Geschäftsleitungsbetriebsstätte: Was man weiß – was man wissen sollte

Dr. Thomas Töben / Dr. Caroline Schrepp, beide YPOG, Berlin/Hamburg

Selbst grundsätzliche Fragen zum steuerlich relevanten Ort der Geschäftsleitung eines Unternehmens scheinen ungeklärt. Das muss verwundern. Denn die potenziellen Folgen bei Nichtbeachtung der mit einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte verbundenen Pflichten können weit über die persönliche Haftung hinausgehen. Ein Risiko, das deshalb beängstigend ist, weil das materielle Steuerrecht und das Steuerstrafrecht oft nicht Hand in Hand gehen. So werden, offenbar ohne hinreichende Kenntnis der materiellen Rechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen und hohe Freiheitsstrafen in den Raum gestellt. » weiterlesen

Grenzüberschreitende Private Equity-Strukturen: komplex, üblich und angemessen

StB Dr. Thomas Töben, YPOG, Berlin

Internationale, grenzüberschreitende Private Equity (PE) Strukturen sind komplex. Die Komplexität und Internationalität rufen bei jenen, denen die Gründe für die Komplexität nicht bekannt sind, Misstrauen hervor, mitunter auch Missgunst. Erläuterungen zu den Gründen für die Zwischenschaltung verschiedener Gesellschaften in mehreren Ländern sind daher vonnöten. Aufklärung ist auch wegen der aktuellen Ermittlungen Münchner Steuerbehörden gegen Manager von Private Equity Fonds geboten. » weiterlesen

Faktischer Geschäftsführer: Ein Schatten seiner selbst („Shadow Director“)

StB Dr. Thomas Töben, YPOG, Berlin

Seit schon etwa zwei Jahren geraten Private Equity (PE)-Fonds-Strukturen verstärkt ins Visier von deutschen Ermittlungsbeamten. Obwohl die untersuchten Strukturen üblich, aber auch sehr unterschiedlich sind, geht es in mehreren Ermittlungsverfahren ohne ausreichende Differenzierung stets nur um ein Kernthema, nämlich den „Ort der Geschäftsleitung“. Die erhobenen Vorwürfe gegen deutsche Manager und Berater von PE-Fonds mit Kapitaleinkünften sind angesichts eindeutiger Rechtsprechung unbegründet. Die lang andauernden Ermittlungen sind jedoch geeignet, Deutschland als Standort für Private Equity schwer zu beschädigen. Kapitalzusagen können ausbleiben, PE-Manager abwandern. Innovative Investitionen unterbleiben. Daran kann niemand ein Interesse haben. » weiterlesen

FG München: Carried Interest ist Ergebnisverteilung und keine Tätigkeitsvergütung

StB Dr. Thomas Töben, SMP, Berlin

Das noch nicht veröffentlichte Urteil des FG München vom 17.11.2020 (12 K 2334/18) zur steuerlichen Einordnung des sog. Carried Interest hat nicht nur für vermögensverwaltende Private Equity (PE) und Venture Capital (VC) Fonds Bedeutung. Das Urteil hilft auch bei der zutreffenden, abkommensrechtlichen Einordnung des Carried Interest in grenzüberschreitenden PE/VC-Strukturen. » weiterlesen

DAC 6 – Einer flog übers Kuckucksnest

StB Dr. Thomas Töben, SMP, Berlin

Die über 60-Jährigen werden den US-amerikanischen Film aus dem Jahr 1975 „Einer flog übers Kuckucksnest“ kennen. Ein Film mit dem grandiosen Schauspieler Jack Nicholson unter der Regie des zweifachen Oscar-Preisträgers Milos Forman. Produziert wurde der Film u.a. von Michael Douglas, ebenfalls zweimaliger Oscar-Gewinner. Er erhielt die Filmrechte schon vor rund 50 Jahren von seinem Vater, Kirk Douglas, abgetreten. Dieser bekam 1996 den Ehren-Oscar für sein Lebenswerk und verstarb erst kürzlich im sagenhaften Alter von 103 Jahren. Respekt! Aber was hat das alles mit DAC 6 zu tun? Richtig: Nichts! Oder? » weiterlesen

BFH bestätigt Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für den Carried Interest in gewerblichen Fondsstrukturen

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Schnittker Möllmann Partners, Berlin

Der BFH hat in seinem am 29.05.2019 veröffentlichten Urteil (vom 11.12.2018 – VIII R 11/16) erstmals zur Besteuerung des sog. Carried Interest Stellung bezogen. Der BFH bestätigte vor allem die teilweise Steuerbefreiung des Carried Interest auch in gewerblichen Private Equity (PE) / Venture Capital (VC) Fondsstrukturen und stellte sich insoweit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in einigen Bundesländern. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung insbesondere für ausländische Fondsstrukturen – nicht zuletzt auch deshalb, weil die deutschen, gewerbesteuerlich motivierten Gewerblichkeitsfiktionen im Ausland zumeist unbekannt sind. » weiterlesen

25% oder 1,5% Steuer auf Inlandsdividenden? Das ist hier die Frage!

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Schnittker Möllmann Partners, Berlin

Die mit großer Spannung erwartete, am 04.04.2018 veröffentlichte BFH-Entscheidung I R 58/15 (DB 2018 S. 804) kann große praktische Bedeutung haben – so hoffen die einen und befürchten die anderen. Nach der Entscheidung mag das Schicksal des § 50d Abs. 3 EStG „auf dem Spiel stehen“. Bestenfalls droht „nur“ dessen Verschärfung? Vielleicht öffnete der BFH aber auch die Schleusen in ein ganz anderes Fahrwasser. » weiterlesen

Der doppelte Override

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Mit einem neuen BMF-Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften ist beabsichtigt, das bisherige BMF-Schreiben zu „aktualisieren, um es an die Rechtsentwicklung anzupassen„. Ein Entwurf (BMF-E) wurde am 5.11.2013 bekannt gegeben. Der Entwurf befasst sich u.a. mit der Besteuerung von Sondervergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen, in einem DBA-Staat tätigen gewerblichen Personengesellschaft erhält (Outbound-Fall). Angesprochen sind insbesondere Zinsen für ein Darlehen des inländischen Gesellschafters. » weiterlesen