Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritten

StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (FH) Henrik Sundheimer, LL.M., KPMG AG, Köln

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Verbindlichkeiten oder Rückstellungen sind im Falle der Abhängigkeit von künftigen Einnahmen oder Gewinnen nach § 5 Abs. 2a EStG erst dann anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Die Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Rangrücktrittsvereinbarungen.

Unterscheidung: einfacher oder qualifizierter Rangrücktritt

Dabei ist zwischen einfachen und qualifizierten Rangrücktritten zu unterscheiden. Ein einfacher Rangrücktritt sieht eine Rückzahlung der Verbindlichkeit nur dann vor, wenn der Schuldner hierzu zukünftig in der Lage ist diese aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem – freien – Vermögen zu tragen und der Gläubiger mit seiner Forderung im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt (Rangrücktritt mit Besserungsabrede). » weiterlesen

Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur Abschreibungsmethode

StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (FH) Henrik Sundheimer, LL.M., KPMG AG, Köln

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Mit dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils wird, da eine Personengesellschaft für steuerliche Zwecke transparent ist, regelmäßig kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern lediglich ein Anteil an den Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft erworben. Ein den Buchwert des übernommenen Kapitalkontos übersteigender Kaufpreis spiegelt die in den Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft enthaltenen stillen Reserven sowie einen unter Umständen vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwert wider (vgl. Eckl, BB 2015 S. 562). Diese sind in einer positiven Ergänzungsbilanz als Mehrwert zur Gesamthandsbilanz zu aktivieren und gewinnmindernd abzuschreiben (vgl. BFH vom 30. März 1993 – VIII R 63/91, DB 1993 S. 1803). Fraglich ist, wie die in der Ergänzungsbilanz aktivierten Mehrwerte fortzuschreiben sind (vgl. Tiede, in: HHR, EStG/KStG, § 15 EStG, Rn. 505); insbesondere welche Nutzugsdauer und welche Abschreibungsmethoden maßgeblich sind. Mit Urteil vom 20. November 2014 hat sich der BFH zu dieser Frage geäußert (IV R 1/11 – DB 2015 S. 348, vgl. dazu auch Bode, DB0691718). » weiterlesen

Unentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft zu Buchwerten

StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (FH) Henrik Sundheimer, LL.M., KPMG AG, Köln

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Die Übertragung eines Wirtschaftsguts gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG hat zu Buchwerten zu erfolgen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Sofern das übertragene Wirtschaftsgut jedoch innerhalb einer dreijährigen Sperrfrist nach Abgabe der Steuererklärung (§ 6 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 2 EStG) veräußert oder entnommen wird, ist nach § 6 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 EStG rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, es sei denn, die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven sind durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden. Zur Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG hat der BFH hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 2014 (IV R 31/12, DB 2014 S. 2565) Stellung bezogen. » weiterlesen