Am 15. 4. 2011 hat mit dem sogenannten Schwarzgeldbekämpfungsesetz eine Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige nach Steuerhinterziehungen den Bundesrat passiert. Anstoß für die mit der Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich Anfang Mai 2011) in Kraft tretende Überarbeitung war zum einen die Flut von Nachmeldungen aus Anlass des Bekanntwerdens des Ankaufs von Datenträgern über ausländische Bankkonten, aber auch die neuere Rechtsprechung des I. Strafsenats des BGH, die mit der der Rechtsprechung immanenten Rückwirkung erhebliche Einschränkungen der strafbefreienden Wirkung brachte. » weiterlesen