreien wissenschaftlichen Analyse kann bei dem Buch von Piketty sicher nicht die Rede sein. Vielmehr gilt umgekehrt, er will mit seinem äußert kapitalismuskritischen Buch die ökonomischen Realitäten verändern. Das Buch verfolgt ein hochpolitisches Anliegen, die Buchtitelnähe zum „Marx‘schen Kapital“ ist kein Zufall. Ungeachtet des eigenen „weltanschaulichen Ausgangspunkts“ bedarf das Werk von Piketty breiter Auseinandersetzung. » weiterlesen