Einlagenrückgewähr – Feststellungsverfahren jetzt auch bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

RA Ronald Buge, Partner bei POELLATH, Berlin

Das Thema Einlagenrückgewähr war an dieser Stelle schon vielfach Gegenstand der Diskussion. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Finanzverwaltung und in ihrem Gefolge der Gesetzgeber eine sehr eigentümliche Sicht auf diese Problematik haben. Dabei ist der Ausgangspunkt recht einfach: Wer eine Kapitaleinlage in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft leistet und diese geleistete Einlage zu einem späteren Zeitpunkt – im Rahmen einer Kapitalherabsetzung, der Liquidation oder einfach auch nur im Zuge der Ausschüttung freier Kapitalrücklagen – wieder zurückerhält, hat insoweit keinen Zuwachs steuerlicher Leistungsfähigkeit, so dass diese Einlagenrückgewähr steuerfrei sein muss. Die Steuerneutralität der Einlagenrückgewähr hat somit Verfassungsrang! » weiterlesen

Die EU-Blacklist hält Einzug in das deutsche Steuerrecht – Werden Steueroasen jetzt ausgetrocknet?

RA Ronald Buge, Partner bei POELLATH, Berlin

Am 15.02.2021 hat das BMF den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht. Kernstück ist ein neues Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG). Ziel ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich anzuhalten. Ob Steueroasen damit langsam ausgetrocknet werden, muss die Zukunft zeigen. » weiterlesen

Mitteilungspflichten bei mittelbaren Auslandsbeteiligungen – Klarstellung durch die Finanzverwaltung

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Während die Mitteilungspflichten nach DAC 6 in aller Munde sind, darf dadurch der Blick auf die sonstigen Mitteilungspflichten, die in den letzten Jahren in der Abgabenordnung reichlich gediehen sind, nicht verloren gehen. Geradezu ein Klassiker sind die bereits zusammen mit dem Außensteuergesetz im Jahr 1972 eingeführten Mitteilungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 138 Abs. 2 AO). Die Vorschrift ist über die Jahre immer wieder erweitert und ergänzt worden. Im Blick soll heute vor allem die Mitteilungspflicht bei ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen stehen (§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO). » weiterlesen

Verluste aus Forderungsausfällen und mehr – eine unendliche Geschichte

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Ein wesentlicher Baustein der im Jahr 2009 eingeführten Abgeltungsteuer war die steuerliche Erfassung von Veräußerungsvorgängen bei Kapitalvermögen unabhängig von einer Haltedauer. Der Gesetzgeber gab damit die bis dahin geltende Trennung zwischen den Früchten aus der Vermögensnutzung (grundsätzlich steuerbar) und Wertveränderungen im Vermögensstamm (außerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfristen nicht steuerbar) auf. Gesetzlich wurde dies in § 20 Abs. 2 EStG umgesetzt, der zunächst auf den aus dem alten § 23 EStG bekannten Begriff der Veräußerung zurückgriff. Dieser setzt eine entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten, d.h. auf eine andere Person, voraus. Allerdings stellte der Gesetzgeber auch noch weitere Vorgänge einer Veräußerung gleich, wie etwa die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie die Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens bei einer stillen Beteiligung (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Insgesamt wirft die Regelung mehr Probleme auf als sie löst. » weiterlesen

Aufwendungen bei geschlossenen Fonds – jetzt wieder abziehbar!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Dass Aufwendungen geschlossener Fonds in der Investitionsphase in weitem Umfang nicht als (sofort abziehbare) Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden dürfen, sondern als Anschaffungskosten der von dem Fonds gehaltenen Wirtschaftsgüter zu behandeln sind, ist eine über Jahrzehnte gefestigte Praxis. Diese von Rechtsprechung und Finanzverwaltung seit den 1970er Jahren entwickelten Grundsätze hat die Finanzverwaltung letztlich auf sämtliche Formen geschlossener Fonds erstreckt und ihre diesbezügliche Auffassung im sog. Fondserlass (BMF vom 20.10.2003, DB 2003 S. 2406), der die sog. Bauherrenerlasse ablöste, niedergelegt. Mit einer Reihe von Urteilen hat der IV. Senat des BFH im Jahr 2011 die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Nunmehr hat derselbe Senat mit Urteil vom 26.04.2018 (IV R 33/15, RS1275138) seine bisherige Auffassung mit einer bemerkenswerten Begründung revidiert. » weiterlesen

Investmentsteuerreform – ganz so einfach wird’s wohl nicht!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Investmentsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Am 01.01.2018 wird sie in Kraft treten. Man kann sie mit Fug und Recht als die tiefgreifendste Reform der Investmentbesteuerung seit langem bezeichnen. Führt sie doch ein vollkommen neues Besteuerungssystem für Investmentfonds und ihre Anleger ein.

Die Finanzverwaltung war mit dem bisherigen Investmentsteuerrecht schon seit langem unzufrieden. Zu kompliziert sei es, zu missbrauchsanfällig. Und auch europarechtlich bestanden Bedenken. Es sollte deshalb ein neues, einfacheres – und damit auch weniger missbrauchsanfälliges – und nicht zuletzt auch europarechtskonformes Investmentsteuerrecht geschaffen werden. » weiterlesen

Gewerbesteuerfalle im BEPS-Umsetzungsgesetz

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Wenn ein steuerliches Änderungsgesetz den Zusatz „… und zur Änderung weiterer Gesetze“ trägt, ist vom Rechtsanwender höchste Aufmerksamkeit gefordert. Denn dahinter verbergen sich häufig wichtige Änderungen steuerlicher Vorschriften, die mit dem eigentlichen Gesetzestitel nur recht wenig gemein haben. Ähnlich verhält es sich mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ vom 13.07.2016 (vgl. hierzu die Meldung in DB). Der recht sperrige Gesetzestitel ist bereits für sich genommen wenig aussagekräftig. Es geht in der Hauptsache um ein erstes Umsetzungspaket von Ergebnissen des BEPS-Projekts, die die EU ihrerseits im Rahmen der Amtshilferichtlinie aufgegriffen hat. Das Gesetz wird deshalb häufig verkürzt als BEPS-Umsetzungsgesetz bezeichnet. » weiterlesen

Umsatzsteuer auf Management Fee – Wann reagiert der Gesetzgeber endlich?

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das derzeit wohl wichtigste Gesetzgebungsverfahren im steuerlichen Bereich dürfte die Investmentsteuerreform sein. Hier gibt es durchaus positive Nachrichten. Die nach den derzeit vorliegenden Entwürfen vorgesehene pauschale Besteuerung ist möglicherweise doch praxistauglicher als zunächst befürchtet. Ein wichtiges Streitthema – die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz – ist vom Tisch. Ein eher wenig beachtetes Thema ist hingegen die Frage der Umsatzbesteuerung – genauer: die Steuerbefreiung – der Verwaltung von Investmentvermögen, der sog. Management Fee. Historisch galt diese nur für Investmentvermögen nach dem seit 2013 aufgehobenen Investmentgesetz, also im Wesentlichen für offene Fonds. » weiterlesen