Ist ein Arbeitnehmer gehindert Aktien, die der Arbeitgeber ihm verbilligt überlässt, rechtsgeschäftlich wirksam zu übertragen, ist der Vorteil aus der Verbilligung erst zu dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Übertragungsbeschränkung entfällt (BFH, Urteil vom 30. 6. 2011 – VI R 37/09, DB 2011 S. 2127). Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer verbilligt Aktien der U.S.-amerikanischen Muttergesellschaft seiner Arbeitgeberin erworben (restricted shares), die innerhalb von zwei Jahren weder handelbar noch lieferbar waren und sich auch nicht zur Beleihung eigneten. Nach einer Haltefrist von einem Jahr konnten sie nur unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Eine der Bedingungen betraf die Einhaltung der Publikationspflichten nach US-Aktienrecht durch die US- Muttergesellschaft, die die „restricted shares“ ausgegeben hatte. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr war ein freier Verkauf möglich. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Portner, Rosemarie
Steuerfreistellung für Abfindungen nach dem deutsch-britischen DBA
Das FG Nürnberg hatte im Urteil vom 14. 12. 2010 (1 K 1134/2008) zu entscheiden, ob die Finanzbehörde für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns in Deutschland den Nachweis verlangen durfte, dass der Arbeitslohn nach Großbritannien (GB) überwiesen oder dort entgegengenommen wurde („remitted“). Das Gericht entschied, dass ein solcher Nachweis nach dem DBA GB nicht verlangt werden kann, um den im Abkommen vorgesehenen deutschen Besteuerungsverzicht zu gewähren. Die so genannte Remittance-Base-Klausel ist auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) nicht anzuwenden. Das FG hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, auf den das DBA GB in der bis 2010 geltenden Fassung (DBA GB – alt) anzuwenden war. » weiterlesen
Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung
Der BFH hatte sich im Urteil vom 9. 12. 2010 (VI R 57/08, DB 2011 S. 688) mit dem Ausdruck „Beiträge des Arbeitgebers“ zu befassen und entschied, dass darunter alle Beiträge fallen, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und an eine Versorgungseinrichtung geleistet werden. Eigene Beiträge des Arbeitnehmers sind dagegen anzunehmen, wenn aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Versorgungseinrichtung eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers besteht. » weiterlesen
Verbilligte Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer
Ein Unternehmen, das sich im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verpflichtet, Arbeitnehmern verbilligt Aktien zu überlassen, kann bei der Gestaltung des Plans entscheiden, diese Verpflichtung durch Überlassung bereits bestehender Aktien oder durch junge Aktien zu erfüllen. Bei der Überlassung bestehender Aktien wird das Unternehmen sich diese entweder bei Gewährung, bei Überlassung oder zu einem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums beschaffen, sofern sich die Aktien nicht bereits im Bestand des Unternehmens befinden. Junge Aktien werden dagegen im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen, bei der das Bezugsrecht der Altgesellschafter zugunsten eines Bezugsrechts der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Der Mitarbeiter hat stets die Verbilligung als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig davon, ob ihm junge oder bestehende Aktien überlassen werden. » weiterlesen
Pensions International – Chancen und Risiken
Bei der Versteuerung der Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Versicherungen (Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung) stellt sich bei international tätigen Arbeitnehmern die Frage, wie diese Leistungen besteuert werden, soweit sie auf Beiträgen beruhen, die vom Arbeitgeber während der Zeit der Tätigkeit und Ansässigkeit des Arbeitnehmers in einem anderen Staat an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet wurden. » weiterlesen
Personalaufwand bei Gewährung von Aktienoptionen
Optionen auf den Bezug von Aktien können Mitarbeitern auf „betrieblicher Ebene“ durch Überlassung bereits bestehender (§ 71 Absatz 1 AktG) oder auf gesellschaftsrechtlicher Ebene durch Überlassung neu geschaffener, so genannter junger Aktien (§ 192 Absatz 2 Nummer 3 AktG) gewährt werden. Für die Besteuerung des Vorteils aus der Optionsausübung bei den Mitarbeitern ergibt sich daraus kein Unterschied. Bei beiden Szenarien ist der Unterschied zwischen dem (niedrigsten) Kurs der Aktien am Tag der Überlassung und dem vereinbarten Bezugspreis als Arbeitslohn zu versteuern. » weiterlesen
Nationale „Rückfallklauseln“ bergen Sprengstoff
Immer wieder Streitstoff bietet die Anwendung nationaler „Rückfallklauseln“ in Fällen der Mitarbeiterentsendung. Hierbei geht es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte im Inland besteuert werden können, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Person aus einem anderen Staat (Ausland) bezieht, dem nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zugeordnet ist. » weiterlesen
Zur Versteuerung eines Veräußerungsgewinns von Mitarbeiteraktien zusätzlich zum Arbeitslohn
Erwirbt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verbilligt Aktien am Arbeitgeberunternehmen, ist die Verbilligung regelmäßig in dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Aktien dem Arbeitnehmer überlassen werden. Gleiches gilt, wenn ein mit dem Arbeitgeberunternehmen verbundenes Unternehmen, beispielsweise die Muttergesellschaft dem Arbeitnehmer verbilligt Aktien überlässt. In der Regel verkauft der Arbeitnehmer die Aktien oder einen Teil der Aktien zeitgleich mit der Überlassung, um die Steuerlast oder den Kaufpreis zu finanzieren – sog. Same Day Sale. » weiterlesen