Die vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Die Stiftung & Co. KG gilt noch heute als Exotin unter den Rechtsformen, deren zivilrechtliche Zulässigkeit nicht unumstritten ist (vgl. Theuffel-Wehrhahn, ZStV 2022 S. 43 ff.). Dagegen schaffte der BFH nun durch sein Urteil vom 27.04.2022 (II R 9/20) ein Stück mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dieser Rechtsform für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.“ Mit dieser Klarstellung bestätigt der BFH die Entscheidung des FG Münster in der Vorinstanz (dazu bereits: Weiten, HB Steuerboard vom 20.05.2020) sowie die nahezu einhellige Auffassung zum Ertragsteuerrecht. Daneben stellte der BFH auch klar, welches Finanzamt darüber entscheidet, ob ein gesondertes Wertfeststellungsverfahren erfolgt sowie darüber, wie die Feststellungsgegenstände zu qualifizieren sind. » weiterlesen

Konkrete Zweckbestimmung einer Zuwendung steht Spendenabzug nicht entgegen

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.03.2021 (X R 37/19) entschieden, dass Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die unter einer konkreten Zweckbestimmung vorgenommen werden, nicht notwendigerweise vom Spendenabzug ausgeschlossen sind. Als solche ist die Aussage des BFH zwar nicht gänzlich neu (vgl. nur BFH vom 20.03.2017 – X R 13/15, DB 2017 S. 1879), doch verbinden sich mit ihr erfreulich klare Signale sowohl in Richtung einer emanzipierten spendenwilligen Zivilgesellschaft als auch in Richtung einer oftmals restriktiven Veranlagungspraxis der Finanzämter. » weiterlesen

Auf der politischen Agenda: Einsatz von Stiftungen als steuerliches Strukturierungsinstrument

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drucks. 19/28173, BT-Drucks. 19/30938, BR-Drucks. 569/21(B)) hat der Gesetzgeber primär das Stiftungszivilrecht bundeseinheitlich und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Kernpunkte der Reform betreffen die Rechtsstellung der Stiftungsorgane (z.B. Kodifizierung einer Business Judgment Rule), die Voraussetzungen für Strukturänderungen von Stiftungen (Satzungsänderungen, Zulegung und Zusammenlegung, Beendigung) sowie die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung zum 01.01.2026. » weiterlesen

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Zum Jahreswechsel ist ein umfänglich geändertes Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft getreten. Zuvor hatte der Bundesrat am 18.12.2020 dem vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Buchstäblich auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens wurden in dieses auch die weitreichenden Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts aufgenommen. Nachfolgend werden einige Schlaglichter auf das neue Gemeinnützigkeitsrecht geworfen und die veränderten Rahmenbedingungen dargestellt. » weiterlesen