Wechseln die „nämlichen“ (identischen) Anteile – bis zu 50% hier als Beispiel an einer Verlust GmbH – innerhalb von fünf Jahren mehrmals den Besitzer, führt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung zu einer mehrfachen Anwendung der Verlust-Vernichtungs-Technik des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG bei der GmbH und damit mittelbar auch zu einem Vermögensschaden bei den anderen Gesellschaftern. Beträgt der steuerliche Verlustvortrag der GmbH anfangs beispielsweise 100, führt die erste Abtretung von 50% zum Verfall von 50 Verlustvorträgen, die zweite Abtretung von weiteren 25, die dritte von weiteren 12,5 (u.s.w.), also bis zur nahezu vollständigen Vernichtung der Verlustvorträge. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Engl, Richard
Lehrstück zum Missbrauch bei Spaltung von Kapitalgesellschaften
Das Umwandlungssteuerrecht sollte der Wirtschaft ermöglichen, die Struktur von Unternehmungen im Zeitablauf wechselnden Anforderungen ohne wesentliche Steuerbelastungen anzupassen. Dabei muss der Unternehmer auf den Wortlaut einer gesetzlichen Regelung vertrauen, das heißt, diese erst einmal verstehen können. Was aber, wenn eine Gesetzesfassung unverständlich ist, sich Auslegungen durch Literatur oder FinVerw gar nicht aus dem Wortsinn erschließen, er keine verbindliche Auskunft von der FinVerw erhält und sein StB ihm sagt, die zukünftige Auslegung durch die Gerichte sei wegen deren Bindung an den Wortlaut höchst fraglich? Dann erhält der Unternehmer „Steine statt Brot“. » weiterlesen