Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben entstehen, werden durch die Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen gerne problematisiert. Denn die betreffenden Aufwendungen sind meistens hoch, und im Anwendungsbereich des § 8b KStG droht dem Stpfl. die Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Hinzu kommt, dass die Rspr. zu Anschaffungsnebenkosten bei Beteiligungen Interpretationsspielräume belassen hat.
Mit Urteil vom 13. 1. 2013 (I R 72/11, DB 2013 S. 673) hat der BFH für den Fall der „vergeblichen“ Kosten der Due Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung durch eine Kapitalgesellschaft Klarheit geschaffen. » weiterlesen