Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wird der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch Kinder von der Erbschaftsteuer freigestellt, soweit dieses vom Erwerber unverzüglich bewohnt wird und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 46/19, DB 2021 S. 3076) hatte der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob eine hinzuerworbene Wohneinheit (Doppelhaushälfte), die an der selbstgenutzten Doppelhaushälfte des Erwerbers angrenzt, ein begünstigtes Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist, wenn die beiden Wohneinheiten nach dem Zuerwerb miteinander verbunden und vom Erwerber bewohnt werden. » weiterlesen
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Erneute Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes? – Der 90%-Test auf dem Prüfstand
Mit Urteil vom 24.11.2021 kam das FG Münster entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass der sog. 90%-Test (Verwaltungsvermögenstest) i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG nach dem Gesetzeswortlaut zu mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtsfolgen führen würde (Az.: 3 K 2174/19 Erb). Das FG löste diesen Verfassungskonflikt durch eine teleologische Reduktion der Vorschrift. » weiterlesen
Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen
Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 1/19, DB 2021 S. 2809) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Übertragung von Privatvermögen von Todes wegen innerhalb des Zeitraums zwischen der Verabschiedung des ErbStAnpG 2016 vom 09.11.2016 und dessen rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.07.2016 der Erbschaftsteuer unterliegt. Im Einklang mit der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Köln und der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom II. Senat des BFH bejaht. Die Rückwirkung sei verfassungsrechtlich zulässig. » weiterlesen
Begünstigungstransfer erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten
Mit Urteil vom 21.04.2021 (4 K 1154/20 Erb) hat das FG Düsseldorf zu der Frage Stellung genommen, ob der Transfer einer Erbschaftsteuerbegünstigung auf einen Dritten grundsätzlich eine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten voraussetzt. Entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom FG Düsseldorf verneint. » weiterlesen