Obligatorische GKB, statt optionaler GKKB – steuerpolitischer Konzeptwechsel der Bundesregierung!

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

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Die Europäische Kommission hat am 16. 3. 2011 einen Richtlinienvorschlag für eine Gemein­same Konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage (GKKB) veröffentlicht, der ein beeindruckendes, komplett durchformuliertes Regelwerk für eine optionale, harmonisierte Unternehmensbesteuerung von Körperschaften in der EU enthält. Vorgesehen ist ein äußerst ambitionierter „konzeptioneller Dreischritt“, der eine einheitliche Steuerbemessungsgrund­lage für EU-Körperschaften, die anschließende Konsolidierung zu einem Gruppenergebnis mit zentrierter Zuständigkeit einer Hauptsteuerbehörde (one-stop-shop) und schließlich die formelhafte Aufteilung des Gruppenergebnisses auf die betroffenen Mitgliedstaaten beinhal­tet. » weiterlesen

Ärgernisse bei der Grunderwerbsteuer

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

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Die Grunderwerbsteuer spielt in der Besteuerungsrealität eine zunehmend bedeutsamere Rolle (rund 4,857 Mrd. Steueraufkommen 2009). Vor allem bei betriebswirtschaftlich gewünschten Umstrukturierungen in Konzernen und sonstigen Unternehmensverbindungen sind Mehrfachbelastungen an der Tagesordnung, die mitunter erst durch Steuerstrafverfahren an das „Licht der Öffentlichkeit“ gelangen. Die seit dem 1. 1. 2010 geltende neue Konzernklausel des § 6a GrEStG vermag diesen Entwicklungstrend nur in Grenzen abzumildern. » weiterlesen

Zur Sinnhaftigkeit von Sondervergütungen bei Personengesellschaften

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

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Die Personengesellschaftsbesteuerung in Deutschland zeigt „vielfältige Blüten“, die aus internationaler Sicht häufig recht „eigenwillig“ erscheinen. Sondervergütungen, die eine Personengesellschaft an ihren Gesellschafter leistet – der Steuerrechtler spricht von Mitunternehmerschaft und ihren Mitunternehmern – sind ein klassisches Beispiel dafür: Sie mindern zwar als Tätigkeitsvergütungen, Darlehenszinsen oder Mietaufwendungen einerseits den Steuerbilanzgewinn der Personengesellschaft; auf der zweiten Gewinnermittlungsstufe werden sie dann aber wieder hinzugerechnet und der Gewerbesteuer unterworfen. So sieht es § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor. » weiterlesen

Verstoß der „alten“ Gesellschafter-fremdfinanzierungsbegrenzung des §8a KStG gegen DBA-rechtliche Diskriminierungsverbote!

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

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Um die Gesellschafterfremdfinanzierungsregelung des „alten“ § 8a KStG ist es seit „Erfindung“ der Zinsschranke recht ruhig geworden. Immerhin beherrschte sie in den Jahren 1994 bis einschließlich 2007 die Finanzierungskonstrukte vor allem international tätiger Unternehmen. Wechselnde „Schutzschilder“ (= safe haven) für bilanzielle Eigenkapital-/Fremdkapitelrelationen und die Rechtsfolgen einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) mit der doppelbesteuerungsdrohenden Umqualifizierungsproblematik im ausländischen Empfängerstaat machten den Umgang mit dem „alten“ § 8a KStG nicht einfach. Die Lankhorst-Hohorst-Entscheidung des EuGH vom 12. 12. 2002, die einen Europarechtsverstoß gegen die Niederlassungsfreiheit konstatierte und das „Inlandsfiasko“ unnützer verdeckter Gewinnausschüttungen bei nahe stehenden Personen und rückgriffsberechtigten Dritten nach sich zog, hat letztlich das „Scheitern“ der thin capitalization rule und den Konzeptwechsel zur Zinsschranke ausgelöst. All dies ist Vergangenheit, beschäftigt aber in Streitfällen nach wie vor alte Betriebsprüfungen und die Finanzgerichte. Zu vermerken ist nun aktuell eine wichtige BFH-Entscheidung vom 8. 9. 2010 (I R 6/09, DB 2010 S. 2703), wonach die Altfassungen des § 8a KStG in den Streitjahren 1999 bis 2001 gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz verstoßen. » weiterlesen

Die „angeschaffte“ Rückstellung – Zur Vermeidung steuerbilanzieller Rückstellungsverbote!

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

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Steuerbilanzielle Rückstellungsverbote gibt es mittlerweile trotz materieller Maßgeblichkeit zuhauf. Das Verbot der Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 4a EStG) ist ein prominentes Beispiel. Sie sind steuersystematisch fragwürdig, da objektivierbare wirtschaftliche Lastentragung nach dem Nettoprinzip gewinnmindernd zu berücksichtigen ist, und stellen ein „besteuerungspraktisches Ärgernis“ dar. Unternehmen und ihre Berater suchen mitunter – jedenfalls in Gewinnzeiten – Wege zur „Vermeidung“ der Rückstellungsverbote, ansonsten sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Zwei neuere Gerichtsentscheidungen, die sich mit der „Anschaffung von Rückstellungen“ befassen, könnten Lösungsperspektiven aufzeigen, die allerdings stets auf den Einzelfall zugeschnitten werden müssen. » weiterlesen

Ertragsteuerliche Organschaft und Gewinnabführungsverträge – eine unheilvolle Verbindung?

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

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Das ertragsteuerliche Gestaltungsinstrument der Organschaft weist eine enge Verbindung zum Gesellschaftsrecht auf. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft führen zu einer weitgehend deckungsgleichen inländischen Ergebnispoolung an der Unternehmensspitze. Die Organgesellschaft – im klassischen Fall eine inländische AG – muss sich durch einen mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ihre Muttergesellschaft (= Organträger) abzuführen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Im Verlustfall muss die Mutter die negativen Ergebnisse tragen. Es entsteht eine unternehmensvertragliche Risikogemeinschaft, ein Haftungsverbund (§ 73 AO). Entsprechendes gilt für eine inländische GmbH als Organgesellschaft, wobei § 17 Satz 2 KStG ergänzend eine ausdrückliche Bezugnahme auf §§ 301, 302 AktG verlangt. Bedingt durch die Ergebnisabführungsverpflichtung weist die Organgesellschaft deshalb immer ein „Null-Ergebnis“ aus. » weiterlesen

Gewerbesteuerlicher Verlustabzug – ein Mysterium!

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

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Der Erhalt gewerbesteuerlicher Verlustabzüge im Zusammenhang mit Umstrukturierungsvorgängen bereitet der Praxis zunehmend Probleme. Rechtsgrundlage dafür ist § 10a GewStG, der nur einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag, keinen Verlustrücktrag kennt und die Grundsätze der Mindestbesteuerung – soweit die 1-Mio.-Euro-Grenze überschritten ist – undifferenziert anzuwenden verlangt, im Schlussbesteuerungsfall ein durchaus ernst zu nehmendes Verfassungsproblem (vgl. allerdings das BMF-Schreiben  vom 5. 1. 2009 – IV C 7 – G 1427/0, DB 2009 S. 877). » weiterlesen