Schon im Oktober droht eine Verschärfung der Erbschaftsteuer

 

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Nachdem die Finanzverwaltung Ende letzten Jahres die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien veröffentlicht hatte, ging man davon aus, dass nunmehr Planungssicherheit bei der Vermögensnachfolge bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2013 besteht. Doch diese Hoffnung war zu früh. Denn der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 eine Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen. » weiterlesen

Schafft das E-Government-Gesetz den Einspruch per E-Mail wieder ab?

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Das Bundesinnenministerium hat diese Woche den Referentenentwurf (DB0469473) für das E-Government-Gesetz veröffentlicht, das bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden war. Das Gesetz soll für Bürger und Unternehmen die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung vereinfachen. Es sieht auch Änderungen an den Formvorschriften in der AO vor und hat somit Auswirkungen auf jeden Stpfl.

Zukünftig soll die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid des FA nicht mehr nur „schriftlich oder zur Niederschrift“, sondern auch „elektronisch“ möglich sein. Der elektronischen Form soll dabei ein elektronisches Dokument genügen, das per De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“ an das FA geschickt wird. Diese Absenderbestätigung setzt voraus, dass sich der Stpfl. zuvor gegenüber seinem De-Mail-Anbieter mit dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat oder mit einem anderen sicheren Verfahren identifiziert hat. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus, dass mit dieser Neuregelung die elektronische Einlegung des Einspruchs ermöglicht wird.

Doch dreht das Ministerium mit diesem Gesetz nicht das Rad zurück? Nach Ansicht des Niedersächsischen FG (Urteil vom 24. 11. 2011- 10 K 275/11, DB0465261, vgl. auch StRkom DB0465270) und des FG München (Urteil vom 11. 8. 2011 – 5 K 1763/10) kann bereits heute ein Einspruch per einfacher E-Mail beim FA eingelegt werden. Das BMF hat die FÄ im Anwendungserlass zur AO angewiesen, solche Einsprüche als wirksam anzusehen. Inzwischen ist auch jedes FA in Deutschland per E-Mail erreichbar. » weiterlesen

Steuerhilfe für Griechenland-Anleger

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Die Regeln für die Abgeltungsteuer sind komplex – bieten aber auch manch überraschende Gestaltungsmöglichkeit, um die Steuerbelastung des Steuerpflichtigen deutlich zu senken. Erzielt der Steuerpflichtige positive Kapitalerträge, ist es sein Ziel, dass diese Erträge nur der Abgeltungsteuer von 25% und nicht etwa dem höheren Spitzensteuersatz unterliegen. Der Gesetzgeber hat jedoch Abwehrvorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass bei der – leicht gestaltbaren – Fremdfinanzierung eines Unternehmens durch den Gesellschafter ein Vorteil aus der Steuersatzspreizung entsteht. Deshalb unterliegen Zinsen, die ein Gesellschafter von seiner GmbH für die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens erhält, nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem normalen Einkommensteuersatz. » weiterlesen