Nanos gigantum umeris insidentes – Drei Corollarien zum Begriff der Entgeltlichkeit

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Senior Associate bei POELLATH, München

„Obwohl das deutsche Steuerrechtssystem ein Vielsteuersystem ist, gibt es kein entwickeltes Konkurrenzsystem.“ Dieser kurze Satz enthält bereits die vollständige Beschreibung eines der wohl drängendsten Kernprobleme des deutschen Steuerrechts. Er stammt von Georg Crezelius, der am 23.10.2021 verstorben ist (ZEV 2015 S. 392). Crezelius hat es natürlich nicht bei einer bloßen Problemfeststellung belassen, sondern – im Gegenteil – Entscheidendes dazu beigetragen, dass wir heute besser in der Lage sind, tatbestandliche Überlappungen im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung aufzulösen. Dies gilt im Besonderen für das Verhältnis der Einkommen- zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Folgenden sollen einige Überlegungen von Crezelius aufgegriffen werden, um in diesem Licht sodann drei aktuelle Problemfälle zu besprechen. Es wird sich zeigen, dass das Nebeneinander von Einkommensteuer einerseits und Erbschaft- und Schenkungsteuer andererseits beherrschbar wird, sobald man sich Klarheit über den dieses Verhältnis ordnenden Begriff der Entgeltlichkeit verschafft hat. Alles Weitere ergibt sich dann wie von selbst. » weiterlesen

Was ist Gleichzeitigkeit? – Anmerkungen zum Buchwertprivileg des § 6 Abs. 3 EStG

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei POELLATH, München

Über die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen zum Buchwert ist in den letzten Jahren ausgiebig gestritten worden. Insbesondere war bis zuletzt offen, ob das Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 EStG auch dann noch zu gewähren ist, wenn gleichzeitig mit der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen entnommen oder veräußert wird. Mit seinem Urteil vom 10.09.2020 (IV R 14/18, DB 2021 S. 317) hat der BFH einen vorläufigen Schlussstrich unter die Debatte gezogen und dabei auch interessante Bemerkungen zum Begriff der Gleichzeitigkeit gemacht. » weiterlesen

Der König ist tot, lang lebe der König! – Zur Erbschaftsteuerpflicht ausländischer Staatsoberhäupter

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei POELLATH, München

Die Nachricht vom Tode Bhumibols des Großen dürfte bei den Beamten der bayerischen Finanzverwaltung für leuchtende Augen gesorgt haben. Als der damals amtierende König von Thailand am 13.10.2016 in Bangkok verstarb, soll sein Vermögen Schätzungen zufolge mehr als 30 Milliarden Euro betragen haben. Damit war er der mutmaßlich reichste Monarch der Welt. Der Erbe des Verstorbenen wiederum, Kronprinz Maha Vajiralongkorn, hatte kurz vor dem Tod seines Vaters eine Villa in Tutzing am Starnberger See erworben und dort möglicherweise auch einen Wohnsitz begründet. Sein Erbteil wurde damals in der internationalen Presse auf rund 10 Milliarden Euro geschätzt. » weiterlesen

Neues zur Besteuerung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Destinatäre ausländischer Stiftungen gab es unlängst gute Neuigkeiten: Mit Verfügung vom 05.03.2020 (DStR 2020 S. 599) hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) einer Entscheidung des BFH aus dem letzten Jahr angeschlossen, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sogenannter „Zwischenberechtigter“ ist (BFH vom 03.07.2019 – II R 6/16, DB 2019 S. 2616; vgl. hierzu Wachter, DB 2019 S. 2430). Für die Steuerpflichtigen und ihre Berater bedeutet dies zunächst einen erfreulichen Zugewinn an Planungs- und Rechtssicherheit. Nichtsdestotrotz bleiben auch nach der Entscheidung des BFH und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung teils erhebliche Unsicherheiten. » weiterlesen