Mit dem Beschluss vom 31.1.2013 hat der Große Senat des BFH den subjektiven Fehlerbegriff hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen aufgegeben. In der Praxis stellt sich nunmehr die Frage, ob es zu einer Änderung der Bilanzansätze zum Nachteil des Steuerpflichtigen bei erstmaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommen kann. » weiterlesen
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Negative verbindliche Auskunft – effektiver Rechtsschutz erst im Steuerfestsetzungsverfahren?
Ein alltäglicher Fall aus der Beratungspraxis: ein Steuerpflichtiger beabsichtigt einen bestimmten Sachverhalt zu verwirklichen. Da die Umsetzung des geplanten Sachverhalts aber möglicherweise mit Steuernachteilen verbunden ist, rät der Berater zuvor zur Einholung einer verbindlichen Auskunft. Auf den Antrag hin erteilt nun die Finanzverwaltung eine negative verbindliche Auskunft und stützt sich dabei auf die in einem BMF-Schreiben geäußerte Position. Da allerdings gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Verwaltungsauffassung evident rechtsfehlerhaft ist und die Finanzverwaltung bei rechtlich zutreffender Würdigung des Sachverhalts die beantragte verbindliche Auskunft wohl hätte erteilen müssen, erhebt der Steuerpflichtige Verpflichtungsklage auf Erteilung der verbindlichen Auskunft vor dem Finanzgericht. Zu seiner Überraschung weist das Finanzgericht die Klage als unbegründet zurück und verneint einen Anspruch auf Erteilung der beantragten (positiven) Auskunft. Der Steuerpflichtige versteht die Welt nicht mehr, hat sein Berater ihm doch mitgeteilt, dass die verbindliche Auskunft ja gerade dazu dienen soll, rechtsverbindlich Gewissheit über die rechtlich zutreffende zukünftige steuerliche Behandlung einer konkret geplanten Disposition durch die Finanzverwaltung zu erhalten. » weiterlesen
Sammelauskunftsersuchen nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen gehindert
Die Konstellation ist einfach: Ein Unternehmer betreibt eine Internet-Webseite, über die verschiedene Nutzer (sog. Drittanbieter) Wirtschaftsgüter zum Verkauf anbieten. Je häufiger solche Verkäufe erfolgreich sind, desto mehr Umsatz erzielt der Drittanbieter. An diesen Umsätzen partizipiert grundsätzlich auch das FA über die USt, wenn die Umsätze einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. I. d. R. also eine Win-Win-Situation für den Betreiber, die Drittanbieter und den Fiskus. Jedenfalls theoretisch. Denn in praxi bleibt der Fiskus regelmäßig auf der Strecke, wenn die Drittanbieter die zur Umsatzbesteuerung erforderlichen Angaben nicht machen und damit die Umsätze nicht der USt unterworfen werden. Die Finanzverwaltung wird also versuchen, die Besteuerung sicherzustellen und an die notwendigen Daten zu gelangen. Da die Drittanbieter regelmäßig unter Pseudonymen auftreten und die richtigen Namen nicht bekannt sind, bietet es sich an, ein Sammelauskunftsersuchen an den Betreiber zur Bekanntgabe aller seiner Nutzer mit einem Umsatz oberhalb des vorgenannten Schwellenwertes zu richten. Die Frage, ob ein solches Sammelauskunftsersuchen rechtmäßig ist, war dann auch Gegenstand einer jüngsten Entscheidung des BFH vom 16. 5. 2013 (II R 15/12, DB0600503). » weiterlesen