Deutschen Steuerpflichtigen, die ausländische Ferienimmobilien über Kapitalgesellschaften halten und ohne Zahlung einer angemessen Miete nutzen, drohen Steuerbelastungen in beachtlicher Höhe. Das bestätigte jüngst eine Entscheidung des BFH zum DBA-Spanien. Die belastenden Folgen aus dem Urteil gehen noch darüber hinaus.
Der BFH hatte am 12.6.2013 (I R 109-111/10, DB0615238) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Ehepaar und deren Kinder besaßen eine ausländische Ferienimmobilie. Sie kauften diese im Jahr 2000 mittelbar durch Kauf von Anteilen an einer spanischen Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin des Grundstücks auf Mallorca war. Das Grundstück stand der Familie ganzjährig zur Verfügung. Sie nutzte es bei verschiedenen Aufenthalten zu eigenen Wohnzwecken. » weiterlesen