Erbschaftsteuerliche Begünstigung für ein Familienheim auch bei Zuerwerben?

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wird der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch Kinder von der Erbschaftsteuer freigestellt, soweit dieses vom Erwerber unverzüglich bewohnt wird und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 46/19, DB 2021 S. 3076) hatte der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob eine hinzuerworbene Wohneinheit (Doppelhaushälfte), die an der selbstgenutzten Doppelhaushälfte des Erwerbers angrenzt, ein begünstigtes Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist, wenn die beiden Wohneinheiten nach dem Zuerwerb miteinander verbunden und vom Erwerber bewohnt werden. » weiterlesen

Erneute Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes? – Der 90%-Test auf dem Prüfstand

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesell-schaft mbH, Köln.

Mit Urteil vom 24.11.2021 kam das FG Münster entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass der sog. 90%-Test (Verwaltungsvermögenstest) i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG nach dem Gesetzeswortlaut zu mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtsfolgen führen würde (Az.: 3 K 2174/19 Erb). Das FG löste diesen Verfassungskonflikt durch eine teleologische Reduktion der Vorschrift. » weiterlesen

Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 1/19, DB 2021 S. 2809) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Übertragung von Privatvermögen von Todes wegen innerhalb des Zeitraums zwischen der Verabschiedung des ErbStAnpG 2016 vom 09.11.2016 und dessen rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.07.2016 der Erbschaftsteuer unterliegt. Im Einklang mit der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Köln und der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom II. Senat des BFH bejaht. Die Rückwirkung sei verfassungsrechtlich zulässig. » weiterlesen

Begünstigungstransfer erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Mit Urteil vom 21.04.2021 (4 K 1154/20 Erb) hat das FG Düsseldorf zu der Frage Stellung genommen, ob der Transfer einer Erbschaftsteuerbegünstigung auf einen Dritten grundsätzlich eine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten voraussetzt. Entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom FG Düsseldorf verneint. » weiterlesen