Verdeckte Gewinnausschüttungen – Augen auf bei Unternehmensspenden an (nahestehende) Stiftungen

RAin Hannah Roggermaier, Associate bei POELLATH, München

Die Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung von Spenden und verdeckten Gewinnausschüttungen führt in der Praxis zu großer Rechtsunsicherheit. Gerade Familienunternehmen bilden ihr gemeinnütziges Engagement häufig über eigene gemeinnützige Stiftungen ab. Da die Nichtanerkennung des Spendenabzugs jedoch erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zur Folge hat, sehen Unternehmen zunehmend von Unternehmensspenden ab, sobald das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht. Mit seiner Entscheidung vom 13.07.2021 (I R 16/18) hatte sich der BFH mit der praxisrelevanten Frage auseinanderzusetzen, ob und inwieweit Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung, die von den Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft errichtet wurde, einen steuermindernden Abzug zulassen. » weiterlesen

Neue Möglichkeiten im Scheidungsfolgenrecht durch die Bedarfsabfindung

RAin Hannah Roggermaier und RA Dr. Alexander Tegge sind Associates bei POELLATH, München

Beim Abschluss eines Ehevertrags zwischen (zukünftigen) Ehegatten spielt die Wahl des Güterstands eine wichtige Rolle. Ehegatten können insbesondere zwischen der Vereinbarung einer (modifizierten) Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung (mit Kompensationszahlung) wählen. Dabei dürfen die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen der Wahl des Güterstands nicht außer Acht gelassen werden. Zu den schenkungsteuerlichen Auswirkungen der Gütertrennung mit Kompensationszahlung hat der BFH mit Urteil vom 01.09.2021 (II R 40/19) Stellung genommen. » weiterlesen