Auch 13 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer bleiben noch immer viele Fragen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften offen. Ziel des Gesetzgebers war es, das Besteuerungsverfahren für Kapitaleinkünfte drastisch zu vereinfachen und eine umfassende Wertzuwachsbesteuerung für sämtliche Kapitalanlagen einzuführen. Als „Dauerbrenner“ gilt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten aus wertlosen Kapitalanlagen als (negative) Einkünfte aus Kapitalvermögen – eine Frage, die von der Finanzverwaltung nur zu gerne abgelehnt worden ist. » weiterlesen