Vorsicht bei der Zuwendung von Anteilen an nicht originär gewerblich tätigen Mitunternehmerschaften

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften sind im EStG weitgehend privilegiert. Zu nennen ist die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden (§ 10b Abs. 1 EStG), die weitergehenden Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (§ 10b Abs. 2 EStG) sowie das Buchwertprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG) bei der Zuwendung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem steuerlichen Betriebsvermögen. Speziell für die Zuwendung von Mitunternehmeranteilen konnte der Steuerpflichtige bisher uneingeschränkt auf § 6 Abs. 3 EStG zurückgreifen. Mit einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. (Verfügung vom 27.07.2016, DB 2016 S. 1966) pönalisiert die Finanzverwaltung nun jedoch die Zuwendung von Anteilen einer lediglich gewerblich geprägten Mitunternehmerschaft mit einer deutlich überschießenden Rechtsfolge. » weiterlesen

Übertragung von Familienheimen: BFH bestätigt restriktive Haltung bei der erbschaftsteuerlichen Begünstigung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Die steuerbegünstigte Übertragung von Familienheimen hat sowohl ertragsteuerlich als auch erbschaft- und schenkungsteuerlich eine lange Tradition. Trotz regional unterschiedlicher Immobilienpreise möchte der Gesetzgeber den Erwerb von „Omas kleinem Häuschen“ nicht besteuern. Gerade die erbschaftsteuerlichen Regelungen haben sich aber im Rahmen der Erbschaftsteuererform erheblich verkompliziert und sind streitanfälliger geworden. Bei der Auslegung des Gesetzeswortlauts verfolgt der BFH seit Jahren eine sehr restriktive Linie. Diese wurde jetzt erneut bestätigt: Der BFH versagte die erbschaftsteuerliche Begünstigung für eine Einräumung eines Wohnrechts (BFH vom 3. Juni 2014 – II R 45/12, DB0666121). » weiterlesen

Steuerrisiken durch Umstrukturierungen nach Erbfall und Schenkung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Für den Erwerb von Betriebsvermögen gelten weitreichende erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen. Um diese Vergünstigungen zu erhalten und eine Nachversteuerung zu vermeiden, muss der Erwerber von Betriebsvermögen die Behaltensvorschriften des § 13a Abs. 5 ErbStG über einen Zeitraum von 5 bzw. 7 Jahren (Behaltensfrist) einhalten. Er darf in dieser Zeit u.a. nicht das Betriebsvermögen und auch keine wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußern. Die Behaltensvorschriften stehen häufig im Konflikt mit dem Bedürfnis des Erwerbers das erworbene Betriebsvermögen umzustrukturieren. » weiterlesen

Volle Erbschaftsteuerverschonung ohne Beachtung der Lohnsummenregelung – Familienholdings als Lohnsummenblocker

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der Erlass der Finanzverwaltung vom 5. 12. 2012 (BStBl. I 2012 S. 1250 = DB 2013 S. 91) schafft Klarheit in vielen offenen Streitfragen und damit auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, die Anwendung der Lohnsummenregelung zu vermeiden. » weiterlesen

Risiken und Nebenwirkungen der ErbSt-Verschärfung durch das JStG 2013 – Auch Familienunternehmen betroffen

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 in seiner Stellungnahme zum JStG 2013 verschiedene Verschärfungen des ErbStG vorgeschlagen (BR-Drucks. 302/12 [B], DB0483199; vgl. auch DB0483201). Die wohl bedeutendste Änderung betrifft den Ausschluss einer Gestaltungsmöglichkeit, welche als sog. „Cash-GmbH“ bekannt ist. Mit dieser Gestaltungsmöglichkeit können liquide Mittel in einer GmbH gebündelt und steuerfrei als Betriebsvermögen verschenkt werden. Möglich ist dies, da Betriebsvermögen z. B. in Form einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steuerfrei übertragen werden kann, wenn das Vermögen der Kapitalgesellschaft zu nicht mehr als 10% aus Verwaltungsvermögen besteht. Bisher zählt Barvermögen („Zahlungsmittel, Sichteinlagen und Bankguthaben“) nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen. Dies wird sich in Zukunft ändern, wenn das Vermögen des Betriebs zu mehr als 10% aus Barvermögen besteht (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 ErbStG-E). In diesem Fall gehört das gesamte Barvermögen zum schädlichen Verwaltungsvermögen (Freigrenze). » weiterlesen

Die schenkungsteuerpflichtige Sanierung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

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Keine Entwarnung durch den gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. 3. 2012

„Zwischen fremden Dritten schenkt man sich nichts“. Diese im Rechtsverkehr vorherrschende Grundüberzeugung gilt für die SchenkSt spätestens ab Einführung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 13. 12. 2011 nicht mehr. Mit § 7 Abs. 8 ErbStG hat der Gesetzgeber nicht nur eine Vorschrift geschaffen, mit der – wie es der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention entsprach – disquotale Einlagen von sich nahestehenden Gesellschaftern der SchenkSt unterworfen werden können. Da eine Bereicherungsabsicht des Leistenden mit Rücksicht auf die in der Vorschrift enthaltene gesetzliche Fiktion nicht erforderlich ist, können auch Konstellationen zwischen fremden Dritten der SchenkSt unterliegen, in denen es vollkommen offensichtlich ist, dass sich die Parteien nichts schenken wollen, bzw. in denen die Empfänger zum Teil gar nicht wissen, dass ihnen etwas geschenkt wird. Dies betrifft insbesondere auch Sanierungsfälle. Mit dem am 14. 3. 2012 veröffentlichten Anwendungserlass der Finanzverwaltung waren Hoffnungen auf eine praxistaugliche Verwaltungsauffassung verbunden. Diese Hoffnungen wurden leider größtenteils enttäuscht. » weiterlesen

BFH gegen pauschale Schenkungsteuerpflicht von “Ehegatten-Oder-Konten”

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Ehegatten-Oder-Konten sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Zahlt z. B. ein Ehegatte den Erlös aus der Veräußerung seines Wirtschaftsguts auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten ein, so liegt darin eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen Ehegatten in Höhe der Hälfte des eingezahlten Betrags, wenn der andere Ehegatte im Verhältnis zu dem einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über die in seinen Vermögensbereich übergegangenen Geldbeträge verfügen kann. » weiterlesen

Steuerkontaminiertes Vermögen im Nachlass

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Der Erbe, der nicht deklariertes Vermögen oder unversteuerte Vermögenserträge im Nachlass findet, muss unverzüglich die Finanzbehörden hierüber informieren, um das eigene Abgleiten in eine möglicherweise dauerhafte Steuerunehrlichkeit zu vermeiden. Das damit bestehende Risiko der Begehung einer Steuerstraftat durch den Erben wurde durch die Reform der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft. Nicht erst der Ankauf von sog. Steuer-CDs mit den Daten möglicher Steuerhinterzieher hat das Auffinden von steuerkontaminiertem Vermögen (insbesondere nicht deklarierte ausländische Bankkonten und Immobilien) im Nachlass zu einem echten Risiko für Erben werden lassen. Auch der Abschluss von Informationsabkommen zwischen Deutschland und Steuer-Oasen wie Monaco, Jersey oder Liechtenstein sowie der seit dem Jahr 2006 mögliche europaweite Kontenabruf haben die Aufgriffswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.   » weiterlesen