
RA Dr. Sebastian Sumalvico, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München
Das FG Münster hat mit Urteil vom 12.03.2018 (2 K 3127/15 E) entschieden, dass ein Verzicht auf eine Darlehensforderung einen endgültigen Ausfall derselben zur Folge hat und damit steuerlich als Verlust im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzuerkennen ist. Es folgt damit der Tendenz der jüngsten BFH-Rechtsprechung und stellt sich mit dem BFH gegen die Ansicht der Finanzverwaltung. » weiterlesen