Arbeitnehmerentsendungen – Gleichbehandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Auch in Zeiten effizienter Kommunikationsmittel kommt der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern durch Entsendungen innerhalb des Konzerns große Bedeutung zu. Bei kurz- und mittelfristigen Entsendungen bleibt häufig das Arbeitsverhältnis im Entsendestaat bestehen und der Arbeitnehmer  Mitglied des Sozialversicherungssystems des entsendenden Staats;  das entsendende Unternehmen führt die betriebliche Altersversorgung während der Entsendung fort, das aufnehmende Unternehmen gewährt keine betriebliche Altersversorgung. Umso mehr erstaunt, dass bislang streitig ist, ob Arbeitnehmer im Gaststaat für die Beitragszahlungen an eine Altersversorgungseinrichtung („Einrichtung“) mit Sitz im Ausland dieselben steuerlichen Erleichterungen beanspruchen können, die gewährt werden, wenn Beiträge an eine Einrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Versicherung im Rahmen einer Direktversicherung) mit Sitz im Inland geleistet werden. » weiterlesen

Dürfen nach Großbritannien gezahlte Abfindungen in Deutschland besteuert werden?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, sind nach nationalem deutschem Recht und regelmäßig auch bei Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, „DBA“) den Vergütungen aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen und damit als Arbeitslohn zu versteuern. Auf dieser Grundlage kann eine in Großbritannien (GB) ansässige Person, die aus Deutschland eine Abfindung erhält, nach dem deutsch/britischen DBA  hiermit nur in GB besteuert werden. Gleichwohl besteuern deutsche Finanzbehörden Abfindungen auf der Grundlage der so genannten Überweisungsklausel („Remittance-Base-Klausel“), wenn oder soweit der Empfänger der Zahlungen nicht den Nachweis erbringt, dass der Betrag nach GB überwiesen wurde. » weiterlesen

Fließt ein Einmalkapitalbetrag bereits mit der Ausübung des Wahlrechts zugunsten einer Altersrente zu?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Selbst steuerlichen Laien ist bekannt: Arbeitslohn wird bei Zufluss besteuert. Dies hört sich einfach an, ist es oftmals aber nicht. Denn Arbeitslohn kann auf verschiedene Art und Weise zufließen, als Barlohn durch Zahlung, in der Regel auf ein Konto des Mitarbeiters, oder durch Gutschrift in den Büchern des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber den gutgeschriebenen Betrag zugunsten des Mitarbeiters eindeutig vom Arbeitgebervermögen  separiert. » weiterlesen