Grunderwerbsteuer bei Share Deal mit Personengesellschaftsanteilen: BFH widerspricht Finanzverwaltung

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Aufgrund steigender Grunderwerbsteuersätze sind Strukturierungen zur Vermeidung oder zumindest Reduzierung der Grunderwerbsteuer bei Immobilientransaktionen ein wichtiger Faktor zur Verringerung der Transaktionskosten. Neben den gängigen Modellen für einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal mit Personengesellschaftsanteilen (meist KG-Anteilen) kann auch der sofortige Erwerb aller (Kommandit-)Anteile zu einer gegenüber dem Asset Deal deutlich reduzierten Grunderwerbsteuer führen. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BFH (Urteil vom 02.09.2014 – IX R 50/13, BStBl. II 2015 S. 260 = DB 2015 S. 530) sich mit der ertragsteuerlichen Qualifikation der (reduzierten) Grunderwerbsteuer beschäftigt und sich dabei dogmatisch richtig und konsequent für den sofortigen Betriebsausgabenabzug der Grunderwerbsteuerkosten ausgesprochen. Hierdurch wird ein Share Deal mit sofortigem Erwerb von 100 Prozent der Anteile gegenüber dem Asset Deal wirtschaftlich noch attraktiver. » weiterlesen

BFH verschärft Anforderungen an grunderwerbsteuerfreien Share Deal bei Personengesellschaften

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Vor dem Hintergrund stetig steigender Grunderwerbsteuersätze (vgl. die jüngst beschlossene Erhöhung von 5% auf 6,5% zum 1. Januar 2015 in NRW) kommt der steuerfreien Anteilsübertragung an grundstückshaltenden Personengesellschaften im Wege von Share Deals große Bedeutung zu. Nunmehr hat der BFH mit Urteil vom 9. Juli 2014 (II R 49/12, DB0670007) die Anforderungen verschärft, gibt aber zugleich auch Hinweise, wie zukünftig vorzugehen ist. » weiterlesen

Option zur Umsatzsteuer beim Asset Deal – Gerichte kommen den Steuerpflichtigen zu Hilfe

 

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Werden Immobilien direkt, d.h. per Asset Deal, veräußert, spielen Umsatzsteuerthemen eine große Rolle. Nachdem die Finanzverwaltung die zeitlichen Regelungen zur Ausübung und zum Widerruf der Option nach § 9 UStG, also des Verzichts auf die Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung, deutlich verschärft hatte, kommen nun die Gerichte den Steuerpflichtigen zu Hilfe und sorgen für Erleichterung. » weiterlesen

BFH beendet Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Bauträger

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

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Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, das sog. Reverse-Charge-Verfahren, bereitete bislang besonders im Hinblick auf die Steuerschuldnerschaft von Bauträgern erhebliche Schwierigkeiten. Mit Urteil vom 22.8.2013 (V R 37/10, DB0632187) hat der BFH die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung verworfen. Bei reinen Bauträgern ist nun eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ausgeschlossen. » weiterlesen

Zeitenwende oder Einzelfall bei der Grunderwerbsteuer für Personengesellschaften?

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

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Durch die stetig steigenden GrESt-Sätze bekommt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2a GrEStG, die die Folgen von unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafteränderungen an grundbesitzhaltenden Personengesellschaften (meist KGs) regelt, höhere Bedeutung bei Umstrukturierungen und Transaktionen. Das Urteil des BFH vom 24. 4. 2013 (II R 17/10, DB0598009) hat die bisherige Sichtweise von Finanzverwaltung (vgl. Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 25. 2. 2010, BStBl. I 2010 S. 245 = DB0349263) und Kommentar-Literatur zum Tatbestandsmerkmal der „mittelbaren Änderung im Gesellschafterbestand“ bemerkenswert auf den Kopf gestellt und erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Dem Vernehmen nach werden die Vertreter der Bundesländer jedoch zeitnah nach der Bundestagswahl über einen Nichtanwendungserlass und/oder eine Gesetzesänderung in Reaktion auf das Urteil beraten. » weiterlesen

Mehr Sicherheit für die Umsatzsteuer-Option beim Asset Deal

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

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Umsatzsteuerliche Themen werden oft etwas stiefmütterlich behandelt, obwohl sie, z. B. beim direkten Kauf bzw. Verkauf von Vermögensgegenständen („Asset Deal“), insbesondere bei Immobilien, eine sehr wichtige Rolle spielen. Für den Immobilienerwerb mittels Asset Deal führte eine verschärfte Sichtweise der Finanzverwaltung seit dem 1. 11. 2010 zu erheblichen Unsicherheiten im Verhältnis von umsatzsteuerlicher Option und Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG). Die Vertragspraxis reagierte mit angepassten Umsatzsteuerklauseln im Kaufvertrag, wobei jedoch Risiken verblieben. In einer aktuellen Verfügung der OFD Niedersachsen (vgl. DB0589890)  wird diese neue Vertragspraxis nunmehr erfreulicherweise abgesegnet.  » weiterlesen

RETT-Blocker: Geblockt oder nicht? Alternativen?

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

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Mit der Verschiebung des JStG 2013 in das neue Jahr stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal der von den Ländern vorgeschlagenen Verschärfung des GrEStG zur Verhinderung von „RETT-Blockern“, also (bisher) zulässiger Strukturen, die einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal ermöglichen. Trotz eines stetig steigenden GrESt-Aufkommens vermuteten einige Länder-Finanzministerien die Gefahr von „Missbrauch“ und „Steuerausfällen“. Obwohl der Bundestag auf Empfehlung seines Finanzausschusses das JStG 2013 ohne eine diesbzgl. Regelung auf den Weg brachte, übernahm der Bundesrat während des Gesetzgebungsverfahrens eine „Formulierungshilfe“ des BMF mit dem Entwurf eines neuen § 1 Abs. 3a GrEStG (inkl. Folgeänderungen im GrEStG). Dieser Entwurf ist auch in der „Beschlussempfehlung“ des Vermittlungsausschusses vom 12. 12. 2012. enthalten. » weiterlesen

Aktuelles zum Einspruch per E-Mail – Ein Schritt vorwärts und einer zurück

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die steigende Bedeutung der elektronischen Kommunikation in der Lebenswirklichkeit beschäftigt derzeit im Steuerrecht Judikative, Exekutive und Legislative. Die Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen Steuerbescheide per E-Mail hat dabei nicht nur eine hohe praktische Bedeutung für viele Stpfl. Daneben besteht v. a. die Frage, ob die bisher standardmäßig in Bescheiden von der Finanzverwaltung verwendeten Rechtsbehelfsbelehrungen, die nicht auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruch per E-Mail hinweisen, u. U. unvollständig bzw. unrichtig i. S. des § 356 AO sind, sodass statt der Monats- eine Jahresfrist für die Einlegung des Einspruchs gelten würde. » weiterlesen