Veräußert eine Muttergesellschaft sämtliche Anteile an ihrer Tochtergesellschaft stellt dies einen umsatzsteuerbaren, jedoch grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG umsatzsteuerfreien Vorgang dar. In Bezug auf die mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen kann dann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Ein entsprechender Vorsteuerabzug ist jedoch möglich, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG darstellt. Mit der Frage, wann eine solche Anteilsveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen kann, hat sich der BFH in seiner Entscheidung vom 18.09.2019 (XI R 33/18) beschäftigt. » weiterlesen