Die Verrechnung von Verlusten mit steuerpflichtigen Gewinnen ist seit jeher ein sowohl politisch als auch im Verfahren vor den Finanzbehörden hoch umstrittenes Thema. Die Finanzverwaltung und ihr folgend der Gesetzgeber wittern schnell unlautere Gestaltungen, die zu einer Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit der Staatsfinanzen führen sollen. Andererseits ist klar, dass eine Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften aufgrund des der Einkommensbesteuerung zugrundeliegenden Prinzips der Leistungsfähigkeit und des daraus folgenden objektiven Nettoprinzips verfassungsrechtlich geboten ist. Ein vollständiger Ausschluss der Verlustverrechnung wäre daher wohl verfassungswidrig. Daraus folgt aber auch: Rein künstlich entstandene Verluste, die die steuerliche Leistungsfähigkeit nicht gemindert haben, müssen nicht zwingend uneingeschränkt abziehbar sein. » weiterlesen
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Steuerpflicht auf Streubesitzanteile – Ein falsches Signal!
Die angekündigten Änderungen aufgrund des JStG 2013 waren schon mehrfach Gegenstand von Beiträgen in diesem Blog (vgl. zuletzt z. B. Escher, Steuerboard DB0484585 und von Freeden, Steuerboard DB0483374). Ein Vorschlag des Bundesrats im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens hat besondere Brisanz: Die Einführung einer Steuerpflicht auf Streubesitzanteile. Genauer: Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sollen voll steuerpflichtig werden, wenn der Anteilseigner ebenfalls eine Kapitalgesellschaft und zu weniger als 10% beteiligt ist. » weiterlesen
Der Rechtstypenvergleich – archaische Prinzipien im Zeitalter der Globalisierung
Das deutsche Steuerrecht folgt – wie international üblich – dem sog. Welteinkommensprinzip, d. h. das weltweite Einkommen jedes deutschen Stpfl. unterliegt der deutschen ESt bzw. KSt. Unternehmen üben ihre internationalen Aktivitäten praktisch ausschließlich über ausländische Tochtergesellschaften aus. Hier stellt sich zunächst die – scheinbar banale – Frage, wie diese ausländischen Gesellschaften für deutsche Steuerzwecke einzustufen sind. Die gleiche Frage stellt sich, wenn ausländische Gesellschaften in Deutschland tätig werden.
Hier hat die Rspr. schon vor Jahrzehnten den sog. Rechtstypenvergleich entwickelt: Es ist anhand der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der betreffenden Gesellschaft zu prüfen, ob diese rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen PersGes. oder KapGes. vergleichbar ist. » weiterlesen
Abfärbung und Infektion im Steuerrecht – noch zeitgemäß?
Abfärbung und Infektion sind Begriffe, die der steuerrechtlich nicht so Bewanderte eher selten mit dem Steuerrecht in Verbindung bringt, sondern eher im Haushalt oder beim Arzt verortet. Während man diese Dinge im normalen Leben mit ein wenig Umsicht recht erfolgreich vermeiden kann, hält das Steuerrecht insoweit subtile Fallstricke bereit.
Unter gewerblicher Abfärbung oder Infektion versteht man im Steuerrecht Folgendes: Wenn eine PersGes. verschiedene Tätigkeiten ausübt, die teils gewerblich und teils nicht gewerblich sind, dann wird für steuerliche Zwecke unterstellt, dass sämtliche Tätigkeiten gewerblich sind. Interessanterweise gilt dies allerdings nicht für natürliche Personen. Bei diesen werden die Tätigkeiten getrennt beurteilt.
Bedeutung erlangt diese Frage vor allem bei Freiberuflersozietäten sowie vermögensverwaltenden PersGes., wie z. B. Fonds- oder Familiengesellschaften.
Als Grund für diese Sonderbehandlung von PersGes. werden angeblich bestehende Schwierigkeiten angeführt, bei einer PersGes. Einkünfte unterschiedlicher Einkunftsarten zu ermitteln. In der Tat können in Grenzbereichen Schwierigkeiten bestehen, gewerbliche von freiberuflichen Einkünften oder von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung abzugrenzen. Diese Schwierigkeiten sind aber sachlich begründet und nicht so sehr in dem Umstand, dass die Einkünfte von derselben Person erzielt werden. Es ist daher nicht einsichtig, warum das, was bei natürlichen Personen geht, nicht auch bei PersGes. möglich sein soll.
Während die gewerbliche Abfärbung bzw. Infektion bei Freiberuflersozietäten aus einkommensteuerlicher Sicht praktisch keine nachteiligen Folgen hat, kann es bei vermögensverwaltenden PersGes. ggf. zu einer gewissen Schlechterstellung kommen. Insbesondere im Bereich der Kapitaleinkünfte kommt bei gewerblicher Abfärbung bzw. Infektion der normale progressive Steuersatz (bis zu 45%) anstelle des Abgeltungsteuersatzes (25%) zur Anwendung. » weiterlesen